Eine Haarspange, eine Glühlampe und ein kleines Teppichmesser hat eine 42-jährige Würzburgerin in einem Kaufhaus geklaut. Nun wird die Altenpflegehelferin per Haftbefehl gesucht.
Die Frau ist eine alte Bekannte der Justiz. Sieben Mal schon wurde sie verurteilt, zwei Mal saß sie laut Staatsanwaltschaft wegen Eigentums- und Drogendelikten im Gefängnis. Derzeit steht sie nach Angaben der Anklagebehörde unter Führungsaufsicht.
Nun möchte die 42-Jährige offenbar mit Staatsanwälten und Richtern nichts mehr zu tun haben. Auf jeden Fall erscheint sie unentschuldigt nicht zu ihrer Verhandlung vor dem Amtsgericht. Dort ist sie angeklagt, weil sie im Dezember 2014 in einem Würzburger Kaufhaus Sachen für 3,59 Euro geklaut hat.
Der Richter gibt bekannt, dass die Post des Gerichts an die Würzburger Adresse der Frau offenbar zugestellt wurde. Zumindest sei sie nicht zurückgekommen. Dann will er vom Verteidiger der Altenpflegehelferin wissen, ob dessen Mandantin krank sei. Aber der Anwalt möchte sich dazu „nicht in der Öffentlichkeit äußern“. Er erzählt dem Gericht nur, dass seine Kontaktaufnahme mit der Frau nicht von Erfolg gekrönt gewesen sei. Dann beantragt er, die Frau mit einem schriftlichen Strafbefehl zu verurteilen.
Das hätte sowohl für die Angeklagte, als auch für das Gericht den Vorteil, dass eine rechtskräftige Strafe ohne mündliche Verhandlung möglich wäre, wenn die Frau keinen Einspruch dagegen einlegt. Allerdings muss die Staatsanwaltschaft mit einem solchen Verfahren einverstanden sein.
Im vorliegenden Fall ist sie es nicht, was mit Sicherheit an den vielen Vorstrafen der Angeklagten liegt und dem Umstand, dass sie unter Führungsaufsicht steht. Deshalb erlässt das Gericht im Prozess einen Haftbefehl gegen die 42-Jährige, um das Strafverfahren gegen sie zu sichern. Für die Frau bedeutet das, dass ihr nun die Polizei auf den Fersen ist. Und dass sie, wenn sie festgenommen ist, unter Umständen so lange in Untersuchungshaft muss, bis ihr Prozess stattfindet.