In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Neubrunn wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:
Zum Tagesordnungspunkt Bekanntgaben von in "Nichtöffentlicher Sitzung" gefassten Beschlüsse teilte der Bürgermeister mit: die Komponenten zur Einführung der elektronischen Rechnungsverarbeitung mit Signaturworkflow werden von der AKDB beschafft.
Ralf Deuerling von der Firma EVF Energievision Franken GmbH aus Bamberg stellte dem Gemeinderat die Ergebnisse des von ihnen durchgeführten Energiecoachings für die Gemeinde Neubrunn mit Böttigheim vor. Dabei erläuterte er am Beispiel von drei Objekten, dem Rathaus Neubrunn, dem Kindergarten Böttigheim und dem Bleicher Schwimmbad in Neubrunn, wie man durch verschiedene Maßnahmen Energie einsparen kann und dass es für energetische Sanierungen verschiedene Förderprogramme unterschiedlicher Ministerien gibt. Weiterhin wurde ein Solarkataster erstellt. Hier haben Bürgerinnen und Bürger des Marktes Neubrunn die Möglichkeit herauszufinden, wie groß das Potential zur Energieproduktion auf den Dächern ihrer Häuser ist.
Im Rahmen des Energiecoaching Unterfranken wurde das Bleicher Schwimmbad in Neubrunn untersucht. Dabei wurde errechnet, dass durch Austausch der alten Pumpenanlage auf neue Hocheffizienzpumpen eine Energieersparnis von 25 Prozent erreicht werden kann. Der Gemeinderat beschloss einen Förderantrag zu stellen und die Pumpenanlage 2022 auszutauschen.
Auch die Straßenbeleuchtung wurde im Rahmen des Energiecoaching auf Einsparmöglichkeiten betrachtet. Von den 359 Leuchten in Neubrunn und Böttigheim sind 22 Prozent bereits auf LED umgerüstet. Bei Umrüstung der restlichen 275 Leuchten könnte eine Einsparung von rund 90 000 KWH im Jahr erzielt werden. Das Gemeindegremium beschloss alle Straßenleuchten 2022 auf LED umzurüsten und auch hierfür einen Förderantrag zu stellen.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde auf einen Verkehrsstein, einen hochrechteckigen Rotsandstein mit Relief eines Bremsschuhs und der Inschrift "Die unterlassene Anwentung des Radschuhes und jede Beschädigung der Straße auf beider Seite ist bei 6 bis 10 Gulden Strafe verboten" aufmerksam gemacht. Er wird auf das dritte Viertel des 18. Jahrhunderts datiert. Bei diesem Wegstein handelt es sich um eines der frühesten erhaltenen Verkehrshinweise auf öffentlichen Straßen in Bayern und dadurch kommt ihm eine hohe geschichtliche Bedeutung zu. Dieser Verkehrsstein soll nun in die Denkmalliste aufgenommen werden. Der Gemeinderat trägt hierzu keine fachlichen Ergänzungen oder Korrekturen vor.
Die Gruppierung "Neubrunn hilft Ahrweiler" stellte den Antrag auf Verwendung des Gemeindewappens für die Hilfsaktion in Ahrweiler. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu und begrüßt die Aktion der Mitbürgerinnen und Mitbürger.