Bisher noch unbekannte Betrüger, die angeblich "unter der Hand" mit preisgünstigen echten Führerscheinen handelten, haben dafür das Giro-Konto einer jungen Frau bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg zur Geldwäsche für knapp 15 000 Euro benutzt.
Wenn Menschen, die sie gar nicht kennt, Geld auf ihr Konto überweisen und dabei als Verwendungszweck immer wieder "Führerschein" angeben, hätte sich bei der Angeklagten, so die Staatsanwaltschaft, die kriminelle Herkunft des Geldes geradezu aufdrängen müssen. Die Angeklagte hat das Geld zügig an den Finanzdienstleister "Western Union" überwiesen und Provision einbehalten, in welchem Umfang, kam in der Verhandlung nicht zur Sprache.
Vom eigenen Bruder zu illegalen Geldgeschäften angeworben
Sie sei, so ihr Verteidiger, da "ein bisschen naiv reingerutscht" und wurde vom eigenen Bruder angeworben. Als sie schon aufhören wollte, sagte die Angeklagte, sei das mit den Überweisungen dennoch weiter gegangen. Gegen einen Strafbefehl hatte sie nur deswegen Rechtsmittel eingelegt, weil sie keine Geldstrafe akzeptieren wollte, die über 90 Tagessätzen hinausgehe. Denn, was darunter liegt, wird nicht ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen.
Der Staatsanwalt nahm es der Angeklagten ab, dass sie die Geldgeschäfte bereut und der Verteidiger zählte Positives über seine Mandantin auf: Keine Vorstrafe, ein umfassendes Geständnis, kein persönlicher Kontakt zu den Tätern, nur über WhatsApp und alle "hatten Dreck am Stecken" . Die betrogenen "Opfer" mussten davon ausgehen, dass es sich bei den bestellten Führerscheinen um illegale Papiere handelt und dennoch haben sie das Geld überwiesen. Daher sei auch ein milderes Urteil als im Strafbefehl denkbar, so der Verteidiger. Da machte der Richter allerdings nicht mit, unter Hinweis darauf, dass das Überlassen des Girokontos fürs "Geld waschen" kein unwesentlicher Tatbeitrag sei.
Wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt
Das Gericht hat mit Zustimmung der Beteiligten "kurzen Prozess gemacht". Wegen leichtfertiger Geldwäsche in 25 Fällen wurde die junge Frau, alleinerziehende Mutter und zur Tatzeit laut Verteidiger in finanziell prekärer Lage, vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4 400 Euro - 110 Tagessätze zu je 40 Euro - verurteilt worden. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Den 25 "Opfern", die bezahlt hatten und keinen Führerschein bekamen, blieb eine Zeugenaussage erspart und die Empfänger des "gewaschenen Geldes" mit Konto bei der Western Union konnte man nicht laden, weil sie dem Gericht nicht bekannt sind.