Im Landratsamt Würzburg gehen zum Ende des Jagdjahres mehrere Hundert Anträge zur Verlängerung des Jagdscheins ein. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen dafür allerdings nicht persönlich zum Landratsamt kommen. Wie bereits in den letzten Jahren ist eine Verlängerung des Jagdscheins auch per Post möglich. Das teilt das Landratsamt in einem Schreiben mit, dem folgende Informationen entnommen sind.
Für den Antrag auf Verlängerung ist der Jagdschein, die Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung (NICHT der Versicherungsschein) und die Angabe der Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen beizulegen. Falls keine Verlängerung des bestehenden Jagdscheins mehr möglich ist, wird wie bei der Neuausstellung ein Passbild benötigt. Lediglich bei der erstmaligen Ausstellung eines Jagdscheins ist eine persönliche Vorsprache nötig. Dabei ist dann auch das Prüfungszeugnis der Jägerprüfung vorzulegen.
Das Antragsformular auf Erteilung/Verlängerung des Jagdscheins kann auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-wuerzburg.de im Bereich "Formulare" unter dem Punkt "Ordnungsamt" heruntergeladen werden.
Der ausgefüllte Antrag ist mitsamt den genannten Nachweisen an folgende Adresse zu senden: Landratsamt Würzburg, Untere Jagdbehörde, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg.
Der Jagdschein und die weiteren Unterlagen werden den Antragstellern samt Rechnung zurückgesandt.
Weitere Informationen unter Tel.: (0931) 8003-5587 bzw. -5583 und auf www.landkreis-wuerzburg.de/ordnungsamt