Die Gemeinde Oberpleichfeld hat in ihrem Mitteilungsblatt und durch Aushänge darauf hingewiesen, dass die Wasserentnahme aus Brunnen und aus der Pleichach für private Zwecke mittels Pumpen verboten ist. Gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes handelt es sich um eine Gewässerbenutzung, die eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Wassergesetz bedarf.
Die Benutzung eines Gewässers ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ohne Erlaubnis möglich ist allerdings das Schöpfen mit einer Gießkanne oder mit einem Eimer. Das fällt unter dem Begriff Gemeingebrauch.
Der Gemeinderat hat das Thema ein weiteres Mal zur Sprache gebracht. Wer Wasser aus einem privaten Brunnen oder aus der Pleichach mit einer Pumpe fördert und es beispielsweise zum Gartengießen verwendet, muss dafür einen Antrag stellen. Das Gartengießen mit Wasser aus der Pleichach hat wohl seit Jahrhunderten Tradition und wird seit Jahrzehnten im Ort so wie jetzt gehandhabt.
Straßenlampe in der Herrngasse soll versetzt werden
Viele Ortsbewohner versorgen sich gern mit Lebensmitteln, die in ihrem Garten gewachsen sind. Die Gemeinderäte sind sich einig, dass das Gießen mit Wasser aus der Pleichach ein brisantes Thema ist. Sie möchten das Denunziantentum nicht fördern, sondern lediglich die legalen Möglichkeiten der Wasserentnahme aus dem Bach und aus privaten Brunnen aufzeigen.
Versetzt werden soll eine Straßenlampe in der Herrngasse. Das hat ein Anwohner beantragt. Für die Gestaltung des Umfelds beim neuen Kreisverkehr in der Ortsmitte liegt in der Gemeinde ein beauftragter Gestaltungsvorschlag vor. Bürgermeisterin Martina Rottmann leitet ihn an die Ratsmitglieder weiter.
Die nächste Bürgerversammlung wird voraussichtlich am 16. September sein.