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Aub
Wenn die Gemeinde Umsatzsteuer zahlen muss
Alfred Gehring
 |  aktualisiert: 06.03.2020 02:10 Uhr

Letztmalig in der laufenden Amtsperiode traf sich die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Aub (VG), krankheitsbedingt in minimaler Besetzung. Auf der Tagesordnung stand die Umsetzung des neu ins Umsatzsteuergesetz aufgenommenen Paragrafen 2b und die Entwicklung eines sogenannten "Tax Compliance Managements", eines Steueroptimierungs-Managements für die VG. Hierzu informierte Heinrich Schulte, der sich mit seinem Büro auf kommunale Steuerfragen spezialisiert hat.

Demnach stehen Gemeinden und andere öffentlich rechtliche Körperschaften in manchen Bereichen mit der freien Wirtschaft im Wettbewerb und mussten dennoch bisher zumeist keine Umsatzsteuer abführen. Die gesetzliche Neuregelung, die nach aktueller Rechtslage ab 2021 gilt, ändert dies in der Weise, dass solche Körperschaften in den Bereichen, in denen auch freie Unternehmer ihre Leistungen anbieten, künftig auch der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Die trifft nach Schultes Auffassung beispielsweise zu, wenn die Verwaltung den Braupaaren Stammbücher verkauft, ein Schwimmbad betreibt oder Feuerwehreinsätze abrechnet, die nicht mit den Kernaufgaben der Feuerwehr wie Brandbekämpfung und Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen zu tun haben.

Bei Überschreiten einer Kleinunternehmergrenze von jährlich 17 500 Euro muss die Körperschaft künftig in ihren Rechnungen für solche Leistungen Umsatzsteuer ausweisen. Nicht betroffen sind hoheitliche Aufgaben wie reine Verwaltungsaufgaben.

Im Gegenzug darf die Körperschaft aber auch Vorsteuer, die ihr für betroffene Geschäftsbereiche von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wurde, von der abzuführenden Umsatzsteuer abziehen und sich bei entsprechenden größeren Investitionen Vorsteuerüberhänge auszahlen lassen.

Kosten auf 5000 Euro begrenzt

Um den Haushalt der VG auf solche steuerlich relevanten Fragen zu überprüfen, umsatzsteuerlich zu optimieren und die entsprechenden Erklärungen zu erstellen schlug Schulte einen entsprechenden Vertrag mit seinem Büro vor. Die Kosten dafür sollen nach aufgewendeten Stunden abgerechnet werden und werden auf höchstens 5000 Euro jährlich begrenzt. Durch den Beratervertrag sollen auch mögliche Haftungsfragen für die Verwaltung, die Bürgermeister und die entscheidenden Gremien geklärt werden.

Das Gremium sprach sich einstimmig für einen solchen Vertrag aus.

Auf Antrag der Gemeinde Sonderhofen widmete die Gemeinschaftsversammlung den Sitzungssaal im Dorfgemeinschaftshaus in Sonderhofen als Trauraum. Eheschlüsse sind in der Bedeutung und Würde entsprechenden Räumen vorzunehmen, so Jürgen Rhein, Verwaltungsleiter der VG. Den genannten Sitzungssaal sah die Gemeinde Sonderhofen als geeignet. Die Gemeinschaftsversammlung schloss sich diesem Urteil an und sprach eine entsprechende Widmung aus.

Gleichzeitig beantragte Bürgermeister Heribert Neckermann, den bisher noch als Trauraum gewidmeten Raum im Gebäude Hauptstraße 2 in Sonderhofen nicht mehr als Trauraum zu führen. Dort hat die Gemeinde Sonderhofen keine Räume mehr angemietet.

Weiter befasste sich die Versammlung mit der künftigen Handhabung von Anzeigen im Amtsblatt. Bisher übernahm die VG die Verwaltung der Anzeigen, nahm diese von den Inserenten entgegen und erstellte auch die Rechnungen. Künftig, so schlug Rhein vor, solle dies der Kriegerverlag, der das Amtsblatt der VG erstellt, selbst übernehmen.

Für die Verwaltung bedeute dies Arbeitsentlastung, fachkundiges Personal im Verlag kann die Kunden besser beraten, Anzeigen können auch farblich gestaltet werden und die Kunden könnten in mehreren Amtsblättern gleichzeitig inserieren. Allerdings würden die Preise steigen.

Der Sonderhöfer Bürgermeister Heribert Neckermann sprach sich als einziger gegen die Übertragung der Anzeigenverwaltung auf den Verlag aus. Er befürchtet, dass besonders für private Kunden die Wege länger und komplizierter werden. Es werde aber weiterhin Ansprechpartner im Rathaus geben, versicherte Rhein. Mehrheitlich sprach sich das Gremium schließlich dafür aus, die Anzeigenverwaltung auf den Kriegerverlag zu übertragen.

Antragsflut für Briefwahl

Eine wahre Antragsflut für Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl kann die VG Aub vermelden. Von rund 2500 Wahlberechtigten haben bereits jetzt rund 1.000 die Briefwahl beantragt. Im Sonderhöfer Ortsteil Sächsenheim haben von 142 Wahlberechtigten schon 58 die Briefwahl beantragt. So ist zu erwarten, dass die Wahlhelfer am Wahltag selbst im Wahllokal mangels Wählerzuspruch ihre Stunden absitzen und in kleinen Wahllokalen vor Ort nicht mehr ausgezählt werden kann.

In der letzten Sitzung des Gremiums vor der Neuwahl bedankte sich der scheidende VG-Vorsitzende Robert Melber für die gute Zusammenarbeit mit den Ratsmitgliedern und der Verwaltung. Meist konnten die Beschlüsse einvernehmlich gefasst werden.

 
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