Silvester steht vor der Tür und viele Bürger seien verunsichert, welche Regelungen am letzten Tag des alten Jahres gelten. In einem Presseschreiben informiert das Würzburger Landratsamt deshalb über die geltenden Regelungen.
Die 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember regelt Veranstaltungen, Feiern und Versammlungen bis einschließlich 10. Januar 2021. Unter diese Regelungen fallen somit auch Silvesterfeiern, wie es im Presseschreiben heißt. Konkret bedeutet das:
Kontaktbeschränkung wie vor Weihnachten
Nach den gelockerten Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtstage gelten an Silvester wieder die generellen Kontaktbeschränkungen:
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens fünf Personen nicht überschritten wird; die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Ausgangsbeschränkung, Feiern und Böllern
Auch am Abend des 31. Dezember gilt die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Darüber hinaus sind Ansammlungen und öffentliche Festivitäten landesweit untersagt. Silvesterfeuerwerk darf nicht verkauft werden. Das Böllern auf öffentlichen Plätzen ist nicht gestattet. Auf Privatgrund kann – unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen – noch vorhandenes Feuerwerk aber abgebrannt werden.
Landrat Thomas Eberth appelliert – auch im Namen der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen im Landkreis – an die Bevölkerung, sich an die geltenden Regelungen zu halten, auch wenn liebgewordene Traditionen, wie im Freundes- und Bekanntenkreis Silvester zu feiern und das neue Jahr mit Böllern zu begrüßen, in diesem Jahr nicht möglich seien.