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Waldbüttelbrunn
Waldbüttelbrunn beschließt neue Hundesteuer
Ab dem kommenden Jahr kosten Hunde in Waldbüttelbrunn mehr Steuern.
Foto: Matthias Ernst | Ab dem kommenden Jahr kosten Hunde in Waldbüttelbrunn mehr Steuern.
Matthias Ernst
 |  aktualisiert: 06.11.2021 02:43 Uhr

Nachdem im vergangenen Monat bei der Gemeinderatssitzung in Roßbrunn beschlossen wurde, die Hundesteuer anzupassen und die Verwaltung dies in den vergangenen drei Wochen erledigt hatte, stand das Thema erneut auf der Tagesordnung des Waldbüttelbrunner Gemeinderates, dieses Mal zur Abstimmung über die neue Hundesteuersatzung, die ab dem 1. Januar 2022 nun gelten wird.

Hauptsächlich ging es um redaktionelle Anpassungen an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages, führte Bürgermeister Klaus Schmidt (SPD) aus. Doch auch die Höhe der Besteuerung von Hunden wurde nach den Vorschlägen aus dem Gemeinderat angepasst. In Roßbrunn hatte man sich noch auf einen Kompromiss geeinigt, denn man will sich den umliegenden Kommunen in etwa anpassen. So kostet zukünftig der erste Hund 40 Euro, der zweite 60 Euro und der dritte sowie jeder weitere 80 Euro.

Für die Haltung von Kampfhunden müssen deren Besitzer zukünftig allerdings höher in die Tasche greifen. Die Haltung des ersten Kampfhundes kostet zukünftig 200 Euro im Jahr, der zweite 600 Euro und der dritte und jeder weitere 800 Euro. Allerdings gelten für die Hundehaltung mehrere Steuererleichterungen, beispielsweise wenn der Hund auf einem Einödhof gehalten wird oder gar eine Steuerbefreiung für ausgebildete Rettungshunde oder Hunde, die für Menschen mit Behinderung anerkannt sind, beispielsweise Blindenhunde, vorliegt.

Mit dem einstimmigen Beschluss über die neue Satzung entfällt zukünftig die bisherige Satzung aus dem Jahr 2006.

 
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