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Waldbüttelbrunn
Windkraft, Sanierung und Gemeindewachstum: Waldbüttelbrunn plant die Zukunft
Die Sporthalle am Sumpfler 5 wird saniert. 6,5 Millionen Euro wird dies kosten.
Foto: Miko Stepan | Die Sporthalle am Sumpfler 5 wird saniert. 6,5 Millionen Euro wird dies kosten.
Hanna Franke
 |  aktualisiert: 02.04.2025 14:22 Uhr

Der Regionale Planungsverband schrieb auf der Gemarkung Höchberg und Waldbüttelbrunn ein potentielles Gebiet für Windkraftanlagen aus. Dafür entschieden sich die beiden Gemeinden schon im Frühjahr 2024 und Waldbüttelbrunn folgte damit seinem Kurs für die Energiewende. Schon 2022 stand die Gemeinde für die Errichtung von Windrädern auf der Gemarkung Uettingen und Waldbüttelbrunn.

Sebastian Hansen, Zweiter Bürgermeister von Bündnis 90/die Grünen, betonte: "Mir ist wichtig, dass nicht Einzelne stark davon profitieren , sondern die ganze Gemeinde." Dadurch wüchse auch die Akzeptanz innerhalb der Gemeinde. Welche Firma letztlich baut, entscheiden die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer. Von Relevanz war in diesem Zuge eine Versetzung des Gebiets an zwei Grenzlinien um 200 Meter, damit dieses in Zukunft das "organische Wachstum der Gemeinde", so der amtierende Bürgermeister Klaus Schmidt, nicht behindere.

Die Pläne zur energetischen Sanierung der Sporthalle mit Gastwirtschaft sowie Pächterwohnung am Sumpfler 5 wurden final vorgestellt und in Auftrag gegeben. 6,5 Millionen Euro wird diese Sanierung kosten, davon würden etwa 40 Prozent von der EFRE-Förderung übernommen - eventuell auch mehr.

Ausweichmöglichkeiten für den Pächter

Ostwald erklärte, dass in allen Genehmigungen und Auftragsvergaben des Gemeinderats deswegen in Klammern: EFRE-Förderung stünde - sollte die Gemeinde diese nicht erhalten oder einen zu geringen Satz, könne sie dadurch von der Sanierung rechtlich gesehen zurücktreten. Die Frage nach einer Erneuerung und Befestigung der Außenanlage, um sie in Teilen befahrbar zu machen, wurde erneut gestellt.

Die Kosten würden sich auf etwa 150.000 Euro belaufen, doch Bauamtsleiter Markus Ostwald sowie Klaus Schmidt machten sich stark für eine entspanntere Transportanfahrt an die hintere Halle. Im Frühling und Sommer sei der Weg auch unbefestigt befahrbar, aber im Herbst und Winter "mache ich das nur einmal", so Schmidt.

Eine weitere noch ausstehende Frage ist die der Parkmöglichkeiten und der Lärmbelästigung. Es sei schwierig nun einzelne Stellplätze auszuweisen und zu bemessen, wenn aber das "Große Ganze" in den Blick genommen werden müsse, so Ostwald. Helene Böhm von der CSU und TSG-Vorstandsvorsitzende, fragte inwieweit für den derzeitigen Pächter wohn- und arbeitstechnische Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden. Frühzeitig sollte der Pächter informiert werden, ihm "eine Perspektive" gegeben werden.

Bauarbeiten starten im Frühjahr 2026

Ostwald stimmte zu: "Wir können kaum Pacht verlangen", das Gewerbegebiet als Ausweichmöglichkeit für das gastronomische Angebot sei, terminiert, eine Option. Die Pächterwohnung sei vermutlich in zwei Wochen erneuert. Im Frühjahr 2026 sollen die Bauarbeiten an der Halle starten, im Herbst 2027 dann über den Winter die Gastronomie und die Pächterwohnung.

Markus Hammer und Helene Böhm von der CSU-Fraktion fragten nach konkreten Planungen - Spiele ließen sich zum Beispiel auf den Februar und März 2026 legen. Hammer bedankte sich schließlich für "diese tolle Planung". Es sei "wirklich alles rein gebracht, was wir uns gewünscht haben", worauf ein kleiner Applaus folgte.

Eine Doppelgarage wurde nun nachträglich durch das Landratsamt Würzburg bewilligt. Es wurde sich gegen ein anwaltliches Vorgehen entschieden.

Es ist Frühling und wie versprochen ist das Wasserspiel vor dem Mehrgenerationenhaus an.
Foto: Hanna Franke | Es ist Frühling und wie versprochen ist das Wasserspiel vor dem Mehrgenerationenhaus an.
 
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  • Holger Seubert
    Windkraftanlagen in einem geplanten Trinkwasserschutzbebiet ggf. noch Zone 2, ob das möglich ist???? Schau mer mal. Die umliegenden Gemeinden von Zell werden demnächst erhebliche Einschränkungen/ Auflagen bekommen.
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  • Sebastian Hansen
    Das Windkraftvorranggebiet würde in Zone IIIb liegen. Dort sind Windkraftanlagen grundsätzlich zulässig. Die konkrete Behandlung der Baugenehmigung und ggf. die Erteilung von Auflagen obliegen dann dem Landratsamt Würzburg als Baugenehmigungsbehörde. Die Gemeinde Waldbüttelbrunn hat da dann, wie auch bei der Ausweisung des Gebiets, keine Mitbestimmungsrechte. Wir konnten nur die im Artikel zitierte Stellungnahme abgeben, an die sich der regionale Planungsverband aber nicht halten muss.
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  • Holger Seubert
    Windkraftanlagen
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