Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie wirken sich auch auf die Arbeit der gewählten Volksvertreter aus: Der Stadtrat soll bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode nur noch in Form eines Notfall-Ausschusses mit insgesamt 17 Mitgliedern tagen und sich auf unaufschiebbare Entscheidungen beschränken. Darüber hinaus finden bis Ende April nur noch die Werkausschüsse der städtischen Eigenbetriebe statt.
Entscheiden sollen die 50 Stadträte sowie Oberbürgermeister Christian Schuchardt über die dafür nötige Änderung der Geschäftsordnung nicht in einer öffentlichen Sitzung, sondern in einem so genannten "Umlaufverfahren". Das bedeutet, dass die 51 Stimmberechtigten per Mail darüber abstimmen, ob der bisherige Ferienausschuss in einen Notfall-Ausschuss umgewandelt wird.
Dafür erforderlich ist eine einfache Mehrheit, also 26 Ja-Stimmen, die bis Mittwochnachmittag um 15 Uhr noch nicht vorlagen. "Wir haben bisher aber nur positive Rückmeldungen bekommen", teilte der städtische Pressesprecher Georg Wagenbrenner auf Nachfrage mit.
Umlaufverfahren ist eine Ausnahme
Eigentlich ist eine mündliche Befragung der Stadtratsmitglieder oder ein Umlaufverfahren außerhalb von Sitzungen ausdrücklich nicht erlaubt – so steht es in Paragraf 46 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Stadtrats. Das Bayerische Innenministerium hat allerdings am vergangenen Freitag die Kommunen in einem Schreiben darüber informiert, dass es angesichts der aktuellen Lage ein Umlaufverfahren zur Einrichtung eines Notfall-Ausschusses "ausnahmsweise für zulässig" hält. Der Beschluss muss dann in der ersten Sitzung am 2. April rückwirkend bestätigt werden.
Das Innenministerium empfiehlt außerdem, dass alle Sitzungen der Gremien "auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt werden, das erforderlich ist, um unverzichtbare, unaufschiebbare Entscheidungen treffen zu können". Am öffentlichen Teil der Sitzungen dürfen Zuschauer weiterhin teilnehmen, allerdings muss im Sitzungssaal ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Personen eingehalten werden können.
Oberbürgermeister Christian Schuchardt freut sich darüber, "dass das Innenministerium unsere Rechtsauffassung teilt und die Fortsetzung der Arbeit des Stadtrats auch in Zeiten des Corona-Virus zulässt." Durch den "Notstadtrat" werde eine Handlungsunfähigkeit vermieden: "Das könnte für die ohnehin geschwächte Baubranche noch existentiell wichtig werden und hilft uns generell bei eiligen und weitreichenden Entscheidungen."
Alle Ausschüsse entfallen mit Ausnahme der Werkausschüsse der städtischen Eigenbetriebe, die nicht in der Geschäftsordnung geregelt sind, sondern kraft Bayerischer Gemeindeordnung tagen. Der Notfall-Ferienausschuss soll im April an jedem Donnerstag tagen, zum ersten Mal in der kommenden Woche.
Am 1. Mai beginnt dann die Wahlperiode des neu gewählten Stadtrats. Für die Durchführung der dafür erforderlichen konstituierenden Sitzung will das Innenministerium rechtzeitig weitere Hinweise geben.