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WÜRZBURG/SCHWEINFURT/BAMBERG
Zoll überprüfte Hotellerie und Gastronomie in Unterfranken in Sachen Schwarzarbeit
Frank Kupke
 |  aktualisiert: 08.07.2023 05:08 Uhr

Bei einer bundesweiten Schwerpunktaktion hat das Hauptzollamt Schweinfurt in seinem Zuständigkeitsbereich Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Dies teilt das Hauptzollamt in einer Pressemitteilung mit. Ziel der Überprüfungen war demnach insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung und sogenanntem Leistungsbetrug. Der Hauptzollamtsbezirk Schweinfurt umfasst Unterfranken und Oberfranken mit Ausnahme der kreisfreien Stadt Hof sowie der Kreise Hof und Wunsiedel.

Im Bereich des Hauptzollamtes Schweinfurt waren bei der Aktion laut Pressemitteilung 69 Zöllner im Einsatz. Insgesamt wurden 57 Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes durch Einsatzkräfte der Dienstorte Bamberg, Schweinfurt und Würzburg geprüft.

  • In neun Fällen deckte der Zoll den Angaben zufolge Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf.
  • Drei Beanstandungen umfassen unter anderem den Vorwurf der Beschäftigung von Ausländern, die für ihre Arbeitsausübung keinen arbeitsberechtigten Aufenthaltstitel vorweisen konnten.
  • Bei einer Person wird der rechtmäßige Bezug staatlicher Leistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld überprüft.
  • In vier Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde.
  • In zwölf weiteren Fällen wurden Verstöße gegen Melde- und Aufzeichnungspflichten festgestellt.

Wie das Hauptzollamt in seiner Pressemitteilung schreibt, zählt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe „zu den von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung besonders betroffenen Branchen“. Und weiter: „Immer wieder werden hier Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.“

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) der Zollverwaltung trägt laut Hauptzollamt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren „entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen“. Die Prüfungen der FKS würden „risikoorientiert“ erfolgen. Die Beschäftigten des Zolls führen demnach sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche. (kup)

 
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