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WÜRZBURG
Vorzeitiges Böllern kann teuer werden
Feuerwerk Verkauf       -  Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt.
Foto: B. Jutrczenka, dpa | Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt.
Sarah-Sophie Schmitt
Sara Sophie Fessner
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:48 Uhr

Glitzernd regnen bunte Lichter vom Himmel. Lautes Krachen hallt durch die Straßen. Schrill heulen Böller auf. Eigentlich ist Silvester erst am Donnerstag, aber vielerorts werden die Knaller schon früher gezündet – trotz Verbot. „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am Silvester- und Neujahrstag erlaubt“, erklärt Michael Zimmer vom Polizeipräsidium Unterfranken. Wer an anderen Tagen böllert, begehe eine Ordnungswidrigkeit und müsse mit einem Bußgeld rechnen.

Doch auch wer sich bis Silvester geduldet, muss bei der Knallerei einiges beachten. So dürfen Kinder ab zwölf Jahren nur Feuerwerk der Gefahrenklasse 1 nutzen. Hierzu zählen etwa Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Knallbonbons oder -erbsen.

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Erst ab dem 18. Lebensjahr ist Feuerwerk der Klasse 2 erlaubt – wie unter anderem China-Böller, Raketen oder die sogenannten Sonnenräder. Zugelassene Feuerwerkskörper sind an dem aufgedruckten CE-Zeichen beziehungsweise dem Zulassungszeichen „BAM“ zu erkennen.

Böller auf der Festung tabu

Nicht nur beim Material, auch örtlich gibt es strenge Regeln: Es darf nicht überall geböllert werden. „Das Abbrennen im Bereich von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- sowie Altersheimen ist verboten“, so der Polizeisprecher. In unmittelbarer Nähe von Reet- und Fackwerkhäusern dürften keine Feuerwerkkörper gezündet werden, ergänzt Marlene Rathgeber, stellvertretende Sprecherin der Regierung von Unterfranken. Zudem haben viele Städte und Gemeinden in Stadtbereichen und Straßenabschnitten ein Feuerwerksverbot verhängt. Die Volkacher Altstadt gehört ebenso dazu wie die Kitzinger Altstadt, die Würzburger Innenstadt oder auch zahlreiche historische Gebäude wie die Würzburger Festung oder der Residenzplatz, um einige Beispiele aus der Region zu nennen.

 
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