
Die Abwassergebühren sollen gerechter verteilt werden. Diesem Ziel dient die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr in Kirchheim und Geroldshausen. Dabei wird die Einleitung des Abwassers in den Kanal getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser abgerechnet. Die Abrechnung wird damit deutlich komplizierter. Beide Gemeinden kommen jedoch um diesen Schritt nicht herum. Mehrere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in den vergangenen Jahren lassen auch kleinen Gemeinden kaum einen Spielraum. Zur genauen Umsetzung soll es zu einem späteren Zeitpunkt eine Bürgerversammlung geben.
Bisher wurden die Abwassergebühren ausschließlich nach dem Verbrauch an Frischwasser abgerechnet. Die Kosten für Niederschlagswasser wurden anteilig umgelegt. Das hatte Folgen: Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses mussten deutlich mehr für die Entsorgung des Niederschlagwassers zahlen als etwa der Betreiber eines Supermarkts mit Parkplatz oder ein Hof beziehungsweise Betrieb mit großen Hallen, von denen aus das Regenwasser in die Kanalisation geleitet wird. Besonders bei Starkregen wird dies deutlich, wenn einige wenige Anschlüsse die Kanäle mit Wasser fluten.
Jeder zahlt nur noch, was er auch tatsächlich abgibt
Dies ändert sich mit der gesplitteten Abwassergebühr: Damit muss jeder nur für die Abwassermenge bezahlen, die er auch in das öffentliche Kanalnetz abgibt. "In der Summe nimmt die Gemeinde nicht mehr Geld ein", versicherte Michael Häfner vom Büro Dr. Schulte, Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim, der das neue Abrechnungsverfahren vor kurzem im Gemeinderat vorgestellt hat. Vielmehr gehe es darum, einen "gerechteren Maßstab" zu finden. Das Volumen der Gebühren bleibe gleich. In Geroldshausen, wo der Gemeinderat die gesplittete Abwassergebühr schon im November auf den Weg gebracht hatte, werden 1,57 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser und 0,07 Euro für Niederschlagswasser fällig.

Entscheidend für die Höhe der Gebühren, die die Nutzer zukünftig zu zahlen haben, ist die Fläche des Grundstücks und der Versiegelungsgrad des Grundstücks, der im Grundstücksabflussbeiwert (GAB) erfasst wird. Dabei gilt es genau hinzuschauen, was unter einer "befestigten Fläche" zu verstehen ist. "Befestigt ist alles, was das Versickern behindern kann", erläutert Häfner. Dies kann bereits bei einer bloß geschotterten oder mit sogenanntem Rasengitter gepflasterten Fläche der Fall sein. Entscheidend ist jedoch, wohin eine versiegelte Fläche entwässert. Bei einer Gartenterrasse etwa wird das Wasser meist in den Garten abgeleitet, kostet also nichts. Die gesplittete Abwassergebühr setzt also einen Anreiz, Grundstücke zu entsiegeln und Regenwasser versickern zu lassen.
Höhere Abwassergebühren auch für Zisternen
Um all dies zu ermitteln, setzt das Büro Schulte auf ein möglichst einfaches Verfahren: Flurstücks- und Luftbilddaten, das bestehende Kanalsystem und vorhandene Abwasserschächte werden herangezogen. Zusätzlich werden Erhebungsbögen gegen Ende des Jahres an die Eigentümer verschickt. Damit wird auch ermittelt, inwiefern auf einem Grundstück Zisternen oder Regentonnen zum Einsatz kommen. Gibt es einen Überlauf, über den überschüssiges Wasser in den Kanal abgegeben wird, werden Gebühren fällig. Besonders ins Gewicht fällt dies, wenn das Wasser vorher zur Spülung der Toilette verwendet wird. Dann handelt es sich um deutlich teureres Schmutzwasser.
Die Grünen ebenso wie Jürgen Renner (SPD/BL) befürchten, dass damit Zisternen unattraktiv werden. Was bisher als besonders umweltfreundlich gegolten habe, dürfe nicht mit höheren Gebühren belegt werden. Antje Bokys (Grüne) regte daher an, ein Förderprogramm aufzulegen, wie es in anderen Gemeinden des Landkreises bereits der Fall ist.