Die Affäre um die hochrisikoreichen Zins Swap-Geschäfte der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) scheint sich dem Ende zuzuneigen. Der kommunale Umweltkonzern hatte bis 2005 mit diesen Zinswetten auf künftige Entwicklungen einen Verlust von 4,1 Millionen Euro eingefahren.
Auf der Gewinnseite standen 1,2 Millionen, wurden also noch 2,9 Millionen in den Sand gesetzt. Seitdem versuchen WVV und Stadt Würzburg als Gesellschafterin, dieses verlorene Geld zurückzubekommen. Bis auf 600 000 Euro scheint das nach aktuellen Entwicklungen auch gelungen zu sein.
2,1 Millionen Euro flossen zurück in die WVV-Kassen nach einem zähen Ringen mit dem beratenden Kreditinstitut, der Deutschen Bank (wir berichteten). Diese Deals lagen vor der Zeit des jetzigen Konzern-Geschäftsführers Thomas Schäfer, der den Vergleich mit der Deutschen Bank im Dezember 2011 abschließen konnte. Die WVV war zuvor mehrmals vor Gericht gescheitert und hatte dann gegen eine Versagung zur Revision vor dem Bundesgerichtshof geklagt.
Auch andere in der Swap-Falle
Insider vermuten, die Deutsche Bank habe sich gegen ihre bisherige Politik bewegt, um ein höchstrichterliches Urteil in Sachen Swap-Beratung zu vermeiden. Denn hinter der WVV stehen noch viele weitere Stadtwerke und Kommunen in Lauerstellung, die ebenfalls in die Swap-Falle tappten.
Aber es gab noch einen zweiten Handlungsstrang, der bisher offen blieb: Handelnde Personen aus dem Konzern und Aufsichtsräte – darunter viele Stadträte – bekamen im Sommer 2010 Post vom Würzburger Landgericht mit einer Schadensersatzklage über eben diese 2,9 Millionen Euro. Wenn schon damals nicht die Bank, dann sollte wenigstens dieser Personenkreis zahlen, natürlich über die kommunale Versicherung, die jedoch zu dem Zeitpunkt abwinkte: Der Anspruch sei nicht nachvollziehbar.
Als der Vergleich mit der Bank zu Stande kam, reduzierte die WVV die Klage um 2,1 Millionen auf 800 000 Euro. Und um die gingen die Verhandlungen mit der Versicherung.
Nun beschäftigte sich der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung am Donnerstag Nachmittag mit dem Thema eines neuen Vergleiches. Da ist nach Main-Post-Informationen nur noch von 200 000 Euro die Rede, 600 000 Euro muss die WVV dann wohl als Verlust abbuchen. Wie weit sind denn nun die Verhandlungen mit der Versicherung gediehen, wollte die Redaktion von Schäfer wissen, doch der verwies auf das noch schwebende Verfahren: Keine Auskünfte.
16 Beklagte atmen auf
Doch nach Insider-Informationen ist der Weg nun folgender: Der Stadtrat hat mit Mehrheit am Donnerstag dem Vergleich zugestimmt. Schon am 21. Mai gab es das Ja vom WVV-Aufsichtsrat. Nun fehlen nur noch die Unterschriften der 16 Beklagten als Zustimmung zum Vergleich, dann wird die Klage am Landgericht zurückgezogen, ein Schlussstrich ist gezogen. Die Versicherung hat nach Main-Post-Informationen ihre Zustimmung signalisiert. Zwei besonders prominente Beklagte sind der ehemalige WVV-Geschäftsführer Herbert Wolf und die damalige Oberbürgermeisterin der Stadt Würzburg, Pia Beckmann.
Die beratende Anwaltskanzlei hat den Vergleich befürwortet und der Stadt einige Argumente dafür mitgeteilt. So sei das Prozessrisiko und damit auch die entstehenden Kosten stark angestiegen nach dem Vergleich mit der Deutschen Bank, denn der könne vor dem Landgericht als Eingeständnis des Kreditinstitutes gewertet werden. Dann träfe die Aufsichtsräte keine Schuld mehr. Außerdem stehe einer Klage ein Spannungsverhältnis im Wege zwischen den haftungsrechtlichen Risiken eines Aufsichtsratsmandates und einem Wählerauftrag als Stadtrat und damit auch als Aufsichtsrat mit gleichzeitiger Einflussnahme der Stadt auf das kommunale Unternehmen.
Das lässt sich aus em Urteil 4 U 92/08 des OLG Bamberg vom 11.5.2009 herleiten, juris-Randnummern 243 und 54, sowie aus der folgenden Bemerkung der Staatsanwaltschaft Würzburg aus dem Bescheid vom 18.9.2012. Demnach hatte der CMS-Spread-Ladder-Swap „zum 24.2.2006 einen negativen Marktwert in Höhe von 2.009.412 Euro zu Lasten der WVV“, so die Staatsanwaltschaft Würzburg unter Punkt 5 auf Seite 10 ihres Bescheids vom 18.9.2009.
Wer die genaue Herleitung der Schadenshöhe bekommen möchte, für die Herr Schäfer verantwortlich ist, kann sich per Mail an mich wenden.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de
Während die Versicherung bei Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit zahlen müsste, dürfte sie es bei Vorsatz nicht. Doch jetzt beträgt die Schadenssumme nur noch 200.000 Euro. Vielleicht übernimmt die Versicherung das aus Kulanz und macht einen Deal durch neue Verträge - eine Hand wäscht die andere.
Lothar Gutsche
Wenn man Seite 4 der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 18.9.2009 glauben darf, dann lautet die Antwort "ja". Ja, die Stadtwerke und die Heizkraftwerk GmbH sollten als private Kapitalgesellschaften im Auftrag der Stadt spekulieren. Denn die Kommune war wegen des Bayerischen Derivaterlasses am Spekulationen gehindert und konnte nur so das Kommunalrecht umgehen.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de
Karl Graf, Mitglied des Stadtrats
Ich bin selbst Verbandsrat in einem kommunalen Zweckverband im Landkreis und wundere mich regelmäßig über Kollegen, die im Eilverfahren die Hand zu Entscheidungsvorlagen heben mit dem Ziel, möglichst bald den Heimweg anzutreten.
Wer meint, er müsse seine eigenen Leute kontrollieren für den sollte es doch selbstverständlich sein für den Schaden, den er angerichtet hat auch gerade zu stehen!
Karl Graf, Mitglied des Stadtrats
Zur zweiten Frage: Städträte können einen Parkplatz in der Tiefgarage anmieten. Sie bezahlen einen relativ günstigen Preis. Ich hab keinen!