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Würzburg
Verschmähte Liebe: Ex-Staatsanwalt selbst vor Gericht
Der Würzburger Justiz ist der Fall unangenehm: Ein ehemaliger Kollege wurde wegen Nachstellungen und Sachbeschädigungen angeklagt. Muss er nun hinter Gitter?
Kaum einer kennt das Gesetz besser als der Angeklagte, der selbst Jurist ist: Wegen Nachstellung und Sachbeschädigung musste in Würzburg ein ehemaliger Richter und Staatsanwalt auf der Anklagebank Platz nehmen.
Foto: Uwe Anspach, dpa | Kaum einer kennt das Gesetz besser als der Angeklagte, der selbst Jurist ist: Wegen Nachstellung und Sachbeschädigung musste in Würzburg ein ehemaliger Richter und Staatsanwalt auf der Anklagebank Platz nehmen.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 11.02.2024 22:23 Uhr

Der Jurist war einer der besten seines Jahrgangs, stand vor einer steile Karriere. Doch dann ist er tief gefallen: Von der Frau verschmäht, der er seine Liebe gestand, von der Justiz verstoßen, von Kollegen gemieden. Und nun sitzt der Ex-Staatsanwalt und Richter schon zum zweiten Mal auf der Anklagebank wegen Nachstellungen und Sachbeschädigung. Denn nachdem die Frau, eine Anwältin, seine Gefühle nicht erwiderte, attackierte er Personen aus ihrem Umfeld.

Der Justiz ist der Fall erkennbar unangenehm. Eine erste Verhandlung wegen Brandstiftung wurde gar nicht öffentlich bekannt, dafür gab es eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Auch der jetzige Prozess steht nicht in der Vorschau-Liste für die Verfahren am Würzburger Gericht. 

Inzwischen ist klar, dass der 35-jährige am Asperger-Syndrom leidet. Diese psychische Erkrankung verhindert, dass Betroffene auf übliche Weise soziale Kontakte knüpfen und pflegen können. Sie wirken extrem kontrolliert, neigen zu ungewöhnlichen Reaktionen. Die Familie des arbeitslosen 35-Jährigen versucht, ihn in ständiger Betreuung zu halten, damit er nicht erneut straffällig wird.

Staatsanwalt holt für den Fall einen Kollegen aus Hof

Doch jetzt stehen neue Vorwürfe im Raum: Im Sommer 2018 wurde vor der Würzburger Anwaltskanzlei, in der die Frau arbeitet, das Auto ihres Kollegen mit schillernd blauer Farbe übergossen. In München wurde kurz darauf zweimal das Auto der Schwester der Frau in einer Tiefgarage ebenfalls mit einer Flüssigkeit übergossen.

Den Würzburger Staatsanwälten bleibt erspart, den einstigen Kollegen anklagen zu müssen. Generalstaatsanwalt Thomas Janowski hat dafür einen unbefangenen Juristen aus dem 200 Kilometer entfernten Hof kommen lassen, den stellvertretenden Behördenleiter Armin Zuber. Der bleibt gelassen, als der Angeklagte – an seinem renommierten  Verteidiger vorbei – eloquent und kenntnisreich einen schillernden Beweisantrag nach dem anderen stellt, als sei er noch in Amt und Würden.

Polizei lässt Wohnungen durchsuchen

Daten auf seinem Handy und Laptop zeigen, dass er sich umfassend Informationen über die Familie der Frau samt Wohnorten besorgte. Direkt nach den Taten suchte er gezielt auf Blaulicht-Seiten, ob es in Würzburg und München Polizei-Meldungen darüber gab. Er suchte im Internet nach Begriffen rund um die  blaue Farbe – aber auch nach Zyankali und Giftgas. Das alles ergaben Durchsuchungen bei ihm und seiner Familie, die erkennbar unter dem Vorfall leidet.

Im Gerichtssaal schaltet er schneidig auf vertraute Rituale: "Die Zeugin schildert die Vernehmung falsch", attackiert er eine Polizeibeamtin. Er fordert: Man müsse jetzt prüfen, wann er sich vor 17 Monaten bei einem Burger-King nahe Erding ins WLAN eingeloggt habe – dann sei ersichtlich, dass er zur Tatzeit gar nicht in München gewesen sein könne. Außerdem soll das Gericht ein Dutzend Seiten mit sichergestellten GPS-Daten von seiner Fahrt auswerten. Den Oberstaatsanwalt will er auch gleich in den Zeugenstand bitten.

"Spielen Sie hier Zauberer Houdhini?"

Es entwickelt sich ein skurriler fünfstündiger Prozess mit diversen Unterbrechungen und Beweisanträgen bei Sachbeschädigung mit überschaubarem Schaden. Die spektakulären Beweisanträge verpuffen. Am Ende wird es selbst dem geduldigen Vorsitzenden Christian Eisert zu bunt: Er fragt den Ex-Kollegen, ob er hier "Zauberer Houdhini" spielen wolle. 

Oberstaatsanwalt Zuber fordert sieben Monate Haft. Für Verteidiger Hanjo Schrepfer bleiben Zweifel: Die müssten zugunsten des Angeklagten zum Freispruch führen, plädiert er.

Richter urteilt: "Die Indizienlage ist erdrückend"

Richter Eisert ist anderer Auffassung: Die Zurückweisung habe den Angeklagten offenbar völlig aus der Bahn geworfen. "In der Behörde sind alle, die Sie gut kennen, fassungslos." Auch das erste Urteil habe ihm nicht zur Warnung gedient. "Die Indizienlage ist erdrückend." Er verurteilt den Angeklagten zu sechs Monaten Haft.

Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Mit der Berufung ist das nächste Schauspiel bereits programmiert.

 
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