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Würzburg
Würzburger Kanzlei klagt gegen Tesla: Eine fehlende Telefonnummer soll unzufriedenen E-Auto-Kunden zu Geld verhelfen
Eine Kanzlei aus Würzburg reicht am Freitag vier Klagen in Deutschland gegen den E-Auto-Hersteller Tesla aus den USA ein. Der Fall soll 75.000 Autobesitzer betreffen.
Gegen den E-Auto-Hersteller Tesla klagt eine Würzburger Kanzlei im Auftrag von vier Kunden. Die hoffen auf Rückabwicklung. Das Bild zeigt das Tesla-Werksgelände in Grünheide in Brandenburg.
Foto: Sean Gallup, Getty Images | Gegen den E-Auto-Hersteller Tesla klagt eine Würzburger Kanzlei im Auftrag von vier Kunden. Die hoffen auf Rückabwicklung. Das Bild zeigt das Tesla-Werksgelände in Grünheide in Brandenburg.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 15.07.2024 16:02 Uhr

Mit einem großen Gegner legt sich am Freitag die Kanzlei Steinbock & Partner aus Würzburg an. Sie hat im Namen von vier Autokäufern eine Klage gegen Tesla wegen technischer Mängel angekündigt.

Der US-Hersteller Tesla um Gründer Elon Musk ist der größte Anbieter von E-Autos weltweit. Er hatte nach eigenen Angaben im zweiten Quartal 2023 rund 466.100 Autos weltweit verkauft.

Die Rechtsanwälte aus Würzburg fordern nach eigenen Angaben von Tesla "gegen Rückgabe des Fahrzeugs den vollständigen Kaufpreis zurück – ohne Abzug eines Wertersatzes". Sie sehen nach eigenen Angaben gute Chancen auf Rückerstattung "sogar ohne Rückzahlung der Umweltprämie". Sie berufen sich dafür auf eine fehlende Telefonnummer in Online-Kaufverträgen.

Klagen über technische Mängel bei Tesla

Nach Angaben der Anwälte aus Würzburg klagen Kundinnen und Kunden von Tesla über technische Mängel.

Dazu nennen sie mehrere Beispiele: Ultraschallsensoren seien seit März 2023 durch das nicht richtig funktionierende System "Tesla Vision only" ersetzt worden, was den Parkassistenten in vielen Fällen unbrauchbar mache. Ein weiteres Ärgernis laut Kanzlei: Plötzliche "Phantombremsungen" mitten auf der Strecke.

Einige Besitzerinnen und Besitzer würden außerdem von abbrechenden Türgriffen bei Minusgraden berichten, sagt Rechtsanwalt Alexander Lang von der Kanzlei Steinbock & Partner. Andere hätten demnach Schwierigkeiten, ihr Smartphone mit dem Auto zu koppeln, um die Türen mit dem schlüssellosen System überhaupt öffnen zu können.

Richtlinie für den Verbraucherschutz soll Kundinnen und Kunden von Tesla helfen

Eine lückenhafte Widerrufsbelehrung in Online-Kaufverträgen soll der Hebel sein, um Kundinnen und Kunden zu ihrem Recht und Geld zu verhelfen: Nach Angaben der Kanzlei fehlt bei 75.000 dieser Verträge zwischen April 2022 und Mai 2023 eine Telefonnummer, über die Kunden ihre Rechte geltend machen könnten.

Die aber ist laut der geltenden europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie RL 2011/83/EU verpflichtend vorgesehen. Deshalb stehe solchen Kunden, in deren Unterlagen diese Telefonnummer fehle, nach geltendem Recht ein verlängertes Widerrufsrecht von einem Jahr und 14 Tagen seit Übergabe der Fahrzeuge zu.

Die Anwälte raten: Binnen einer Frist von 14 Tagen muss das Fahrzeug samt aller Dokumente und Schlüssel am Auslieferungszentrum oder einem anderen Ort der Tesla GmbH zur Rückgabe angeboten werden. Bei einem erfolgreichen Widerruf bekommen Käuferinnen und Käufer den Kaufpreis zurückerstattet.

Sie berufen sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Das hatte 2020 im Falle eines Leasing-Vertrags mit fehlerhafter Widerrufs-Erklärung entschieden, dass der vollständige Kaufpreis erstattet werden muss.

Klage der Kanzlei aus Würzburg gegen Tesla wird am Freitag eingereicht

Auch in den USA gibt es Klagen über fehlende Qualität der Marke. In Belgien hatte Tesla im Juni 2023 einem Kunden nach einem Prozess für Mängel an einem Modell S fast 160.000 Euro zahlen müssen.

Nachdem Tesla auf das Schreiben von Steinbock & Partner und die Klageandrohung bisher nicht reagiert hat, "reicht die Kanzlei am Freitag, 8. September, nun die ersten vier Klagen für ihre Mandanten ein," heißt es in Würzburg. Eine Klage beim Landgericht München, zwei beim Landgericht Regensburg und eine beim Landgericht Mannheim.

Tesla äußerte sich auf mehrfache Anfrage unserer Redaktion nicht zu dem Vorgang. Allerdings hat Tesla im Jahr 2020 auch als erster Autokonzern seine Pressestelle abgeschafft und bietet nur noch eine E-Mail-Adresse für Anfragen an.

 
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  • Klaus Kiesel
    Schlimm ist, dass solche Giganten wie Tesla oft auf die Verbraucherrechte pfeifen. Da ist es gut, wenn man überhaupt einen juristischen Angriffspunkt findet.
    Schlimmer ist aber, dass unser Rechtssystem solch spitzfindige Angriffspunkte wie eine fehlende Telefonnummer auf irgend einem Formular als Klagegrund überhaupt zulässt, denn so mancher Anwalt stopft sich damit die Taschen voll, indem er gezielt nach minimal von den Vorschriften abweichende Formulierungen auf irgendwelchen Homepages kleiner Leute sucht und darauf herumreitet, um irgendeinen finanziellen Vergleich zu erschleichen.
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