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WÜRZBURG
Wer wartet eigentlich den Rauchmelder?
Mit dem 31. Dezember 2017 endet die Übergangsfrist. Dann müssen in allen Wohnungen Rauchmelder hängen. Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
smoke detector on ceiling       -  _
Foto: PhonlamaiPhoto (iStockphoto)
Lena Köster
Lena Bayer
 |  aktualisiert: 15.07.2024 08:54 Uhr

Rund 30 Menschen sterben jeden Monat in Deutschland durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Schon drei Atemzüge giftigen Brandrauchs können zum Tod führen. Tödlich ist in der Regel also nicht das Feuer, sondern der Rauch, erklärt der Deutsche Feuerwehrverband. 35 Prozent aller Brände ereignen sich in der Nacht.

Die Zahl der Menschen, die einem Brand zum Opfer fallen, liegt allerdings bei 70 Prozent. Das Problem: Im Schlaf riecht der Mensch nichts. Bricht also ein Feuer aus, besteht die Gefahr, dass der Mensch ohnmächtig wird und im Schlaf erstickt, warnt der Verband. Um dieser Gefahr vorzubeugen, sind Rauchwarnmelder ab dem 1. Januar 2018 in allen 16 Bundesländern Pflicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?

In Wohnungen müssen Rauchwarnmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern angebracht werden. Grundsätzlich sind alle Räume abzudecken, in denen eine Person schläft. Außerdem muss in Fluren, die zu einem Aufenthaltsraum führen mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Auch in Flucht- und Rettungswegen sind Rauchwarnmelder ab 2018 Pflicht, erklärt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in einer Broschüre zur Rauchwarnmelderpflicht.

Gilt das Gesetz auch für Hausflure und Treppenhäuser?

Nein. Vorsicht gilt aber in Wohnungen, die sich über mehrere Stockwerke erstrecken, wie zum Beispiel Maisonettewohnungen oder Einfamilienhäuser. Oft bilden Flure zusammen mit Treppen einen Raum- und Luftverbund. Hier muss auf der obersten Etage ein Rauchwarnmelder angebracht werden. Sobald die Treppen außerhalb der Wohnung in einem eigenen Treppenraum liegen, ist dort kein Rauchwarnmelder erforderlich.

Sind zusätzliche Rauchwarnmelder in anderen Räumen empfehlenswert?

Ja. Reinhold Noe, Obermeister der Kaminkehrerinnung Unterfranken, rät vor allem in Technik- und Haushaltsräumen zusätzliche Rauchmelder anzubringen, denn „oft sind Wäschetrockner und Waschmaschine die Ursache eines Brandes“. In der Küche sei ein Rauchmelder aufgrund der Dampfentwicklung beim Kochen nicht sinnvoll. Hier sind sogenannte Hitzemelder eine Alternative.

Worauf sollte man beim Kauf eines Rauchwarnmelders achten?

Grundsätzlich muss ein Rauchmelder mit der EU-Norm DIN EN 14604 und der CE-Kennzeichnung versehen sein. Nur dann entspricht er den Mindestansprüchen, die ein Rauchwarnmelder in der EU erfüllen muss. Als zusätzliches Gütesiegel empfehlen die Feuerwehr und Brandschutzexperten das Qualitätszeichen „Q“. Es zeigt an, dass renommierte Institute den Rauchmelder geprüft und Fehlalarme reduziert werden konnten. Außerdem sind in Rauchmeldern mit dem „Q“-Siegel Batterien mit einer Lebensdauer von zehn Jahren fest eingebaut. Dadurch bleibt häufiges Piepsen bei Batterieschwäche aus.

  • Was sich 2018 für Verbraucher ändert

Beim Kauf rät Reinhold Noe auch darauf zu achten, ob der Rauchwarnmelder VdS-geprüft ist. Das unabhängige Prüfinstitut VdS steht für „Vertrauen durch Sicherheit“. Da viele Melder mit der DIN-Norm im Test nicht bestanden, hat VdS mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes eigene Richtlinien umgesetzt. Seit 2015 tragen nur noch Warnmelder, die den VdS-Richtlinien entsprechen, das VdS-Qualitätssiegel.

An welcher Stelle bringt man den Rauchwarnmelder am besten an?

Richtig werden Rauchwarnmelder horizontal an der Decke angebracht, erklärt Schornsteinfegermeister Christian Zebisch aus Pflochsbach bei Lohr in einer Pressemitteilung. Hierbei sei darauf zu achten, dass der Rauchmelder möglichst mittig an der Decke und mindestens mit 50 Zentimeter Abstand zur Wand angebracht werde. Bei Dachschrägen helfe eine Holzkonstruktion, um den Rauchmelder sicher und verkehrsgerecht anzubringen.

 

Wer muss die Rauchwarnmelder anbringen, Vermieter oder Mieter?

Bei vermieteten Immobilien übernehme immer der Vermieter die Kosten für die Rauchwarnmelder, so Zebisch. Auch für die Installation sei der Eigentümer verantwortlich.

Müssen Rauchwarnmelder vernetzt werden?

Nein. „Rauchwarnmelder miteinander zu vernetzen ist nur sinnvoll, wenn es in einem Wohnhaus mehrere abgeschlossene Wohnungen auf verschiedenen Stockwerken gibt“, sagt Schornsteinfegermeister Noe. Wohnen Kinder oder Senioren in einer der Wohnungen, trägt es jedoch zur Sicherheit bei, die Rauchwarnmelder der Wohnungen zu vernetzen.

Strahlen Rauchwarnmelder Elektrosmog aus?

Die elektromagnetischen Felder der Melder ohne Funkeinrichtung sind im Vergleich zu anderen Haushaltsgeräten oder Mobiltelefonen sehr gering. Auch die der Melder mit Funkeinrichtung liegen nicht außerhalb normaler Werte, erklärt das zuständige Staatsministerium.

Müssen Rauchwarnmelder gewartet werden? Wenn ja, von wem?

Die Wartung muss immer der Mieter übernehmen, schreibt der Schornsteinfegermeister. Die angefallenen Wartungskosten können auf die Nebenkostenabrechnung des Mieters umgelegt werden. Baurechtlich vorgesehen sind regelmäßige Prüfungen allerdings nicht, informiert das zuständige Staatsministerium. Einige Gerätehersteller empfehlen allerdings einmal jährlich eine Funktionsprüfung durchzuführen: Drückt man die Test-Taste, wird der Melder gemäß der DIN-Norm geprüft.

Wer kontrolliert, ob alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern versehen wurden?

Niemand. Der jeweils Verpflichtete muss selbst dafür sorgen, dass die Melder richtig installiert und betriebsbereit sind. Die Versicherer halten bei fehlenden oder defekten Meldern mit Konsequenzen zurück: Im Brandfall habe das keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, heißt es etwa bei der Huk-Coburg.

Sind Rauchwarnmelder auch in selbst genutzten Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen Pflicht?

Ja, das Bauordnungsrecht unterscheidet nicht zwischen Wohnungen in Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern. So müssen Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser genau wie normale Wohnungen ausgestattet werden. Gleiches gilt für Eigentumswohnungen.

Welche Regelung gilt bei Einraumwohnungen?

Hier muss der Feuermelder über dem Schlafbereich angebracht werden.

Müssen Gewerbeeinheiten in Wohnhäusern (wie Büros oder Praxen) mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden?

Nein. Rauchwarnmelder dienen dem Schutz von Bewohnern, insbesondere nachts im Schlaf. Ist ein Raum nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt, fällt er nicht unter die neue Regelung.

Gibt es Gebäude, die von der Regelung ausgeschlossen sind?

Ja, Sonderbauten. In Pensionen, Hotels, Wohnheimen und Senioreneinrichtungen greift das Gesetz nicht. Hier gibt es einzelfallbezogene Sicherheitsanforderungen.

Wie werden hörgeschädigte und gehörlose Menschen auf den Alarm aufmerksam?

Für Hörgeschädigte und Gehörlose gibt es spezielle Blitzlichter und Rüttelkissen. Sind bereits Rauchwarnmelder installiert, können Geräte zugekauft werden, die den Alarm umwandeln. Werden solche Geräte angeschafft, gibt es Unterstützung der Krankenkassen oder des Bayerischen Wohnbauprogramms.

 
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Kommentare
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  • Koenigshoefer
    Für Hotels, Heime etc. gelten die Forderungen aus dem jeweiligen Baubescheid.
    Das heißt bei Neubauten oder nach wesentlichen baul. Änderungen wird, von Amts wegen, eine prof. Brandmeldeanlage vorgeschrieben.
    Diese werden in der DIN 14675 geregelt.
    Je nach Größe der Übernachtungsstätte wird dann auch die Aufschaltung auf eine ständig besetzte alarmempfangende Stelle verlangt.

    Wartung Zuhauserauchmelder:
    Das Drücken der Testtaste ist keine Wartung.
    Das bestätigt nur das die Batterie nicht leer ist und der Piepser noch geht.
    Die Funktion der Infrarotlichtschranke in der Rauchkammer muß manuell mit Rauch geprüft werden.
    Der Akredierungsstelle VdS GmbH wurde in dem Artikel mehr als genug der Hof gemacht.
    Man könnte fast denken die ganze restliche Welt ist zu dumm einen Rauchmelder zu prüfen. VdS-geprüft bedeutet genau genommen: nix - (ohne Zertifikat)

    Es gab mal geprüfte Melder in einem Baumarkt. Es stellte sich heraus das lediglich "GS" geprüft wurde. Der Melder war also "ungefährlich"
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    • Antworten
  • helmut.klein-ro@t-online.de
    Rauchmelder:
    nicht in allen Bundesländern ist die RM Pflicht!
    Berlin: Für Neubauten gilt die Pflicht seit 2017, Bestandsbauten müssen bis Ende 2020 nachgerüstet werden.
    Brandenburg: Für bestehende Wohnungen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020. Einbau und Betriebsbereitschaft liegen beim Eigentümer. Neubauten brauchen einen Rauchmelder seit Juli 2016.
    In Pensionen, Hotels, Wohnheimen und Senioreneinrichtungen greift das Gesetz nicht.
    Warum nicht? Schlafen da keine Menschen? Welche Sicherheitslücken haben diese Gesetzgeber im Kopf? Über Sicherheit darf keiner diskutieren, ob oder ob nicht! Die muss eingeführt werden wenn Menschenleben geschützt werden können. (Über Sicherheitsgurte wurde auch so unnötig und dumm diskutiert) Von der Feuerwehr hätte ich mir mehr Aufklärung versprochen, vielleicht greift die Kompetenz noch ein!!!
    Tipp für Vermieter: Ein Foto nach der RM Install. Bei Fehlalarm werden die RM abgenommen. "Verantwortungspflicht greift im Schadensfall"
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  • High_Noon
    Das Posting verstößt gegen unsere AGB und wurde daher gesperrt.
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