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WÜRZBURG/VEITSHÖCHHEIM
Wunsch nach neuem Namen anerkannt
Von unserem Mitarbeiter Christian Ammon
 |  aktualisiert: 16.04.2012 17:48 Uhr

Für Verwirrung sorgte ein albanischer Kosovare: Seine Heiratsurkunde mit einer Veitshöchheimerin von 1998 sowie die 2006 ausgestellte Einbürgerungsurkunde lauten auf einen serbischen Namen. Die albanische Schreibweise verwendet dagegen eine im Juni 2009 von der Republik Kosovo ausgestellte Geburtsurkunde. Und in einem Bescheid des Würzburger Landratsamtes vom August 2010, in dem die Behörde seinen nach der Unabhängigkeit der Republik Kosovo im Juli gestellten Antrag auf Namensänderung abgelehnt hat, findet sich eine dritte Variante, eine eingedeutschte Mischform.

Er sei kein Serbe, sondern albanischer Kosovare. Auch spreche er kein Serbisch, begründete er seinen Wunsch. Den serbischen Namen habe er 1998 von den Behörden einer „brutalen Diktatur“ verliehen bekommen. Sein Herkunftsland sei heute jedoch „frei und selbstständig“. Ein Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichts hat nun dem 1998 als Flüchtling nach Deutschland eingereisten Mann Recht gegeben.

Das deutsche Namensrecht diene nicht dazu, „die staatlichen Konflikte anderer Länder zu lösen“, hatte dagegen Peter Puchalla, der seit kurzem am Landratsamt für das Ausländerwesen zuständig ist, auch vor Gericht die strikte Haltung seines Amtsvorgängers verteidigt. Nach deutschem Namensrecht sei die Änderung eines Namens nur ausnahmsweise möglich, etwa um die Eingliederung eines Zuwanderers in Deutschland zu erleichtern.

Angst vor Diskriminierung

Der Rechtsanwalt des Klägers Bernd Schuster verwies darauf, dass der Kläger, der derzeit mit drei Staatsbürgerschaften ausgestattet ist, durch den serbischen Namen von seiner „Herkunft und Familie entfremdet und ausgesondert“ werde. Die Mutter und vier Geschwister lebten noch heute unter ihrem albanischen Familiennamen im Kosovo. Außerdem könne sein Mandant im Extremfall sogar einer Diskriminierung wegen des in der öffentlichen Wahrnehmung mit Massenmorden verbundenen Serbienbildes ausgesetzt sein. „Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein“, sagte er.

Die Unabhängigkeit des Kosovo ist seit Juli 2010 vom Internationalen Gerichtshof anerkannt, Serbien bestreitet sie jedoch bis heute. Nach dem Regierungsantritt von Slobodan Miloševiæ 1989 hatte das Kosovo seinen Status als autonome Provinz verloren, über 580 000 Albaner wurden in den folgenden Jahren Opfer von Massenvertreibungen, willkürlichen Verhaftungen und Misshandlungen. Auch der Vater und ein Bruder des Kosovaren sind während des Bürgerkriegs 1998/99 – kurz bevor die internationale KFOR-Truppe militärisch eingegriffen hatte – von serbischen Milizen ermordet worden.

 
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  • statt Ahnung im Landratsamt. Man kann eben nicht immer nach dem eigenen "Bauchgefühl" entscheiden.
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