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WÜRZBURG
Urteil: Privatdetektiv geht leer aus
Gisela Schmidt
Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:50 Uhr

Außer Spesen nix gewesen: Das Landgericht Würzburg wies die Klage eines Privatdetektivs gegen eine 76-Jährige ab. Der Mann war nach Neuseeland geflogen und hatte dort für teures Geld einen alten Bekannten der Würzburgerin ausfindig gemacht, der vor über 30 Jahren dort hin ausgewandert war.

Eines ist klar: Maria K. (Name von der Redaktion geändert) aus Würzburg hat im Oktober 2015 einen Privatdetektiv beauftragt, für sie den Reiseleiter Walter Müller (Name geändert) in Neuseeland zu suchen, den sie vor vielen Jahren dort kennengelernt hatte.

Der Grund: Die kinderlose 76-Jährige ordnet ihren Nachlass und will einer neuseeländischen Hilfsorganisation 150 000 Euro vermachen. Walter Müller, den die Redaktion im Internet innerhalb weniger Sekunden ermittelt hatte, sollte ihr helfen, einen passenden, gemeinnützigen Verein in Neuseeland zu finden. Als Vorschuss zahlte die Frau dem Detektiv 300 Euro. Es wurde eine „Vorabrecherche“ per Telefon und Internet vereinbart. Was danach geschah, schildern die Parteien sehr unterschiedlich.

Mit Wohnmobil durch Neuseeland

Sie habe den Vertrag mit dem Detektiv vier Wochen später wieder telefonisch gekündigt, sagt Maria K. Der Detektiv widerspricht. Die 76-Jährige, so sagt er, habe ihm nie mitgeteilt, dass sie seine Dienste nicht mehr in Anspruch nehmen wolle.

Tatsache ist, dass der „Schnüffler“, wie er sich einem Zeitungsbericht zufolge selbst nennt, am 16. November 2015 in der Business-Klasse von München nach Auckland flog, dort für zehn Tage ein Wohnmobil mit sechs Betten mietete, hohe Taxi-, Kraftstoff- und Verpflegungskosten produzierte – und Maria K. eine Rechnung über 16 400 Euro schickte. Dafür bekam die 76-Jährige die neuseeländische Adresse von Walter Müller sowie Fotos vom Haus, vom Briefkasten und vom Auto des Mannes. Aber die alte Dame zahlte nicht – und der Detektiv verklagte sie.

Seniorin wollte Vertrag lösen

Vor dem Landgericht Würzburg sagt die Seniorin, sie habe dem Detektiv am 11. oder 12. November 2015, also kurz vor seiner Abreise, telefonisch mitgeteilt, dass er seine Arbeit einstellen solle, weil sie Walter Müllers Telefonnummer selbst rausgefunden und erfahren habe, dass der Mann gestorben sei. Das sei eine Lüge gewesen, aber sie habe halt versucht, aus dem Vertrag raus zu kommen. Nachdem der Detektiv im Prozess gesagt hatte, er habe der Seniorin entgegnet, der Gesuchte lebe noch, geht das Gericht davon aus, dass dieses Telefonat wirklich stattgefunden hat. Und spätestens nach dieser Unterhaltung habe dem Detektiv klar sein müssen, dass die 76-Jährige nicht mehr wünscht, dass er für sie tätig wird. Im Übrigen habe der Detektiv selbst zugegeben, dass die Seniorin mehrmals versucht habe, den Vertrag zu lösen.

Für das Gericht ist klar, dass zwischen der alten Dame und dem Detektiv „Dienste höherer Art“ vereinbart worden sind, die laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) fristlos, formlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden können. Genau das, so das Urteil, habe die 76-Jährige mit ihrem Anruf getan, weshalb der Detektiv keinen Anspruch auf Bezahlung seiner Rechnung habe.

 
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