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Würzburg
Wegen Untreue verurteilt: Würzburgs Bischof Franz Jung ermöglicht Aachener Ex-Weihbischof "persönlichen Neuanfang"
Der emeritierte Aachener Weihbischof Johannes Bündgens erhält in Würzburg einen Seelsorgeauftrag. In diesen Pfarreien wird der vorbestrafte Kleriker eingesetzt.
Johannes Bündgens, emeritierter Weihbischof im Bistum Aachen, wird ab 1. August 2024 im Bistum Würzburg tätig sein.
Foto:  Andreas Schmitter, Domkapitel Aachen | Johannes Bündgens, emeritierter Weihbischof im Bistum Aachen, wird ab 1. August 2024 im Bistum Würzburg tätig sein.
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 10.06.2024 02:36 Uhr

Johannes Bündgens, emeritierter Weihbischof im Bistum Aachen, kommt nach Franken. Laut Angaben des Bistums Würzburg übernimmt er zum 1. August als Ruhestandspriester einen Seelsorgeauftrag in Würzburg-Süd innerhalb des Pastoralen Raums Würzburg Süd-Ost. Der 68-Jährige wird den Titel "Pfarrer" tragen und keine bischöflichen Aufgaben übernehmen, heißt es. 

Emeritierter Weihbischof verlässt auf eigenen Wunsch das Bistum Aachen

Bundesweit bekannt wurde der Aachener Kleriker, als die Staatsanwaltschaft Köln ihm Veruntreuung von Geldern einer Bekannten im sechsstelligen Bereich vorwarf. Seit 5. Dezember 2019 ließ Bündgens alle Ämter ruhen und zelebrierte keine öffentlichen Gottesdienste mehr im Bistum Aachen.

Im Oktober 2022 akzeptierte er einen Strafbefehl des Amtsgerichts Kerpen, wie das Bistum Würzburg berichtet. Damit wurde das Urteil rechtskräftig: neun Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung sowie eine Geldbuße in Höhe von 5000 Euro. Damit sei Bündgens vorbestraft, hieß es damals vom Gericht.

Würzburgs Bischof will Bündgens "persönlichen Neuanfang" ermöglichen

Auf Nachfrage informiert Bernhard Schweßinger, Sprecher des Bistums Würzburg: Bündgens verlasse auf eigenen Wunsch das Bistum Aachen. Er habe in einigen Bistümern wegen eines Ruhesitzes angefragt. Würzburgs Bischof Franz Jung habe daraufhin einem Umzug des emeritierten Weihbischofs nach Würzburg zugestimmt, "um ihm einen persönlichen Neuanfang im Ruhestand zu ermöglichen".

Laut Auskunft des Amtsgerichts Kerpen läuft die Bewährung Ende September aus. Das heißt, der emeritierte Weihbischof unterliegt noch für einige Wochen Bewährungsauflagen, wenn er ab 1. August in Würzburg als Pfarrer tätig ist.

Bündgens übernimmt Aushilfen in Würzburg-Süd

Bündgens wird laut Bistumssprecher Schweßinger Aushilfen in der Seelsorge übernehmen – vor allem in der Feier der Sakramente. Zur Untergliederung Würzburg Süd gehören die Pfarreien St. Kilian (Dom mit Neumünster), St. Peter und Paul (mit Hofpfarrei). Zudem die Pfarreiengemeinschaft Würzburg Sanderau sowie Randersacker-Teilheim-Eibelstadt mit Winterhausen.

Johannes Bündgens studierte laut Angaben des Bistums Aachen von 1974 bis 1981 an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. 2006 wurde er in Aachen zum Bischof geweiht. Bis November 2022 war Bündgens dort Bischofsvikar für das Caritaswesen, bis Januar 2023 Mitglied des Domkapitels. Als das Urteil rechtskräftig wurde, forderte Aachens Bischof Helmut Dieser den damals 66-Jährigen auf, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten. Im November 2022 nahm Franziskus das Rücktrittsgesuch an. Normalerweise bieten Bischöfe ihren Amtsverzicht mit 75 an.

 
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  • Simone Eckenroth
    "Aushilfe in der Seelsorge, hauptsächlich Sakramente" - klar, Hauptsache Weihe. Und Eucharistiefeier vor 5 - 10 Menschen. Seel-Sorge findet so nicht statt: niedrigschwellige Angebote, bei denen Gespräche möglich sind - vielleicht ja soagr über Glauben? Treffpunkte für Jugendliche, Angebote für (junge) Familien, Erwachsene ohne Familien ... wird alles eingespart. Räumlich und personell. Kirche - also die Kirche vor Ort! - schafft sich ab. Ein Schelm, wer denkt, dass nur die bleiben sollen, die sowieso schon da sind.
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  • Helga Henschel
    Ist irgendetwas nicht zu verstehen ??? Der ehemalige Weihbischof wurde rechtskräftig verurteilt und eine Strafe festgesetzt. Er ist somit vorbestraft und sollte schon anstandshalber von sich aus nicht mehr im kirchlichen Bereich mit Menschen arbeiten. Dass er in Würzburg seinen Lebensabend verbringen darf, ist aus meiner Sicht sehr großzügig.
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  • Georg Metzger
    Diakon Reinhold Glaser ist nicht vorbestraft, sehr beliebt, aber Herr Jung hat ihn auf `m Kicker. Glück für den vorbestraften Weihbischof,
    Pech für den beliebten, dem H. Jung zu ungehorsamen Diakon.
    Bischöfliche Gutsherrenart halt.
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  • Stefan Fuchs
    Sehr guter Kommentar Hr. Richter.
    "WER VON EUCH OHNE SCHULD IST, WERFE DEN ERSTEN STEIN!
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  • Herbert Zorn
    Sehr gut Herr Fuchs,
    anscheinend sind alle Kommentatoren hier ohne SCHULD und werfen bereits den ersten Stein!
    Ob im Falle "Glaser" Herr Jung oder Herr Glaser die Schuld hat (vermutlich beide) können wir nicht beurteilen, aber es werden auch schon Steine in beiden Richtungen geworfen.
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  • Johannes Fasel
    Sehr geehrter Herr Fuchs,
    die Steinigung war zu biblischen Zeiten eine Form der Todesstrafe. Solche Steinwürfe muss der studierte und promovierte einstige Vorzeige-Theologe ja nicht fürchten.
    Ob es angebracht ist, noch vor Ablauf der 2jährigen Bewährung wieder ‚Seelsorge’ zu betreiben und Sakramente zu zelebrieren, ist vielleicht nur eine Geschmacksfrage. -
    Die Versetzung vom Ort seiner Straftat in die Provinz erinnert an ungute kirchliche Praxis. - Aachen wäre vielleicht geeigneter gewesen, sich der Verantwortung zu stellen. -
    Den Gerichtsverhandlungen hat sich Herr Bündgens mittels Attest, das seine Verhandlungsunfähigkeit bestätigen sollte, entzogen. Wie schön, dass er wieder soweit genesen ist, um als guter Hirte eingesetzt zu werden. In der Anwerbung von Spenden war Herr Bündgens ja in Aachen sehr rege.
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  • Helga Scherendorn
    Wird er auch: „Du sollst nicht stehlen“ predigen?
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  • Christopher Richter
    Nur weil er einen Strafbefehl akzeptiert hat, heißt das noch nicht zwangsläufig, dass er schuldig um Sinne des Gesetzes ist. Es kann viele Gründe geben einen Strafbefehl zu akzeptieren, etwa seiner Kirche oder den Beteiligten die Schmach einer Verhandlung zu ersparen oder gesundheitliche Gründe. Jedenfalls sollte man ihm jetzt die Resozialisierung ermöglichen! Wir alle sind Sünder und keiner werfe den ersten Stein. Ich wünsche ihm einen guten Neuanfang und segensreiches Wirken
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  • Martin Deeg
    Leider steht diesem User die Kommentarfunktion auf mainpost.de nicht zur Verfügung. Deshalb werden wir diesen Kommentar nicht veröffentlichen.
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  • Johannes Fasel
    128.000 Euro einer dementen und nicht mehr geschäftsfähigen Bekannten zu veruntreuen, ist keine Bagatelle. Der Aachener Bischof hat seinen Weihbischof nicht ohne Grund zum Rücktritt aufgefordert. Und Herr Bündgens ist nicht ohne Grund 'im Sinne des Gesetzes' vorbestraft. -
    Mit 68 Jahren könnte man es auch einfach einmal gut sein lassen und sich als Privatmann um seine Resozialisierung bemühen.
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