
Je nach Einstufung eines Reiseziels als Corona-Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet gelten unterschiedliche Regelungen bei der Einreise nach Deutschland. Wie alt darf der negative Corona-Test sein und wann ist eine Quarantäne unumgänglich? Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Urlaub während der Pandemie:
Welche Länder aktuell als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft sind, können Urlauberinnen und Urlauber einer Liste auf der Webseite des Robert Koch-Insituts (RKI) entnehmen. "Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens weltweit kann sich die Einstufung von Ländern schnell ändern", warnt die Pressestelle der Bundesregierung. Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden Urlauberinnern und Urlauber für alle Länder aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise, auch zur Corona-Lage. Welche Regelungen für Reiseziele innerhalb der EU gelten, kann man bei der EU-Kommission prüfen: auf der Website reopen.europa.eu.
Wer jetzt im Sommer innerhalb der EU reist und bereits gegen Corona geimpft ist, sollte sowohl seinen gelben Impfpass als auch einen digitalen Impfnachweis mitnehmen. Das rät der Deutsche Reiseverband (DRV). Das EU-Covid-Zertifikat gibt es seit 1. Juli. In dem QR- oder Barcode sind unter anderem Daten zu Impfzeitpunkten und verwendeten Impfstoffen gespeichert. In Deutschland gibt es das Zertifikat zum Beispiel in Apotheken und in Impfzentren. Der Inhalt kann dann vom Papier in Apps wie die Corona-Warn-App oder CovPass importiert werden. So kann man ihn leicht zur Kontrolle vorzeigen.
Unter anderem Griechenland, Thailand und die Niederlande gelten derzeit als Risikogebiete. Alle Personen, die sich in den vergangenen zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de registrieren. Das teilt das Presseamt der Bundesregierung mit. Wer nicht genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet ist, muss sich mindestens zehn Tage in Quarantäne begeben.
Als Hochinzidenzgebiet sind momentan unter anderem Großbritannien und Portugal eingestuft. Auch Reisende, die sich in den vergangenen zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, müssen sich vor der Einreise elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung registrieren. Wer nicht genesen oder vollständig geimpft ist, muss außerdem ein negatives Testergebnis vorzeigen können. PCR-Tests sind der Pressestelle der Bundesregierung zufolge 72 Stunden lang gültig, Antigen-Tests 48 Stunden lang. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich mindestens zehn Tage in Quarantäne begeben. Die Isolation kann frühestens nach dem fünften Tag durch eine negative Testung vorzeitig beendet werden.
Wer sich in den vergangenen zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvarianten-Gebieten aufgehalten hat, muss sich ebenfalls über die digitale Einreiseanmeldung registrieren. Zudem bedarf es bei der Einreise immer eines negativen Testergebnisses. PCR-Tests sind 72 Stunden lang gültig, Antigen-Tests 48 Stunden lang. Ein Impf- oder Genesenennachweis reicht der Pressestelle der Bundesregierung zufolge nicht aus: "Alle – auch Genesene oder Geimpfte – müssen eine strikte 14-tägige Quarantäne auf eigene Kosten einhalten." Eine "Freitestungsmöglichkeit" bestehe hier wegen "der besonderen Gefährlichkeit der Virusvarianten nicht", so die Bundesregierung. Als Virusvarianten-Gebiet sind momentan unter anderem Brasilien und Südafrika eingestuft.
Die Corona-Regeln für Reisen gelten für alle, die älter als sechs Jahre sind. Für Familien kann das also bedeuten, dass geimpfte Eltern zum Beispiel nicht in Quarantäne müssen, sondern nur die ungeimpften Kinder.
Sollte die digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, muss dem Bundesgesundheitsministerium zufolge "alternativ eine Ersatzmitteilung in Papierform ausgefüllt werden". Wer beispielsweise an der Grenze oder am Flughafen keine Mitteilung vorzeigen muss, sei dazu verpflichtet, spätestens 24 Stunden nach Einreise entweder die digitale Einreiseanmeldung nachzuholen oder die ausgefüllte Ersatzmitteilung per Post an folgende Adresse zu senden: Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim
Eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften sei dem Gesundheitsministerium zufolge auf eigene Verantwortung durchzuführen. Der Urlaub verlängert sich also eventuell unfreiwillig – mit entsprechenden Kosten. Fluggesellschaften und andere Beförderungsunternehmen dürfen nur Passagiere an Bord lassen, die negativ auf Corona getestet wurden.
Mit Informationen von dpa