Bei der Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2018 durch den kommunalen Prüfungsverband waren einige Dinge im Friedhofswesen aufgefallen, die die Gemeinde bis zum Jahresende klären muss. Geschäftsleiterin Tanja Oehrlein ging die einzelnen Punkte, die sich hauptsächlich um das Friedhofswesen drehten, mit dem Gemeinderat durch.
Zum einen ging es um die Beauftragung eines Unternehmers im Bestattungswesen der Gemeinde, der für alle Aushubarbeiten zuständig ist und der mit der Gemeinde seine Leistungen abrechnet, diese wiederum den Angehörigen in Rechnung stellt. Dies müsse den Angehörigen besser verdeutlicht werden, hatte der Prüfungsverband angemahnt und die Verwaltung hatte zur Heilung angeführt, dass dies durch die betreffenden Personen im Rathaus zukünftig noch deutlicher erklärt wird.
Freie Wahl für Angehörige
Dabei kam allerdings die Diskussion im Rat auf, ob man nicht zukünftig sowohl den eigentlichen Aushub und die restlichen Friedhofsangelegenheiten bei einer Beerdigung komplett frei geben soll, wie es in vielen umliegenden Gemeinden bereits gehandhabt wird. Dann können sich die Angehörigen eines Verstorbenen selbst aussuchen, welchen Bestatter sie nehmen und wären nicht mehr an den von der Gemeinde vertraglich gebundenen Unternehmer und einen weiteren gebunden.
Es gab Argumente in beide Richtungen, doch letztlich einigte man sich darauf, die offene Variante nach Auslaufen des Vertrages mit dem jetzigen Bestatter zu probieren. Falls es nicht gelingt, könne man immer noch zurück zur bisherigen Regelung, so Bürgermeister Klaus Schmidt (SPD). Eine entsprechende Satzungsänderung wird die Verwaltung in Kürze erarbeiten, nachdem sich der Gemeinderat mit acht zu sechs Stimmen für die Freigabe entschieden hatte.
Bürgerfreundliche Lösung
Auch bei einem weiteren Punkt in den Anmerkungen des Prüfungsverbandes kam man zu einer bürgerfreundlichen Lösung. Es wurde moniert, dass die Gemeinde Waldbüttelbrunn die Kosten des Bestatters für den Erdaushub ohne Verwaltungsaufschlag an die Hinterbliebenen weitergibt. Das sei nicht zulässig. Die von der Verwaltung angedachten zehn Prozent Aufschlag erschienen dem Rat jedoch ungerecht, da der Verwaltungsaufwand bei allen Bestattungsformen gleich sei, egal ob Familiengrab oder Urnenbestattung.
Da man sowieso beabsichtigt, die Aushubarbeiten freizugeben, wird bis zum Ablauf des jetzigen Vertrages am 30. Juni 2021 eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro erhoben. Dies sei eine symbolische Gebühr, die auf keinen Fall die Kosten deckt, hatten Oehrlein und Kämmerer Thomas Kirchner dazu angemerkt, nachdem der Rat mit zwölf zu zwei Stimmen für die 15 Euro gestimmt hatte.