WÜRZBURG
Whatsapp auf Diensthandys: Unsicherheit wegen DSGVO
Seit dem 25. Mai gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In vielen Angelegenheiten ist die Rechtslage noch unsicher. Continental zieht daraus Konsequenzen und verbietet den Mitarbeitern die Nutzung von Whatsapp und Snapchat auf Diensthandys. „Um die Anforderungen der DSGVO einzuhalten, müsste im Fall von Whatsapp jeder Nutzer von jeder einzelnen Person in seinem Adressbuch die Zustimmung für das Teilen ihrer Daten mit diesen Diensten einholen“, erklärt das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Diese Lösung erscheint dem Automobilzulieferer im Alltag untauglich. Aus dem gleichen Grund ist dort auch der Messaging-Dienst Snapchat verboten.
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