
Seit dem 25. Mai gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In vielen Angelegenheiten ist die Rechtslage noch unsicher. Continental zieht daraus Konsequenzen und verbietet den Mitarbeitern die Nutzung von Whatsapp und Snapchat auf Diensthandys. „Um die Anforderungen der DSGVO einzuhalten, müsste im Fall von Whatsapp jeder Nutzer von jeder einzelnen Person in seinem Adressbuch die Zustimmung für das Teilen ihrer Daten mit diesen Diensten einholen“, erklärt das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Diese Lösung erscheint dem Automobilzulieferer im Alltag untauglich. Aus dem gleichen Grund ist dort auch der Messaging-Dienst Snapchat verboten.
Unterfränkische Firmen gehen mit dem Thema sehr unterschiedlich um. Die Firma Beck Elektrotechnik hat klare Richtlinien zur Nutzung firmeneigener Smartphones. Diensthandys dürfen grundsätzlich nicht privat genutzt werden und Whatsapp ist aus Gründen des Datenschutzes nicht erlaubt. „Wenn es nach unseren Auszubildenden gehen würde, bräuchten wir natürlich alle Whatsapp. Aber wir setzten nach wie vor auf SMS“, sagt Geschäftsführerin Christine Beck-Meidt. Auf den Smartphones seien zudem nur Apps gestattet, die für den beruflichen Alltag notwendig sind. Das Unternehmen habe diese Regeln schon vor der neuen Datenschutzgrundverordnung aufgestellt.
Die Verunsicherung ist groß
Noch immer ist die Verunsicherung unter den Firmen groß, wie die neue Richtlinie der EU ausgelegt wird. Zahlreiche Firmen reagierten auf die Anfrage dieser Redaktion sehr zurückhaltend oder gar nicht. „Wir beobachten noch, was passiert“, sagt der Geschäftsführer einer unterfränkischen IT-Firma, der nicht genannt werden will. Er fürchtet Abmahnungen, wenn Kunden erfahren, dass auf den Firmenhandys Whatsapp installiert sei.
Laut der Einschätzung des Würzburger Anwalts John Krüger sind diese Bedenken gerechtfertigt. „Die beiden Apps seien bekannt dafür, auf die Kontakte eines Smartphones zuzugreifen und diese ungefragt zu verarbeiten“, sagt der IT-Fachanwalt. Besonders heikel sei die private Nutzung von Diensthandys. Krüger empfiehlt seinen Mandanten sich mit dem Thema der privaten Nutzung elektronischer Endgeräte rechtzeitig zu beschäftigen. Wenn zum Beispiel über einen ehemaligen Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse oder langjährig aufgebautes Knowhow bei der Konkurrenz gelandet ist, ist es zu spät. „Die momentan von der DSGVO angestoßenen Prozesse sollten Unternehmer nutzen, solche Themen nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch arbeitsrechtlich zu regeln.
Offenheit birgt Risiken
Die Vogel Communications Group in Würzburg erlaubt sowohl Whatsapp als auch Snapchat. „Als Medienhaus ist es in unserem Sinne, dass unsere Mitarbeiter ihre Medienkompetenz erweitern und möglichst viel ausprobieren sollen – gerade wenn es um neue Medien, neue Apps und mobile Geschäftsmodelle geht“, sagt Pressesprecher Gunther Schunk. Dieser offene Umgang berge zwar Risiken. Technische Einschränkungen sowie regelmäßige Mitarbeitersensibilisierung seien jedoch Wege, die Gefahr einzugrenzen. Durch eine spezielle Software werden geschäftliche und private Kontaktdaten strikt getrennt. Dadurch bekommt Whatsapp nur auf private Kontaktdaten Zugriff, während dienstliche Informationen geschützt blieben. „Solange die geschäftliche Nutzung nicht beeinträchtigt werde, ist auch die private Verwendung der Diensthandys erlaubt“, sagt Schunk.
Ähnlich handhabt es der Hersteller von Sonnenschutzprodukten Warema mit Sitz in Marktheidenfeld (Lkr. Main-Spessart). Auf geschäftlichen Handys ist grundsätzlich erst einmal keine Privatnutzung erlaubt. Allerdings können die Mitarbeiter durch einen eigenen Vertrag und eine Zuzahlung eine Privatnutzung vereinbaren und dann auf dem Smartphone auch private Apps installieren, solange die geschäftliche Nutzung nicht beeinträchtigt wird. „Die ist möglich, da wir eine Softwarelösung einsetzen, die die geschäftskritischen Anwendungen von den normalen Apps trennt und keine Zugriffe auf die Daten der geschäftskritischen Apps durch normale Apps erlaubt“, sagt Elmar Kossack. Er leitet die IT-Systemtechnik des Unternehmens. Die Nutzung von Whatsapp und Snapchat sei jedoch nur für nicht-vertrauliche Kommunikation zulässig, wie beispielsweise für Terminabsprachen.
„Der Inhalt von Whatsapp-Nachrichten spielt aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Rolle“, hält Fachanwalt Krüger dem entgegen. Entscheidend sei, dass die App auf Kontaktdaten des Smartphones zugreift und diese Informationen auf fremden Servern gespeichert werden.
Klingt komisch, aber genau das will man als Nutzer eigentlich, wenn man WhatsApp nutzt. Das ist ja der Sinn, genau dafür habe ich ja die Kontakte auf meinem telefon EINMAL angelegt und nicht für jede App extra. Irgendwie scheint manches an der Realität vorbeizugehen.
gerne können wir hier mal einen Sonderbericht machen was es hier für Unternehmen für eine simple Lösung gibt in Form von Software, welche das Problem beseitigt. Sie dürfen mich gerne kontaktieren.
Wer sich erst jetzt oder zukünftig damit beschäftigt handelt meiner Ansicht nach grob fährlässig, um nicht zu sagen geht vorsätzlich unverantwortlich mit den Daten seiner Kunden um.