Winterhausen
Weichenstellung für Winterhausens Zukunft

Ab Januar 2025 werden Grundbesitzer ihre Grundsteuer auf Grundlage der durchgeführten Grundsteuer-Reform bezahlen. Ein Faktor hierbei ist der Hebesatz, der von jeder Gemeinde selbst festgelegt wird. In der Oktober-Sitzung des Marktes Winterhausen wurde über ebendiesen Grundsteuerhebesatz beraten und beschlossen. Die Gemeinderatsmitglieder legten diesen für Grundstücke auf 290 Prozent und für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 310 Prozent fest. Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
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