
Im Rahmen eines Forschungsprojektes des Instituts für Familienforschung der Universität Bamberg entstanden 2013 in elf bayrischen Landkreisen oder kreisfreien Städten sogenannte "Familienstützpunkte". Ziel von diesen ist es, den lokalen Bedarf von Familien zu ermitteln, ihnen durch niedrigschwellige Angebote zu begegnen und zu einer Informations- und Anlaufstelle zu werden. Auch in der Stadt und im Landkreis Würzburg entstanden solche Stützpunkte: einer von ihnen in Waldbüttelbrunn. Anja Kulczysnki berichtet von diesem erfolgreichen Angebot, welches unter anderem Waldbüttelbrunn zu Recht zu seinem familienfreundlichen Ruf verhilft.
Es sei ein etablierter Vorzeigestützpunkt geworden, so Kulczynski. Sie berichtet von den niedrigschwelligen und wohnortsnahen Angeboten für Familien, von der Erarbeitung konkreter Angebote je nach Bedarfslage, von der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen wie der KiTa, Schulen und so weiter um Übergänge für Kinder und Familien stressfreier zu bewältigen, von den Vernetzungsnetzwerken für die sie zuständig ist und von der Erarbeitung passgenauer Angebote um Eltern und Familien in ihrer jeweiligen Herausforderung zu begegnen.
Wöchentlicher Spielplatztreff "Lotti"
Als Beispiel für ihre Arbeit nennt sie den wöchentlich stattfinden Spielplatztreff "Lotti", der vor allem für Zugezogene eine Möglichkeit sei, niedrigschwellig Anschluss zu finden. Nicht nur einmal sei das herzliche Willkommen in Waldbüttelbrunn von den Familien positiv erwähnt worden. Besonders wichtig sei für Kulczysnki die Vermittlung der gegenseitigen Wertschätzung, einem füreinander Einstehen und einer freundlichen Begegnung unabhängig von körperlichen, sprachlichen oder kulturellen Verschiedenheiten.
Im Durchschnitt erreiche der Spielplatztreff zwischen 70 und 90 Personen pro Woche und obwohl die vier Honorarkräfte voller Herzblut dabei seien, würde für die vier Stunden wöchentlich Unterstützung benötigt. Sie stellt noch einmal heraus, dass für den familienfreundlichen Ruf der Gemeinde viel getan wurde und bedankt sich für die Unterstützung durch den Gemeinderat.
Änderung der Friedhofsbestimmungen
Nach dem Antrag der Fraktion der Grünen über die Änderung der Friedhofsbestimmungen, berichtete die Standesamtsleiterin Eva Drack von den verwaltungs-technischen Herausforderungen, die eine solche Änderung mit sich brächten. Ingrid Metz von den Grünen betonte: "Zum selbst bestimmten Leben gehört auch ein selbst bestimmtes Sterben" und plädierte darauf, die Satzung, die einen Wohnsitz in Waldbüttelbrunn vorsieht um in der Gemeinde beerdigt zu werden, zu ändern. Manche Menschen würden sich mit der Gemeinde verbunden fühlen oder ihre Heimat in Waldbüttelbrunn sehen. Sowohl der 2. Bürgermeister Sebastian Hansen, der die Sitzungsleitung inne hatte, als auch Drack ihrerseits bestärkten, dass der Wunsch nach einer vereinfachten Möglichkeit sich in der Gemeinde beerdigen zu lassen, bestünde.
Hansen erwähnte: "Man lebt lange hier und zieht dann ins Altersheim", wodurch nach jetzigem Stand kein Anspruch auf ein Grabplatz bestünde. So solle es nicht sein. Drack erklärte, dass durch die Vergabe der Reihe nach gewisse Vorteile bestünden. Zum Beispiel der zeitliche und technische Rahmen der Verwaltung, wodurch auch Vertretungen in Abwesenheiten leichter die Aufgabe übernehmen könnten; außerdem gäbe es eine gewisse faire Verteilung der Gräber, bei der sich niemand benachteiligt fühle oder die strukturierte Belegung der Plätze auf dem Friedhof sei dadurch gewährleistet. Auf der anderen Seite machte sich Drack bei der freien Vergabe nach Wahl stark für den individuellen Wunsch der Menschen oder ihrer Hinterbliebenen zum Beispiel in der Nähe der Familie oder Angehöriger bestattet zu werden. "Wir sind Sachbearbeiter, aber auch wir sind Menschen [...] und schauen, dass [...] eine vernünftige Lösung" für dieses sensible Thema gefunden würde.
Kurz kamen Einwände, dass man nicht wüsste, wie viele Anfragen von Menschen kämen, die nicht ihren Wohnsitz in der Gemeinde hätte, wo man die Grenze ziehen solle und dass die Kapazitäten des Friedhofes begrenzt wären. Schließlich beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung die Machbarkeit der freien Wahl des Grabplatzes zu prüfen als auch Vorschläge für eine Satzungsänderung bezüglich des rechtlichen Rahmens des Bestattungsanspruchs bis zur nächsten Sitzung vorzubereiten.