Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts für die Lärmsanierung im Bereich der Ortsdurchfahrt Winterhausen ist ergangen. Als Projekt des freiwilligen Programms des Bundes zur Lärmsanierung an Schienenwegen wird die geplante Wand auf der Seite des Altorts errichtet. Unklar ist aber nach wie vor, wie auch auf der gegenüberliegenden Seite, wo sich die Wohnsiedlungen, das Bürgerhaus und der Schützenweg befinden, Lärmschutz geschaffen werden kann.
Verzögerung des Feststellungsverfahrens
Verzögert hatte sich das Planfeststellungsverfahren, weil zwischenzeitlich neue, strengere Grenzwerte eingeführt wurden und deshalb die Schall-Isophonen einer neuen Berechnung unterzogen wurden. Für die Lärmschutzwand auf der Seite des Altorts hatte dies keine Auswirkungen, weil sie ohnehin den Vorstellungen der Gemeinde entspricht. Sie wird 930 Meter lang und hat eine Höhe von drei Metern über Schienenoberkante. Ein Wunsch der Gemeinde wird berücksichtigt: Nach den ersten Plänen sollte auf der Brücke über die Fuchsstadter Straße für das oberste Drittel der Wand ein transparentes Element verwendet werden. Dieses brächte aber nicht den vollen Schallschutz. Nun wird auch hier ein hoch absorbierendes Teil vorgesehen. Bei der farblichen Gestaltung hatte sich der Gemeinderat vor über einem Jahr bereits für eine Variante mit abgestuften Grautönen entschieden.
Erste Arbeiten noch in diesem Jahr
Bürgermeister Wolfgang Mann informierte in der Sitzung des Gemeinderates Winterhausen über den gesamten Sachstand beim Bahnlärmschutz im Ort. Für die nun planfestgestellte Wand könnten erste Arbeiten, die keine Sperrpausen erfordern, noch in diesem Jahr erfolgen. Die anderen Arbeiten, für die der Zugverkehr zeitweise eingestellt werden muss, kämen im Jahr 2018 an die Reihe. Dies sei aus Gesprächen mit dem Eisenbahnbundesamt und der DB-Projektbau hervorgegangen.
Weiterhin habe er die Auskunft erhalten, dass für vier Wohneinheiten am Schützenweg, die vor 1974 errichtet wurden, keine Lärmschutzmaßnahme aus dem freiwilligen Programm des Bundes erfolge, weil der Nutzen-Kosten-Faktor zu gering sei. Allerdings habe er auch die Erläuterung bekommen, dass im Planfeststellungsbeschluss nicht drin stehe, dass auf dieser Seite überhaupt nichts geschehen dürfe.
Erst die Wand auf der Dorfseite
Erst einmal sollte aber die Wand auf der Dorfseite fertig sein. Dann könne man mit den neu errechneten Werten die andere Seite angehen. Diese Werte lägen momentan noch nicht vor, sagte Mann auf Anfrage von Christian Luksch. Offen sei – so Mann weiter – ob aufgrund der neuen Werte auf der linken Seite doch eine Teilmaßnahme aus dem freiwilligen Programm des Bundes möglich sei. Falls nicht, könnte die Gemeinde auf eine eigene Schiene wechseln.
Bereits vor längerer Zeit hat sie nämlich ein Fach-Ingenieurbüro mit Planungen für eine Wand mit innovativer Technik beauftragt. Dabei hoffte man auf Finanzierung durch das Zukunfts-Innovationspramm des Bundes (ZIP). Doch dafür scheinen sich immer neue Hindernisse aufzutun.
Problem bei Vorhaben öffentlicher Hand
Denn bisher seien aus dem Programm keine Vorhaben der öffentlichen Hand gefördert worden, sondern nur private, wie von Staatssekretär Gerhard Eck zu erfahren gewesen sei. Mann nahm deshalb erneut Kontakt mit dem von der Gemeinde beauftragten Ingenieurbüro auf.
Von dort sei die Information gekommen, dass es in Österreich eine Firma gebe, die derartige innovative Lärmschutzwände errichte, was möglicherweise als private Investition gelten könnte. Gesicherte Erkenntnisse hierfür gibt es noch nicht.