Hierzulande sind die Hotels und Ferienwohnungen ausgebucht. Ganz anders schaut es im Ausland aus. Vielerorts sind die Strände und Sehenswürdigkeiten noch menschenleer, auch wenn Reisen innerhalb der Europäischen Union bereits seit Mitte Juni wieder möglich sind. Für Ägypten, die Türkei und andere Länder außerhalb der EU gilt dagegen noch bis Ende August eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Prinzipiell kann man zwar auch dort urlauben. Doch dann muss man bei der Rückkehr für 14 Tage in Quarantäne.
Viele, die jetzt verreisen wollen, schreckt wohl die Ungewissheit über die Corona-Regeln vor Ort ab. Wo gilt die Maskenpflicht? Was erwartet mich am Flughafen? Wie schaut es am Strand aus? Hier die wichtigsten Hygienebestimmungen in den beliebtesten Reisezielen der Deutschen zusammengefasst.
Ägypten (Reisewarnung)
Einreise: Grenzen seit 1. Juli wieder offen, keine Quarantäne nach Einreise, Besucher können sich im Land frei bewegen
Maskenpflicht: Unter anderem in Geschäften, Supermärkten und im öffentlichen Nahverkehr
Abstandsregel: Keine genauen Informationen
Gastronomie: Geöffnet unter Abstandsregeln
Strände: Private Strände, etwa von Hotels, sind unter Auflagen geöffnet
Sehenswürdigkeit: Die Pyramiden von Gizeh sind unter Hygienemaßnahmen geöffnet, Besucher und ihre Taschen etwa werden vorm Betreten desinfiziert
Corona-Notfallnummer: Keine Informationen
Frankreich
Einreise: Aktuell keine speziellen Bestimmungen für Touristen aus Deutschland
Maskenpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen geschlossenen Räumen wie Geschäften, Markthallen, Museen und Restaurants
Abstandsregel: 1 Meter
Gastronomie: Geöffnet unter Abstandsregeln
Strände: Grundsätzlich geöffnet, vor Ort können aber spezielle Regeln wie Maskenpflicht gelten
Sehenswürdigkeit: Der Louvre in Pairs ist geöffnet, es herrscht Maskenpflicht und Besucher müssen vorab buchen.
Corona-Notfallnummer: 15
Griechenland
Einreise: Nur möglich mit elektronische Anmeldung online 24 Stunden vor Anreise, Algorithmus berechnet dann, ob Test vor Ort gemacht werden muss
Maskenpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen und archäologischen Stätten sowie in Supermärkten und bei bestimmten Dienstleistungen, wie etwa beim Arzt oder beim Friseur
Abstandsregel: Keine genauen Informationen
Gastronomie: Geöffnet unter Abstandsregeln
Strände: Geöffnet unter Distanzregeln (3 bis 5 Metern zwischen den Liegen)
Sehenswürdigkeit: Das Akropolis Museum in Athen ist geöffnet, Experten empfehlen einen Besuch, da zurzeit so wenig los wie noch nie.
Corona-Notfallnummer: 1135 oder (0030) 210 521 2054
Italien
Einreise: Aktuell keine speziellen Bestimmungen für Touristen aus Deutschland
Maskenpflicht: In Geschäften, Zügen oder anderen geschlossenen Räumen wie Restaurants
Abstandsregel: Zwischen 1 bis 2 Meter
Gastronomie: Geöffnet, Reservierung wegen Abstandsregeln vorab empfohlen, jedoch keine Pflicht
Strände: Geöffnet unter Distanzregeln, teilweise Online-Buchung nötig
Sehenswürdigkeit: Das Kolosseum ist geöffnet, ein Besuch muss vorab gebucht werden
Corona-Notfallnummer: 1500
Kroatien
Einreise: Formular bei Einreise, Aufenthaltsort und Kontaktdaten werden abgefragt, am besten vorab online angeben
Maskenpflicht: In Geschäften, Restaurants und öffentlichen Verkehrsmitteln
Abstandsregel: 1,5 Meter
Gastronomie: Geöffnet unter Abstandsregeln
Strände: Geöffnet unter Distanzregeln (4,5 Meter zwischen Liegestühlen)
Sehenswürdigkeit: Ein Besuch im Nationalpark Plitvicer Seen ist ohne Einschränkungen möglich
Corona-Notfallnummer: 112
Niederlande
Einreise: Aktuell keine speziellen Bestimmungen für Touristen aus Deutschland
Maskenpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln
Abstandsregel: 1,5 Meter
Gastronomie: Geöffnet, vorab reservieren wegen Abstandsregeln
Strände: Grundsätzlich geöffnet, regulierende Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten möglich
Sehenswürdigkeit: Das Rijksmuseum in Amsterdam ist geöffnet, eine Startzeit muss vorab online gebucht werden
Corona-Notfallnummer: 0031 800 1202
Österreich
Einreise: Aktuell gibt es keine speziellen Bestimmungen für Touristen aus Deutschland
Maskenpflicht: Landesweit in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Bank- und Postfilialen sowie Geschäften wie Friseursalons, in Oberösterreich gilt eine generelle Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Abstandsregel: 1 Meter
Gastronomie: Geöffnet unter Abstandsregeln
Sehenswürdigkeit: Das Schloss Schönbrunn in Wien ist ohne Einschränkungen zu besichtigen
Corona-Notfallnummer: 1450
Polen
Einreise: Aktuell keine speziellen Bestimmungen für Touristen aus Deutschland
Maskenpflicht: In Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern, sowie dort, wo Abstandregel nicht eingehalten werden kann
Abstandsregel: 2 Meter
Gastronomie: Geöffnet unter Abstandsregeln
Strände: Geöffnet
Sehenswürdigkeit: Das Salzbergwerk Wieliczka zum Beispiel kann ohne Voranmeldung besichtigt werden, Besucher sollen aber Maske tragen
Corona-Notfallnummer: Keine Informationen
Spanien
Einreise: Bei Flugreisen Online-Registrierung vorab, der Reisende erhält dann einen QR-Code, den er bei der Einreise vorzeigen muss
Maskenpflicht: Landesweit dort, wo die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und in öffentlichen Verkehrsmitteln, in den Regionen Mallorca und Katalonien gilt eine generelle Maskenpflicht
Abstandsregel: 1,5 Meter
Gastronomie: Geöffnet unter Abstandsregeln
Strände: Geöffnet unter Distanzregeln (1,5 Meter zwischen den Besuchern)
Sehenswürdigkeit: Die Sagrada Familia in Barcelona ist vorerst nur am Wochenende geöffnet
Corona-Notfallnummer: Keine Informationen
Türkei (Reisewarnung)
Einreise: Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, zum Beispiel ein Test
Maskenpflicht: Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, in vielen Städten auch überall im öffentlichen Raum
Sicherheitsabstand: Drei Schritte
Gastronomie: Geöffnet unter Abstandsregeln
Strände: Geöffnet, nur spezielle Eingänge und Distanzregeln (2,5 Meter zwischen den Liegeinseln)
Sehenswürdigkeit: Beim Großen Basar in Istanbul sind nur bestimmte Zugänge geöffnet und es herrscht Maskenpflicht
Corona-Notfallnummer: Keine Informationen
Stand: 23. Juli. Die Regelungen vor Ort können sich schnell ändern.
Quellen: dpa, ADAC, Auswärtiges Amt
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Dort hieß es, dass deutsche Urlauber bei ihrer Einreise in die Türkei für zwei Wochen in Quarantäne müssen. Das ist so nicht richtig. Bei der Einreise in die Türkei werden lediglich Temperaturmessungen durchgeführt. In eine 14-tägige Quarantäne müssen die Urlauber aber wieder in Deutschland nach ihrer Reise. Davon können sie befreit werden, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.