"Ein Signal an die Bevölkerung, es künftig anders zu machen", erhofft sich Bürgermeister Markus Haberstumpf (CSU) aus der vom Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung verabschiedeten "Schotter-Satzung". Hinter der flapsigen Bezeichnung verbirgt sich die mehrheitlich gefasste Regelung über die im amtsdeutsch bezeichnete "Gestaltung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke." Mit der ab 1. Juli geltenden Regelung soll den stetig zunehmenden unnatürlichen Steinflächen an privaten Anwesen Einhalt geboten werden.
Auf den Punkt gebracht, wünscht sich der Gemeinderat auf Basis eines Satzungsmusters des Bayerischen Gemeindetages für die gärtnerische Gestaltung unbebauter Flächen rund um die örtlichen privaten Anwesen mehr Ökologie und weniger Versiegelung.
Zur Reduzierung von wenig ansprechender Gartengestaltung durch bloße Steinflächen stimmte der Gemeinderat zwar so genannten Steingärten grundsätzlich zu. Die vom Gremium gewünschte Optik sieht für Garten-Flächen an privaten Anwesen aber künftig naturnah und gärtnerisch gestaltete, klassische, wasserdurchlässige Steingärten vor, die eine maximale Größe von 25 Prozent der gesamten Gartenfläche nicht überschreiten. Dieser Vorschlag wurde bei 11 zu 2 Stimmen mehrheitlich beschlossen. Exakt in umgekehrtem Abstimmungsergebnis hatte der Gemeinderat einen Flächenanteil von 30 Prozent mehrheitlich abgelehnt.
Grüne Vielfalt erhalten
Durch die Festlegung soll die grüne Vielfalt des Ortes erhalten und vergrößert werden. Die schon ab 1. Juli gültige Satzung zur "Gestaltung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke" gilt nach Aussage von Geschäftsleiter Raimund Krappel für alle Neuanlagen, also nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei umgestalteten Gartenanlagen bei schon bestehenden Anwesen.
Verstöße gegen die vom Gemeinderat mehrheitlich gefasste Festlegung werden mit Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet.