Nun gibt es also das von vielen Pendlern aus dem westlichen Landkreis heiß ersehnte Baurecht am maroden Zeller Bock. Die wichtige Verbindungsstraße nach Würzburg ist seit März 2010 komplett gesperrt und sorgt so für Dauerstress auf den umliegenden Straßen. Allerdings können Betroffene bis Ende Februar Klage gegen den Beschluss der Regierung von Unterfranken erheben. Und eine Anwohnerin hatte das auch angekündigt, sollte sie sich nicht mit der Stadt einigen.
Es scheint alles geklärt zu sein im Planfeststellungsbeschluss: Trassenbreite, Trinkwasserschutz – denn das Schutzgebiet für die Zeller Quellen verläuft unter der neuen Straße – das Fahrverbot für den Schwerlastverkehr und grundsätzlich auch der Umgang mit den historischen Mauern entlang des Zeller Bocks. Doch eine Grundstückseigentümerin fühlt sich ungerecht behandelt: An ihrem Grund gibt es 320 Meter Mauer. 200 Meter, so ihre Aussage, bleiben erhalten wie bisher, als ansehnliche Bruchsteinmauer. Doch da, wo sie mit ihrer Familie im Freien sitzt, also im Terrassen- und Gartenbereich direkt unterhalb der Straße, soll nun nach dem Willen der Stadt eine 105 Meter lange Stahlbetonmauer emporwachsen. Die Unternehmerin wünscht sich dort zumindest eine Bruchsteinverblendung.
Zu teuer, sagen Stadt und Regierung. Beide Behörden sprechen sich für die Betonvariante aus. Das Wohnumfeld der Eigentümerin ist zwar durch die Bruchsteinmauer geprägt, schreibt die Regierung in ihrer Abwägung. Aber die Mauer habe nicht nur eine Funktion als Einfriedung, sondern diene vor allem der Frankfurter Straße als Stütze. Sie sei deutlich vor der Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken entstanden. Die Eigentümerin könne nicht darauf vertrauen, dass Unterhalts- oder Erneuerungsmaßnahmen keine Auswirkungen auf das optische Umfeld ihres Wohnmilieus haben. Die Regierung hat Beton auch als günstigste Variante favorisiert. Eine Verkleidung des 105 Meter langen und fünf Meter hohen Mauerabschnittes mit Bruchstein würde etwa 100 000 Euro zusätzlich kosten, rechnet die Behörde.
Warum, so die Grundstückseigentümerin, stützt man die Mauern des Klosters Oberzell auf städtische Kosten ab und und bei ihr scheitert das an 100 Metern? Die Stadt hat der Regierung den Beton-Neubau so begründet: Nach den geltenden Regelwerken müsse die bestehende unregelmäßige Bruchsteinmauer als nicht standsicher angesehen werden. Sie müsse also ergänzt oder erneuert werden.
Grundstückseigentümerin am Zeller Bock
Und daraus folgerte die Stadt, dass sie keine Verpflichtung zur Sanierung habe. Die Rechnung ist für die Planer aus dem Rathaus einfach: Neubau mit Beton 800 000 Euro, Sanierung 870 000 Euro und Entlastung mit unterirdischen Stützen 900 000 Euro.
„Wir setzen auf Gespräche mit der Stadt vor Ablauf der Klagefrist“, sagen Eigentümerin und deren Rechtsanwalt Wolfgang Baumann. Er hat einen Termin am 16. Februar. Der Wille sei da, das Problem ohne Gericht zu lösen. „Aber wenn alles scheitert, muss ich vor Gericht gehen, um mein Eigentum zu schützen“, sagt die Unternehmerin. Der Anwalt skizziert die Folgen: Die Klage hätte aufschiebende Wirkung aber die Stadt könne den Sofortvollzug des Baurechtes anordnen. Das Anliegen der Eigentümerin scheint verständlich: Während der Bauphase muss sie mit ihrem Mann ins Hotel ziehen, ihr Garten wird verwüstet, ihre Sauna und ihr Fitnessraum fällt dem Bagger zum Opfer. „Das wäre alles vermeidbar, wenn die alte Mauer bliebe.“
Zumindest eine versöhnliche Aussage hat die Stadt gegenüber der Regierung gemacht: Als künftige Baulastträgerin des Mauerabschnittes wolle sie mit der Besitzerin nach Abschluss der Planfeststellung über die Bruchsteinverblendung reden, im Zuge der Grundwerbs- und Entschädigungsverhandlungen.
ja dann spenden Sie doch einfach ein paar peanuts, z.B. 10-20 €, und halten andere auch dazu an, bis 50.000 € zusammen sind. Den Rest legt die Stadt dann drauf. Immer nur darauf zu warten, dass die ANDEREN etwas tun, ist sehr bequem. Diese peanuts entsprechen übrigens nur ein paar Fahrten mit der WVV-Mehrfahrtenkarte.