Ein auf den ersten Blick einfacher Fall macht dem Würzburger Amtsgericht doch mehr Arbeit als erwartet: Der Beschuldigte hat nämlich ein wasserdichtes Alibi. Auf der Anklagebank sitzt ein 23 Jahre alter Mann aus Ochsenfurt. Er soll am 27. September 2012 dem Disc-Jockey einer Diskothek in der Gattinger-Straße in Würzburg einen Stoß mit dem Kopf verpasst haben. Einfach so.
Gegen den Strafbefehl legt der Ochsenfurter Einspruch ein, weil er für den Tatzeitpunkt ein Alibi hat. Vor Gericht sagt er, dass er am 27. September, ein Donnerstag, zusammen mit seinem Schwager und zwei Freunden den Geburtstag seiner Schwester gefeiert habe. In der Augustinerstraße. Danach waren alle noch Döner essen. Und gegen 4 Uhr ging es in einem Taxi auf den Heimweg nach Ochsenfurt.
Der Vorsitzende Richter glaubt ihm zunächst nicht. „Wie können Sie sich erklären, dass Ihr Ausweis am Tatort gefunden wurde“, fragt er den Ochsenfurter. „Ich war schon öfter in dieser Disco, vielleicht er mir ja mal aus der Tasche gefallen“, sagt er.
Geld und Döner
Licht ins Dunkel soll die Aussage des DJ's bringen. „Der ist einfach auf mich zugekommen und hat mir eine Kopfnuss gegeben“, erinnert sich der 27-Jährige genau. Etwa so gegen 4 Uhr muss es gewesen sein, weil das Licht schon an war. Der Chef-Türsteher habe dann die Personalien aufgenommen und den Ausweis fotografiert. Auch an das Flehen des 23-Jährigen kann sich der DJ erinnern. „Ruft nicht die Polizei. Ich geb' Dir Geld. Zahl Dir einen Döner“, soll er sinngemäß gesagt haben.
Verwirrung ums Datum
In den Akten gibt es auch ein Attest des Juliusspitals. Am Morgen des 29. Septembers war der Discjockey dort, um sich behandeln zu lassen. „Wieso sind Sie denn erst zwei Tage später ins Krankenhaus“, fragt der Richter. Und die Verwirrung beginnt. „Ich bin gleich nach dem Vorfall in die Klinik“, versichert der Discjockey. Der Vorfall, so steht es in der Anklageschrift, war aber am 27. September – einem Donnerstag. „Donnerstags haben wir gar nicht auf“, weiß der 27-Jährige, der schon seit zehn Jahren in der Diskothek auflegt. Blöd nur, dass in seiner polizeilichen Aussage protokolliert ist, dass er die Kopfnuss am 27. September bekommen hat, also am Donnerstag. Und der Polizeibeamte ist sich absolut sicher, dass der Plattenaufleger das Datum auch so angegeben hat.
Die Verteidigung lehnt sich zurück. „Wir haben uns auf den 27. September eingestellt. Der ist auch angeklagt. Und dafür hat mein Mandant ein Alibi“, sagt der Rechtsanwalt. Dem Richter bleibt nichts anderes übrig, als die Hauptverhandlung auszusetzen. Jetzt wird nachermittelt.