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Randersacker
Weg vom Muschelkalk – keine Eingemeindung nach Würzburg
Die Lindelbacher Muschelkalkvorkommen sollen im Regionalplan gestrichen werden.
Foto: Antje Roscoe | Die Lindelbacher Muschelkalkvorkommen sollen im Regionalplan gestrichen werden.
Antje Roscoe
 |  aktualisiert: 05.11.2021 02:41 Uhr

Der Markt Randersacker wird für die Fortschreibung des Regionalplans den Antrag stellen, die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Muschelkalk auf seiner Gemarkung zu streichen. Und: Randersacker will nicht nach Würzburg eingemeindet werden.

Alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um Genehmigungen zum Betrieb von Steinbrüchen zu verhindern, lautete der Auftrag an die Gemeindeverwaltung in Kurzform, den die Bürgerinitiative "Kein neuer Steinbruch in Lindelbach" per Bürgerentscheid vom 25. Juli formuliert hatte. Er bezieht sich auf die im Regionalplan für Randersacker ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsflächen zum Abbau von Muschelkalk bei Lindelbach.

Die Fraktion Aktive Bürgerschaft/ödp hat jetzt vorgeschlagen, dass diese Flächen bei der nächsten Fortschreibung des Regionalplans gestrichen werden sollen. Und der Marktgemeinderat stellte sich einstimmig hinter das Vorhaben, dass ein entsprechender Antrag an den Regionalen Planungsverband Würzburg geschickt wird. Der Antrag ist beschränkt, soweit für die Flächen noch keine Genehmigung für den Betrieb eines Steinbruchs vorliegt. Den vorliegenden Antrag von Seubert Natursteine werde eine Änderung des Regionalplanes deshalb zunächst nicht tangieren, da er bereits gestellt ist und zeitlich wohl vor den langfristigen Aktionszeiträumen des Regionalplans entschieden sein wird.

UVP betrifft alle Schutzgüter

Ein Argument gegen die bestehenden Vorrang- und Vorbehaltsflächen liefere der Abbauantrag der Firma Seubert selbst, wo laut ödp eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bis dato abgelehnt wird, "weil kein größerer Bedarf als 9,9 Hektar besteht". Weitere Flächen im Regionalplan auszuweisen sei somit obsolet, leitet die ödp-Fraktion daraus ab. Wie Matthias Henneberger darlegte, sei das Vorhaben mit der BI abgestimmt, wo man Befürchtungen hat, dass es nicht bei den beantragten 9,9 Hektar bleibt.

BI und Marktgemeinde hofften außerdem auf eine freiwillige UVP, welche erst ab zehn Hektar Fläche Vorschrift ist. Diese wurde von der Firma Seubert jedoch gerade noch einmal abgelehnt, wie Bürgermeister Michael Sedelmayer tagesaktuell berichtete. Er hätte sie auch als Chance gesehen, im Sinne der Transparenz und des aufeinander Zugehens.

Der ödp ist die UVP laut Henneberger unter anderem deshalb wichtig, "weil sie alle Schutzgüter, auch die Bewohner, und nicht nur die Umwelt" beträfe. Hennebergers Kalkül: Sollen die Vorrang- und Vorbehaltsflächen im Regionalplan gestrichen werden, weil sie nicht benötigt werden, "müssten diejenigen aus der Deckung kommen, die mehr als 9,9 Hektar planen". Für Henneberger wäre es auch das Signal für das Landratsamt, dass eine UVP durchzuführen ist.

Antrag für Eingemeindung

Nicht ganz so ernst wurde ein Antrag an Innenminister Joachim Herrmann aufgefasst, die "Stadtrandgemeinde" Randersacker nach Würzburg einzugemeinden. Begründet wurde dies vom Antragsteller, dessen Identität in München anonymisiert worden war, unter anderem pauschal mit vorteilhaften Einsparmaßnahmen für die Kommunen, oder dass "stadtnahe Baugebiete für junge Familien im Grünen am Hang" ausgewiesen werden könnten.

Kritisiert wurden dagegen "Enteignungsmaßnahmen" zu Gunsten des Naturschutzes in den vergangenen Jahrzehnten, mit denen weitere Baumaßnahmen im Theilheimer Grund vereitelt wurden. Aus Randersackerer Sicht wurden die Argumente zur Eingemeindung "offensichtlich eigener und erheblich wirklichkeitsferner Sicht" zugeordnet. Die Antwort der Marktgemeinderäte lautete daher in der Kurzfassung "Abgelehnt!" – und war einstimmig. Der Markt Randersacker sieht keine Veranlassung für eine Eingemeindung in die Stadt Würzburg.

 
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