Ein zentrales Thema der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats Helmstadt war die gemeindliche Stellungnahme zur geplanten Beantragung der Gemeinde Uettingen auf Änderung des Regionalplans und die Einrichtung von zwei Windkraft-Vorranggebieten der Gemeinde Uettingen. Diese Gebiete liegen nördlich und südlich der A 3 nahe der Gemarkungsgrenze zu Helmstadt in Bereichen, die aktuell zu Windkraft-Ausschlussgebieten gehören.
Zur Erläuterung war der leitende Regierungsdirektor Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung der Regierung von Unterfranken, Oliver Weidlich, zur Sitzung eingeladen worden.
Weidlich erläuterte zunächst die Methodik zur Ermittlung von Vorrang, Vorbehalts- und Ausschlussgebieten für Windkraft. Ziel ist dabei, viel Raum für Windenergieanlagen zu schaffen, gleichzeitig aber auch die Bevölkerung und die Landschaft vor Überlastung zu schützen. Da im Süden von Helmstadt bereits 13 Windkraftanlagen stehen, ist in diesem Fall insbesondere die "Umzingelungsproblematik" zu beachten.
"Umzingelung" soll vermieden werden
Um eine Umzingelung zu vermeiden, betrachtet man einen Kreis, in dem die betreffende Gemeinde (hier Helmstadt) der Mittelpunkt ist. Insgesamt ist maximal eine Umzingelung von insgesamt 180 Grad erlaubt, diese muss aber nach 120 Grad von einem Freihaltekorridor von mindestens 60 Grad unterbrochen werden, danach sind nochmals 60 Grad Windkraftnutzfläche erlaubt. Aufgrund der bereits bestehenden Windräder im Süden Helmstadts würde das Gebiet südlich der A 3 nicht für die Windenergienutzung in Frage kommen, der Bereich nördlich der A 3 könnte aber in ein Vorranggebiet umgewandelt werden.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes der Region Würzburg hat am 6. September beschlossen, dass nur für das nördliche Gebiet ein Verfahren zur Änderung des Regionalplans eingeleitet wird, mit dem Ziel, zu prüfen, ob diese Fläche als Vorranggebiet für Windenergienutzung in den Regionalplan aufgenommen werden soll.
Der Gemeinderat Helmstadt befürwortet das von der Gemeinde Uettingen geplante Vorranggebiet nördlich der A 3.
In diesem Zusammenhang hatte die Gemeinde Helmstadt erwogen, im Gebiet "Platte" nahe der Uettinger Plangebiete, ebenfalls eine Regionalplanänderung zu beantragen. Allerdings stellte sich bei der Prüfung durch Weidlich heraus, dass dieses Gebiet in dem Freihaltekorridor liegt, in dem das abgelehnte Uettinger Gebiet südlich der A 3 liegt. In einem Schreiben vom 30. September bestätigte Weidlich, dass der Flächenvorschlag "Platte" nicht weiterverfolgt werden sollte, da es sich bei dem Waldgebiet um Bannwald handelt. Seine Aussage bezüglich der Lage in dem 60 Grad Freihaltekorridor sei ein zusätzliches Argument gegen diesen Flächenvorschlag.
Interesse an "Leader"-Projekt bekundet
Michael Dröse vom Fachbereich Kreisentwicklung des Landkreises Würzburg stellte in der Sitzung das EU-Förderprogramm für dem Ländlichen Raum in Bayern "Leader" vor, welches vor allem durch EU-Gelder finanziert wird und vom Freistaat Bayern bezuschusst wird. Gefördert werden Lokale Aktionsgruppen (LAG) aus Bereichen wie Klimaschutz, Klimawandel, Ressourcenschutz, Artenschutz, soziale Zusammenarbeit oder regionale Wertentwicklung. Förderungen können von jeder rechtlichen Person beantragt werden (z.B. Vereine, Gemeinden, Unternehmen, aber auch Privatpersonen).
In der Region Würzburg existiert bereits eine LAG "Wein-Wind-Wasser", zu der 28 Gemeinden, davon 17 aus dem Landkreis Würzburg gehören. Nun ist eine weitere LAG für den Förderzeitraum 2023 - 2027 geplant. Vorteil einer Neugründung ist, dass eine diese mit 1,1 Millionen Euro und 400 000 Euro Kooperations-Förderung unterstützt wird. Voraussetzung ist, dass das LAG Gebiet mindestens 60 000 Einwohner hat, größere Städte dürfen nicht teilnehmen. Als Teilnehmer kämen 34 Gemeinden in Frage, von denen 29 Gemeinden bereits ein positives Signal gesendet haben. Auch Helmstadt bekundete Interesse an dem Projekt. Dröse will im kommenden Jahr weitere Informationen zu dem Projekt an alle interessierten Gemeinden übermitteln.
Weitere Themen im Gemeinderat
• Mit den schallschutztechnischen Untersuchungen für die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Nördlich der Würzburger Straße" wird das Ingenieurbüro Wölfel beauftragt. Die Kosten liegen bei ungefähr 13 900 Euro.
• Die Firma Pixis wird wieder mit den laufenden Instandhaltungsarbeiten für die Elektroinstallationen der gemeindlichen Gebäude und Anlagen beauftragt. Die Kosten liegen bei ungefähr 18 550 Euro.
• Der Ärztehausneubau am Netto-Markt hat begonnen.
• Die Genehmigung für die Entnahme der Biberburg ist von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt worden. Eventuell findet schon die Entnahme am 30. September 2021 statt.
• In der Gemeindeapp soll, wie schon im Gemeindeblatt, keine Wahlwerbung mehr gestattet werden.
• Für den Walderlebnisweg wurde eine Förderung bei der Allianz Waldsassengau beantragt.