FRAGE: In Würzburg gibt es derzeit fast 80 Kinderbetreuungseinrichtungen und insgesamt 45 Träger. Wer entscheidet letztlich darüber, wie Kita-Plätze vergeben werden?
Monika Kraft: Diese Entscheidung treffen die Kitas eigenverantwortlich. Der Anmeldetermin ist ein Kriterium, ob es aber an erster oder fünfter Stelle kommt, entscheiden die Träger selbst. Das einzige Kriterium, das eigentlich überall gilt, ist, dass Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen werden. Ich denke, alle Einrichtungen versuchen verantwortlich mit den Plätzen umzugehen, aber ich bin nicht die Kontrolleurin der Kindertageseinrichtungen. Bei allem Willen Transparenz zu schaffen, muss eines klar sein: Ich vergebe ja keine Artikel, ich vergebe Plätze an Menschen. Daher wird allein über das System kein Platz vergeben. Ein persönliches Kennenlernen geht der Vergabe voraus und ist wichtig für eine gelingende Erziehungspartnerschaft zwischen Einrichtung und Eltern.
Es gibt also keine für alle gültigen Kriterien?
Kraft: Die Betriebserlaubnis einer Kita ist nicht an Auflagen zur Vergabe von Plätzen gebunden. In dieser Erlaubnis steht lediglich, wie viele Kinder die Einrichtungen aufnehmen dürfen, wie die Räume beschaffen sein müssen oder wie der Anstellungsschlüssel zu sein hat. In keiner Betriebserlaubnis steht, dass nur Kinder aus einem bestimmten Bezirk aufgenommen werden dürfen. Das würden sich die Träger auch nicht vorschreiben lassen. Es gibt Kitas, die nehmen nur Kinder aus ihrem Bezirk, andere Kitas sind offen. Die Stadt Würzburg hat eine Nutzungssatzung, in der einige Kriterien festgelegt sind. Sie sind für die Träger jedoch nicht verpflichtend. Es wäre unseriös, wenn wir sagen, dass es die Chancen erhöht, wenn Eltern Kitas in ihrem Stadtteil auswählen.
Einige Kitas, sagen allerdings genau das und schieben der Stadt den schwarzen Peter bei der Vergabe zu.
Kraft: Das wissen wir, und ich verstehe das auch. Wenn die Eltern bei uns anrufen, klären wir da auf. Nochmal: Eine Betriebserlaubnis ist nicht an Auflagen zur Vergabe von Plätzen gebunden.
Wie kann es sein, dass die Stadt so wenig Einfluss auf die Kitas nehmen kann, die zumindest teilweise auch über Stadt und Staat mitfinanziert werden?
Kraft: Wir sind an die gesetzlichen Regelungen der Fördervoraussetzung gebunden. Es funktioniert also nicht über den Hebel Finanzierung, sondern nur über die Kommunikation.
In den skandinavischen Ländern funktioniert das allerdings besser. Dort werden Kita-Plätze über die Kommune vergeben.
Kraft: Angesichts dessen, dass wir mit 45 Trägern in Kontakt sein müssen, stelle ich mir das im Moment als nicht lösbare Aufgabe vor. Jeder gemeinnützige Träger bringt neben dem, was er an staatlichen und kommunalen Zuschüssen bekommt, auch ein großes Engagement und ein eigenes Invest mit. Wir sind dankbar, dass die Träger eine kommunale Aufgabe übernehmen. Müssten wir diese knapp 80 Kitas selbst betreiben, würden wir auch nicht besser dastehen.
Inwieweit wäre es wünschenswert, Vorgaben zur Vergabe der Plätze zu schaffen?
Kraft: Ich weiß nicht, wie viel wir gewinnen würden, wenn wir ihnen die Vergabe-Kriterien vorschreiben würden. Nehmen wir etwa das Beispiel Radius. Die Hälfte der Einrichtungen bezieht dieses Kriterium mit ein. Ob es für sie allerdings Priorität eins oder vier ist, geben sie nicht an. Wenn ich vorgebe, dies als Priorität-eins-Kriterium festzulegen, haben etwa Montessori- oder Waldorfeinrichtungen ein Problem. Auch nicht-konfessionelle oder städtische Einrichtungen können dann Plätze nur an die entsprechenden Kinder in ihrem Einzugsgebiet vergeben. Es ist also nicht so einfach, wie man es sich wünscht.
Inwieweit ist es möglich, regulierend in die Öffnungszeiten einzugreifen?
Kraft: Die Kitas müssen per gesetzlicher Vorgabe jedes Jahr eine Elternbefragung durchführen. Dabei werden auch die Öffnungszeiten regelmäßig abgefragt. Zeigt sich dabei nicht nur bei ein oder zwei Eltern, dass der Bedarf für längere Öffnungszeiten besteht, haben Eltern die Möglichkeit erweiterte Öffnungszeiten anzufragen.