Die Autobahn A3 darf im Stadtgebiet Würzburg wie geplant sechsstreifig ausgebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage mehrerer Grundstückseigentümer gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken abgewiesen. Das heißt, es bleibt bei der von der Autobahndirektion Nordbayern vorgesehenen Trog-Lösung.
In der Pressemitteilung zur Entscheidung vom Donnerstagmorgen heißt es wörtlich: „Die 5,4 km lange Ausbaustrecke verläuft von Westen über die Anschlussstelle Würzburg-Heidingsfeld und endet etwa 10 km westlich des Autobahnkreuzes Biebelried. Es ist vorgesehen, die Talbrücke Heidingsfeld neu zu errichten und östlich davon die Trasse zwischen den Stadtteilen Heidingsfeld und Heuchelhof im Zuge des Ausbaus abzusenken. Auf einer Länge von 570 m soll der Trog überdeckelt werden (Trogtunnel Katzenberg).
Die Kläger machten vor allem geltend, dass es sich aufdränge, die A 3 nicht auszubauen, sondern nach Süden zu verlegen und den Stadtteil Heuchelhof mit einem Tunnel zu unterfahren (Tunnelvariante). Dadurch würde die Trennwirkung der A 3 zwischen den Stadtteilen vollständig aufgehoben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage als unbegründet angesehen. Es sei nicht zu beanstanden, dass sich die Planfeststellungsbehörde unter den verschiedenen in Rede stehenden Varianten für den Ausbau der bestehenden Trasse mit einem Trogtunnel entschieden habe. Die von einem Einwender im Verwaltungsverfahren vorgeschlagene Tunnelvariante habe bereits mit einer Grobanalyse ohne nähere Untersuchung ausgeschieden werden dürfen, weil der Tunnel dabei im Bereich einer geologischen Störzone und unter höchst setzungsempfindlicher Bebauung verlaufe und deshalb diese Trasse gegenüber anderen Tunnelvarianten den Nachteil höheren Kostenrisikos aufweise, ohne dass dem Vorteile von Gewicht gegenüberständen. Auch Ermittlung und Bewertung der für die Auswahl zwischen der planfestgestellten Ausbauvariante und der mit einer Feinanalyse näher geprüften Tunnelvariante Süd 1 maßgeblichen Belange wiesen keinen relevanten Fehler auf.
Die Behörde habe als Nachteile der Variante Süd 1 den Wegfall der Tank- und Rastanlagen Würzburg-Nord und Würzburg-Süd, die vorsorgliche Außerbetriebnahme einer der Trinkwasserversorgung der Stadt Würzburg dienenden Quelle wegen der mit dem Tunnelvortrieb im Wasserschutzgebiet verbundenen Risiken, erheblich höhere Baukosten sowie erstmalige Lärmbetroffenheiten in Ansatz bringen dürfen. Der zuletzt genannte Aspekt habe auch deshalb als gewichtig angesehen werden dürfen, weil die vorbelasteten Wohngebiete im Bereich der Bestandstrasse durch die Troglage der neuen Trasse, den Trogtunnel sowie Lärmschutzmaßnahmen erheblich entlastet würden.
Die Kläger seien schließlich nicht befugt, als Sachwalter der Stadt Würzburg an deren Stelle weitergehende städtebauliche Entwicklungsinteressen als gegen einen Ausbau der A 3 sprechenden Belang geltend zu machen. Die Stadt habe in einem informellen planvorbereitenden "Lenkungsverfahren" an der Ausgestaltung des Vorhabens mitgewirkt, der gefundenen Lösung zugestimmt und sich wegen der städtebaulichen Vorteile des Trogtunnels Katzenberg an den Kosten beteiligt. Sie habe damit entschieden, dass ihre künftige städtebauliche Entwicklung im Rahmen der von dieser Lösung eröffneten Möglichkeiten erfolgen solle.“(Az.: BVerwG 9 A 8.10)
Warum ist der Rottenbauerer Grund gerettet?
Anstatt unten die Tunnelröhre ist halt oben das Trogloch. Viel Spaß bei der alltäglichen Rauschkulisse!
Im obigen Mainpostartikel ist von einer Einhausung der Brücken aber nichts zu vernehmen. Warum hat sich dazu das Gericht nicht geäußert?
Ich vermute, dass das Gericht dazu keine Aussage gemacht hat, weil die geforderte Einhausung der Brücken nie zur Debatte stand, sondern für die Tunnelinitiative alleine Mittel zum Zweck der Bauernfängerei war. Der Tunnelinitiative ging es weder um Gesundheits- noch Umweltschutz, sondern alleine um wirtschaftliche Interessen einiger ihrer gut betuchten Mitglieder bzw. anderen Spekulanten, die fette Beute witterten.
Klar, dass bei einer Volksabstimmung ein SED-Parteitags-Ergebnis in Höhe von 99,9 Prozent für den Tunnel herausgekommen wäre. Eine ordentliche Diskussion über die Chancen und Risiken des Heuchelhoftunnels hat ja nie stattgefunden. Es war doch nur die Tunnelinitiative, die das öffentliche Meinungsbild mit ihren blühenden Landschafts- und Stadtbildern geprägt hat. Andere Meinungen wurden seitens der Mainpost ja meistens zensiert bzw. ordentliche journalistische Arbeit gab es keine.
Gewinner? Nein, Gewinner gibt es keine wirklichen. Es wird wieder viel Natur und Wirtschaftskraft für eine anachronistische Verkehrspolitik geopfert.
Im Reichenberger Grund werden heute Abend trotzdem erst einmal – nicht der Schadensfreude, sondern der Erleichterung wegen - die Sektkorken knallen.
Ich bin froh darüber, dass der Rottenbauerer Grund gerettet ist.
D. Weis
Aber wenn ich einige Komentare hier lese, dann wundere ich mich über einige Zeitgenossen ob ihrer demokratischen Grundeinstellungen. Denn niemand hat bestritten, daß die Tunnelvariante vielleicht teurer, vielleicht billiger, aber in jedem Falle immer bürgerfreundlicher gewesen wäre. Ist es nicht der Wille des Bürgers was in einer wahren Demokratie zählt?
@rid.cully ihre Behauptung dürften Sie erst erheben, wenn eine tatsächliche Bürgerbefragung durchgeführt worden wäre. Das wäre bürgerfreundliche Politik, anstatt daß eine Verwaltung die Macht von der Politik bekommt über die Köpfe der Bürger hinweg zu entscheiden.
Dieses ist es doch was in einer Demokratie zählt - oder etwa nicht?
Vielleicht sind doch mehr Bürger bereit, Teilen der Verwaltung durchaus Sachkompetenz zuzugestehen, als wir Kritiker des überbordenden Staates gemeinhin annehmen. Möglicherweise sogar zurecht.
mehr Verkehr bei Staus durch lange Bauzeit,
mehr Lärm durch mehr Verhehr nach dem Ausbau (49 Dezibel Grenzwert ist kein Flüstern..) und
mehr Feinstaub durch noch mehr Fahrzeuge
einstellen müssen.
Viel Spaß dabei.
Die unmaßgeblichen restlichen ca. 505.000 Menschen in der Region waren offensichtlich mehr oder weniger oder gar nicht interessiert mit der Troglösung zufrieden.
http://www.youtube.com/watch?v=WYTb60x3ImE
Aber nun ist es eben geklärt und es kann wieder zur Tagesordnung übergegangen werden.