
Um eine erneute Verbreitung des Corona-Virus und besonders gefährlicher Varianten zu verhindern, gelten nach einem Auslandsaufenthalt weiterhin Einreisebestimmungen, Quarantäneregeln und Testpflichten. In einer Pressemitteilung appellieren Landrat Thomas Ebertzh und Oberbürgermeister Christian Schuchardt, die Regeln einzuhalten und das umfangreiche Testangebot in Anspruch zu nehmen, um die bisherigen Erfolge gegen die Pandemie nicht aufs Spiel zu setzen. Das Gesundheitsamt beantwortet die wichtigsten Fragen.
Die bundeseinheitliche Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 unterscheidet zwischen einfachem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvariantengebiet.
Welche Gebiete aktuell als einfaches Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiet eingestuft sind, veröffentlicht das Robert-Koch-Institut auf seiner Internetseite unterwww.rki.de/risikogebiete.
Für alle, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Gebiet aufgehalten haben, das zum Zeitpunkt ihrer Einreise mach Deutschland als Risikogebiet eingestuft ist, gilt: Jeder muss sich vor seiner Einreise elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de registrieren. Grundsätzlich müssen sich alle nach der Einreise unverzüglich für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in Quarantäne begeben. Sie müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenen-Nachweis verfügen und unverzüglich über das Einreiseportal an die zuständige Behörde übermitteln. Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, sobald ein negativer Testnachweis, Genesenen-Nachweis oder ein Impfnachweis über das Einreiseportal übermittelt worden ist und keine Symptome oder Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen. Für alle gilt: Wer in den ersten zehn Tagen nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat, muss dies unverzüglich dem Gesundheitsamt melden. Das hilft, neue Virusvarianten zu entdecken.
Auch hier gelten die Einreiseanmeldung, die Quarantäne für mindestens zehn Tage und eine Meldung an die zuständige Behörde, sollten Symptome auftreten. Jedoch müssen Sie bereits bei Einreise einen negativen Testnachweis, Genesenen- oder Impfnachweis mit sich führen. Wird ein Beförderer beansprucht, muss er diesem bereits vor der Abreise vorgelegt werden. Der Test-, Genesenen- bzw. Impfnachweis ist der zuständigen Behörde unverzüglich zu übermitteln. Für alle Personen, die einen Testnachweis benötigen, also weder genesen noch geimpft sind, gilt: Die Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag durch eine negative Testung vorzeitig beendet werden.
Neben der Einreiseanmeldung gilt hier eine strikte 14-tägige Quarantäne für alle – auch für Genesene oder Geimpfte. Die Möglichkeit, die Quarantäne durch einen negativen Test vorzeitig zu beenden, besteht hier vor dem Hintergrund der besonderen Gefährlichkeit der Virusvarianten nicht. Auch hier müssen Sie bereits bei der Einreise einen negativen Test-, Genesenen- bzw. Impfnachweis mit sich führen und ihn einem Beförderer gegebenenfalls vor der Abreise vorlegen. Der Test-, Genesenen- bzw. Impfnachweis ist der zuständigen Behörde unverzüglich zu übermitteln.
Wie oben beschrieben, muss der Test-, Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor dem Abflug vorgelegt werden. Daneben gelten die Regelungen für die jeweiligen Risikogebiete.
Antigen-Schnelltests dürfen höchstens 48 Stunden, PCR-Tests höchstens 72 Stunden alt sein. Bei der Einreise aus Virusvariantengebiete sind Antigen-Tests höchstens 24 Stunden gültig.
Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist von Montag bis Freitag von 8.30 bis 19 Uhr geöffnet sowie Samstag und Sonntag von 10 bis 17 Uhr. Der Test ist kostenlos. Durgeführt werden ausschließlich PCR-Tests. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter 0931 8000-828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de . Lediglich im Fall eines positiven Selbst- oder Schnelltests kann das Testzentrum auf der Talavera ohne Termin aufgesucht werden. In diesem Fall ist die Bestätigung des positiven Befundes mitzubringen. Auch bieten zahlreiche Antigen-Schnelltest-Stellen im Stadtgebiet und im Landkreis Würzburg die kostenlose Durchführung von Schnelltests im Rahmen der Bürgertestung an. Auch hier ist grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich. Eine Übersicht finden Sie unter https://www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren.