Unter anderem ging es um Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahl und Geldfälschung: Wegen Vorwürfen aus so gut wie jeder Abteilung des Strafgesetzbuchs musste sich ein 32-jähriger Mann am Montag vor dem Würzburger Amtsgericht verantworten. Und weil es nicht sein erster Auftritt vor Gericht war und er bei einigen Taten bereits unter Bewährung stand, wurde der alkohol- und drogenabhängige Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Wichtiger ist für ihn, der schon einige Hafterfahrungen gesammelt und die letzten sieben Monate in Untersuchungshaft verbracht hat, aber die vom Schöffengericht angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – vermutlich eine der letzten Chancen, um sein Leben doch noch in den Griff zu bekommen.
50-Euro-Noten mit "Copy" darauf
Die von der Strafandrohung im Gesetz schwerste Tat geschah Anfang Mai auf dem Würzburger Bahnhofsvorplatz: Da übergab der 32-Jährige einem anderen Mann eine 50-Euro-Note, die durch den Aufdruck "Copy" auf den ersten Blick als Spiel- oder Filmgeld zu erkennen war. "Irgendjemand hat die dort rumgeschmissen, und ich habe mir zwei davon genommen", sagte der 32-Jährige.
Nur aus Spaß will er dann seinen 28-jährigen Bekannten aufgefordert haben, damit in einem Geschäft zu bezahlen und ihm das Wechselgeld zu bringen. Weil der andere Mann die versprochene Belohnung von zehn Euro gut gebrauchen konnte, ließ er sich darauf ein und versuchte hartnäckig, den falschen Fuffziger in mehreren Geschäften am Bahnhof umzutauschen – ohne Erfolg und solange, bis die Mitarbeiter eines Blumenladens die Polizei informierten. "Das waren billige Kopien, von denen derzeit sehr viele im Umlauf sind. Es ist eine Plage", erläuterte ein Kriminalbeamter im Zeugenstand.
"Allerletzte" Chance für Mittäter
Der 28-Jährige ist ebenfalls kein unbeschriebenes Blatt, erst drei Tage zuvor war er vom Amtsgericht Bad Kissingen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Trotzdem erhielt er als Mitläufer erneut eine – nach den Worten der Vorsitzenden Richterin die allerletzte – Chance. Der Straftatbestand lautete versuchte Geldfälschung, die Strafe fünf Monate Gefängnis auf Bewährung.
Beim Haupttäter kamen zur Geldfälschung noch ein Ladendiebstahl und ein Angriff auf einen Rettungssanitäter dazu. Diese Tat geschah bereits im Dezember 2018 in einer Wohnung in Gemünden. Offenbar verhielt sich der 32-Jährige damals im Rausch aggressiv gegen seine Eltern, die den Rettungsdienst verständigten. Als ein Sanitäter den Angeklagten nach seinem Befinden fragte, erhielt er als Antwort mehrere Faustschläge gegen den Kopf und wurde anschließend mit einem Messer in der Hand bedroht.
Mit Handschellen ins Bezirkskrankenhaus
Die von den Sanitätern alarmierte Polizeistreife war auf das aggressive Verhalten des 32-Jährigen vorbereitet, weil die Beamten nicht das erste Mal mit ihm zu tun hatten. Er hatte erneut ein Messer in der Hand und ließ sich auch nicht durch die Ankündigung des Einsatzes von Pfefferspray beeindrucken, so dass die Polizisten körperliche Gewalt anwenden mussten, um ihm vor dem Transport ins Bezirkskrankenhaus Handschellen anzulegen.
An den Angriff auf den Sanitäter kann sich der 32-Jährige nach eigenen Angaben nicht erinnern, er hat aber die Verantwortung dafür übernommen, sich entschuldigt und ein kleines Schmerzensgeld bezahlt. Hintergrund aller Taten ist seine jahrelange Alkohol- und Drogenabhängigkeit – auch bei der Geschichte mit den kopierten Geldscheinen am Bahnhof hatte er vorher Bier, Wein und Schnaps getrunken: "Alles was mir in die Hände kam, wie jeden Tag halt", gab er zu Protokoll.
An seiner Sucht kann er jetzt in der Entziehungsanstalt arbeiten: "Sie müssen selbst sehen, was sie daraus machen", betonte die Vorsitzende. Der 32-Jährige nahm das Urteil noch im Sitzungssaal an.