zurück
Würzburg
Wenn ein Finanzbeamter wegen Steuerhinterziehung vor Gericht steht
Ausgerechnet ein Finanzbeamter soll dem Fiskus Steuern vorenthalten haben. Ein längerer Prozess blieb dem Mann und seiner Frau jetzt allerdings erspart.
Ein Finanzbeamter und seine Frau standen wegen Steuerhinterziehung vor Gericht.
Foto: SymbolChristopher Schulz | Ein Finanzbeamter und seine Frau standen wegen Steuerhinterziehung vor Gericht.
Patrick Wötzel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 14:24 Uhr

Knapp 11 500 Euro Einkommenssteuer sollen ein 62-jähriger Steuerhauptsekretär aus Bad Kissingen und seine 60 Jahre alte Ehefrau dem Fiskus in den Jahren 2012 bis 2015 schuldig geblieben sein. Das Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen das Ehepaar vor dem Amtsgericht Würzburg wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Es hätte ein sehr langer Prozess mit einer aufwändigen Beweisaufnahme werden können. Nach gut vier Stunden Verhandlung mit zahlreichen Zeugen einigten sich aber alle Beteiligten darauf, dass die Zahlung eines Monatseinkommens an eine gemeinnützige Einrichtung ausreicht, um die Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. Auch die beiden Angeklagten wollten nicht weiter um einen Freispruch kämpfen: "Ich bin seit fünf Jahren kalt gestellt und habe keine Kraft mehr", sagte der Finanzbeamte.

Vorwurf: Scheinarbeitsvertrag über Mini-Job

Seine Ehefrau ist eine frühpensionierte Beamtin, die ihre Pension als Büroangestellte auf 450-Euro-Basis bei einer Firma für Prospektverteilung aufgebessert hat. Tatsächlich soll sie jeden Monat deutlich mehr gearbeitet und verdient haben – so lautete zumindest der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Der über den Minijob hinausgehende Monatslohn soll regelmäßig durch sogenanntes Lohn-Splitting über einen Scheinarbeitsvertrag des Ehemanns abgerechnet worden sein, der dadurch auch nur den Minijob-Steuersatz zahlen musste. "Wenn das nicht reichte, wurde der Restbetrag über den Sohn oder die Tochter abgerechnet", sagte ein Ermittler des Hauptzollamts im Zeugenstand.

"Es wurde gearbeitet, sowohl von meinem Mann als auch von meinen Kindern", betonte dagegen die Frau vor Gericht. Es sei allerdings ein Fehler gewesen, den Stundenzettel ihres Mannes immer erst am Monatsende nachträglich so auszufüllen, dass unter dem Strich 44 Stunden Arbeitszeit für die vereinbarte Pauschale in Höhe von 396 Euro herauskamen.

Staatsanwalt: Überschaubarer Steuerschaden

Der Finanzbeamte hatte sich eine Nebentätigkeit genehmigen lassen und war für das Unternehmen nach eigenen Angaben regelmäßig anonym als Kontrolleur der Prospektverteiler in den Landkreisen Bad Kissingen, Schweinfurt und Rhön-Grabfeld unterwegs. Von seiner Kontrolltätigkeit sollte außer dem Chef der Firma niemand wissen, so die Version der beiden Angeklagten. Sie sind durch Ermittlungen gegen den Geschäftsführer ins Visier der Steuerfahndung geraten.

Nachdem zahlreiche Zeugen wenig zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen konnten und ein langer Prozess drohte, regte die Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens an. Der Staatsanwalt verwies auf den im Vergleich zu anderen Steuerstrafverfahren "überschaubaren Steuerschaden" und stimmte zu.

4700 Euro Geldauflage für den Weißen Ring

Wenn die beiden Angeklagten jeweils ein Monatseinkommen – bei dem Mann sind das 2700 Euro, bei der Frau 2000 Euro – an den Weißen Ring bezahlen, ist die Sache für sie erledigt. Was dadurch noch nicht erledigt ist, ist ihr Streit mit dem Finanzamt über die Höhe der Steuerschuld vor dem Finanzgericht und ein Disziplinarverfahren gegen den 62-Jährigen beim Bayerischen Landesamt für Steuern.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Patrick Wötzel
Amtsgericht Würzburg
Angeklagte
Beamte
Finanzbeamte
Finanzgerichte und Finanzgerichtsbarkeit
Staatsanwälte
Steuerbehörden
Steuerbetrug
Steuerfahndung
Steuerprozesse
Zeugen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • georg-ries@web.de
    Das Finanzgericht wird sicher kein Urteil fällen, eher das Verwaltungsgericht, wenn der Beschuldigte das Disziplinarverfahren nicht akzeptiert.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • sigrid.weissenberger@gmx.de
    Ein sehr mildes Urteil für dieses Beschäftigungsmärchen.
    Ein Scheinarbeitsvertrag mit - laut Staatsanwalt - überschaubaren Steuerschaden.

    Die Frau frühpensionierte Beamtin, der angeklagte Mann Finanzbeamter, der Staatsanwalt ebenfalls Beamter....

    Als Leser ist man doch sehr verwundert: ein Angeklagter, welcher sich in der Materie Steuerhinterziehung bestens auskennt, hinterzieht 11.500,-- Euro an Steuern und muss nur 4.700,-- Euro Strafe zahlen.
    Vielleicht wurde der erstaunlich niedrige Stundenlohn für einen Finanzbeamten von 9,-- Euro berücksichtigt. zwinkern

    Interessant wäre es sicherlich für die Leser zu erfahren, welches Urteil das Finanzgericht fällt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten