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Würzburg
Wichtige Fristen für Waffenbesitzer
Bearbeitet von Lena Berger
 |  aktualisiert: 09.02.2021 02:20 Uhr

Die Stadt Würzburg informiert über wichtige Änderungen und Fristen für Waffenbesitzer. Das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) ist zum 1. September 2020 bzw. zum 20. Februar 2020 in Kraft getreten. Im Laufe des Jahres 2021 sind durch Waffenbesitzer wichtige Fristen zu beachten, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Würzburg.

Dekowaffen:

Neu-Dekorationswaffen sind unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die über eine Deaktivierungsbescheinigung verfügen (neue Version der Bescheinigung ab dem 28. Juni 2018). Der Besitz einer solchen Dekowaffe ist bis spätestens 1. September 2021 der Waffenbehörde schriftlich anzuzeigen. Überlassung, Erwerb und Vernichtung sämtlicher Dekorationswaffen sind seit dem 1. September 2020 der Waffenbehörde schriftlich anzuzeigen.

Salutwaffen:

Salutwaffen (ehemals scharfe Schusswaffen, die so umgebaut wurden, dass sie nur noch Kartuschenmunition abfeuern können) gehören künftig immer der Kategorie an, der sie vor ihrem Umbau angehörten. Die waffenrechtliche Einordnung ändert sich folglich nicht mehr durch einen Umbau: Erlaubnispflichtige Schusswaffen bleiben auch nach ihrem Umbau erlaubnispflichtig und verbotene Schusswaffen bleiben nach ihrem Umbau verboten.

Für erlaubnispflichtige Salutwaffen hat der Besitzer bis spätestens 1. September 2021 bei der Stadt Würzburg eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Alternativ können die Waffen an einen Inhaber einer Waffenbesitzkarte, die Stadt Würzburg oder einer Polizeidienststelle übergeben werden.

Für verbotene Salutwaffen kann, bei entsprechender Begründung, beim Bundeskriminalamt eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Alternativ sind die Waffen bis spätestens 1. September 2021 ebenfalls an einen Berechtigten (mit Ausnahmegenehmigung), der Stadt Würzburg oder einer Polizeidienststelle zur Verwertung zu übergeben.

Magazine:

Sogenannte „große Magazine“, worunter Wechselmagazine mit mehr als 20 Patronen für Kurz- und zehn Patronen für Langwaffen zu verstehen sind, werden ab dem 1. September 2020 zu verbotenen Gegenständen erklärt. Wer vor dem Stichtag 13. Juni 2017 bereits ein „großes“ Magazin besessen hat, muss den Besitz bis spätestens 1. September 2021 der Stadt Würzburg anzeigen. Bei fristgerechter Anzeige greift das neue Verbot ihm gegenüber nicht, weil Bestandsschutz besteht.

Für Magazine, die erst am oder nach dem Stichtag (13. Juni 2017) erworben wurden, können beim Bundeskriminalamt Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Ansonsten sind die Magazine entweder einem Berechtigten, einer Polizeidienststelle oder der zuständigen Waffenbehörde zur Verwertung zu überlassen.

 
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