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Würzburg
Vor Gericht: 21-Jähriger griff Busfahrer in Würzburg mit Messer an
Ein Busfahrer musste im Januar 2021 den Angriff eines jungen Mannes ausweichen. Dieser hatte zuvor nach seiner Herkunft gefragt. Nun wurde der Fall vor Gericht verhandelt.
Mit einem Messer griff ein 21-Jähriger (Symbolfoto) einen Würzburger Busfahrer an. 
Foto: redstallion (Thinkstock) | Mit einem Messer griff ein 21-Jähriger (Symbolfoto) einen Würzburger Busfahrer an. 
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:20 Uhr

Es geschah im Januar 2021 vor der Würzburger Residenz, in einem Bus der Linie 14 nach Gerbrunn. Gegen 21 Uhr stieg ein junger Mann in den Bus. Er wollte vom Busfahrer wissen, ob er Araber oder Afghane sei. Der Fahrer wollte nicht antworten, daraufhin griff der 21-Jährige mutmaßlich zu einem Küchenmesser. Vor dem Jugendschöffengericht wurde der Fall nun verhandelt. 

Im Prozess wird klar, die Drohung war ernst gemeint. Dem 34 Jahre alten Fahrer gelang es, mehrere Stichbewegungen in Richtung seines Kopfes und Oberkörpers mit der Hand abzuwehren, an der er Schnittverletzungen hatte.

Betrunken und bekifft auf den Busfahrer los

Seine Herkunft gehe dem jungen Mann nichts an, gab der Busfahrer zu verstehen. Er bat seinen aufgeregten Fahrgast, der auch einen Migrationshintergrund hat, ihn in Ruhe zu lassen. Er solle doch  ein- oder auszusteigen, denn er blockierte die Tür. Bevor der Angeklagte ein Küchenmesser aus seiner Jackentasche holte, hatte er eine Plexiglas-Scheibe, die den Fahrer schützen soll, aus der Verankerung gerissen. Zum Glück, so der Busfahrer vor Gericht, habe er auf seinem Sitz genügend Spielraum gehabt, den Stichen auszuweichen.

Sein Ausrasten erklärte der Beschuldigte vor Gericht als "emotionale Ausnahmesituation". An dem Tag habe er erfahren, dass seine damalige Freundin von ihm schwanger sei, aber das Kind nicht haben wolle. Das habe ihn aus der Bahn geworfen und deswegen habe er Alkohol getrunken und einen Joint geraucht. Sein Verhalten im Bus hätte nicht passieren dürfen, sagte er vor Gericht und bereute es sehr, aber erinnern könne er sich an den Zwischenfall nicht mehr. Wenn Zeugen das so schildern, wie es der Staatsanwalt vorgelesen hat, werde es schon stimmen, sagte er. 

Der Busfahrer war nach diesem Zwischenfall sechs Wochen krank geschrieben und versuchte mit Hilfe eines Psychologen, das Erlebte zu verarbeiten. Er habe Angst gehabt und sogar überlegt, ob er die Strafanzeige gegen den Fahrgast zurückziehen soll. Unter anderem hatte ihn der Vater des Opfers darum gebeten. Und Angst war wohl auch der Grund dafür, dass er kein Schmerzensgeld forderte. Der Angeklagte hat sich vor Gericht bei ihm entschuldigt, "schön", sagte er, " dass Du wieder gesund bist"

Als die vielen Vorstrafen des 21-Jährigen, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, verlesen wurden, stellte sich heraus, dass er öfter ein Messer dabei hat. Und, dass er auch mal schnell drohe, jemanden damit töten zu wollen. So zum Beispiel, als ein Bekannter von ihm wie vereinbart 100 Euro zurückhaben wollte, die er ihm geliehen hatte. 

Eine bevorstehende Kurskorrektur in seinem Leben hat das Gericht dem Angeklagten nicht abgenommen. Während der Untersuchungshaft sei er in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Aschaffenburg durch aggressives und respektloses Verhalten aufgefallen. Er habe, so der Jugendrichter bisher noch nie einen Angeklagten erlebt, für den eine JVA einen ähnlich umfangreichen Bericht über Zwischenfälle während der U-Haft vorlegte wie in diesem Fall. Dazu gehörte, dass er in seiner Zelle, von Hilferufen begleitet, einen Feueralarm auslöste, der vom Personal ernst genommen wurde. Eine Erklärung dafür hatte er nicht, ließ aber die Beamten wissen, dass er seinen Pflichtverteidiger aus Würzburg umbringen werde, wenn er den noch einmal sehen sollte.

Das Jugendschöffengericht verurteilt den 21-Jährigen aus dem Landkreis Main- Spessart wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Delikten aus vier weiteren Anklagen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und fünf Monaten. Die Untersuchungshaft von acht Monaten wird nicht angerechnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
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    Versteh nicht was der im Knast soll -

    mMn gehört er in psychotherapeutische Behandlung. Und zwar richtig. Wer auf alle Herausforderungen des Lebens mit Morddrohungen (und mehr) gegenüber völlig Unbeteiligten reagiert, kann doch nicht einfach wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen werden?!
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  • M. A.
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  • H. S.
    Ein 21 jähriger mit Tötungsabsicht vor dem Jugendschöffengericht?
    Mit 16 Jahren wählen und bei Straftaten Jugendstrafrecht (wegen fehlender Reife).
    Auch die Mainpost sollte erst mal lesen was sie veröffentlicht.
    "Auch der Vater des Opfers hatte darum gebeten...." (Rücknahme der Anzeige)
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    War das eine Verhandlung ?
    Die deutsche Justitz macht sich langsam Lächerlich
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  • H. S.
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  • H. A.
    Alleine für die Märchenstunde vor Gericht gehörten dem Angeklagten noch ein paar zusätzliche Jahre aufgebrummt. Die paar Jährchen werden den angeklagten wohl kaum ändern, man kann nur hoffen das da noch was obendrauf kommt für das was er im Knast veranstaltet hat. Die Tat hat aber mehr als deutlich gemacht das die Busfahrer mehr geschützt werden müssen. Die Corona Scheibe war/ist schon mal ein Anfang.
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  • M. F.
    Eine "emotionale Ausnahmesituation" scheint das Gericht wohl auch nicht zu kennen. Die öffentlichkeit gehört vor solchen Menschen nachhaltig geschützt. Nach dem Absitzen der Strafe sollte jetzt schon eine Sicherungsverwahrung vorgesehen werden. Oder sollen wir als Öffenttlichkeit darauf warten bis er ein Massaker wie der andere Messeratentäter hier in Würzburg anrichtet?
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