
Mit 915.000 Euro in einer Stofftasche saß eine Unternehmergattin (56) aus dem Landkreis Schweinfurt an einem frühen Montagmorgen im Oktober 2012 in einem Café in der Würzburger Innenstadt und wartete darauf, dass die Banken öffneten. Sie wollte das Geld in einem Schließfach „parken“. Als einer ihrer Begleiter sie bei Kaffee und Hörnchen plötzlich um ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro bat. Er versprach über zwölf Prozent Zinsen, was die Frau wohl überzeugte. Sie willigte ein und gab ihm das Geld aus der Tasche.
Freiheitsstrafe für Betrug
Bevor sie zur Bank ging, kaufte sich die Frau erst noch eine „richtige Tasche“, weil ihre Begleiter meinten, mit so viel Geld in einer Stofftasche falle man vielleicht unangenehm auf. Mit jahrelanger Verspätung ist das Geld-Geschäft nun beim Amtsgericht Würzburg verhandelt worden: Einer der Begleiter (43) wurde wegen Beihilfe zum Betrug in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Es ist der zwölfte Eintrag in seinem Vorstrafenregister. Sein Kumpel, ebenfalls mehrfach vorbestraft, ist nach dem ersten von drei Verhandlungstagen untergetaucht und wird nun mit Haftbefehl gesucht. Er hatte der wohlhabenden Frau vorgegaukelt, dass man mit den 200.000 Euro einen Autohandel in Schweinfurt „aufziehen“ wolle, sein Bekannter habe in der Branche Erfahrung und schon Millionen umgesetzt.
Der Betrugsvorwurf wurde bereits im Sommer 2016 erstmals vor Gericht verhandelt. Damals wurde das Verfahren aber wegen Befangenheit und Entbindung des Pflichtverteidigers ausgesetzt. Nun wurde es neu aufgerollt.
Konten in Schweinfurt abgeräumt
Es war wohl die versprochene Rendite von 12,5 Prozent bei monatlicher Auszahlung, die die Frau schwach werden ließ. Sie fragte vorsichtshalber noch ihren Bruder, der auch mitgefahren war, was sie machen solle. Der sagte, es sei ihre Entscheidung, aber der Vorschlag höre sich nicht schlecht an. Für den Rest aus der Stofftasche mietete die Frau dann wie geplant bei einer Bank ein Schließfach. In Schweinfurt hatte sie in der Woche vorher Konten abgeräumt, weil sie befürchtete, ihr Mann könne im Vorfeld der Scheidung, das ganze Geld ins Ausland schaffen.
Beschützer sind eigentlich Betrüger
Der Bruder der Frau hat sich über die beiden Mit-Fahrer und über die Beziehung seiner Schwester zu diesen beiden Männern schon etwas gewundert, erinnerte er sich als Zeuge vor Gericht: Den einen, erklärte ihm seine Schwester, habe ihr ein Versicherungsvertreter empfohlen, als sie jemand suchte, der Abhöranlage installieren kann. Damit wollte sie Material gegen ihren Ehemann sammeln. Und der Spezialist fürs Elektrische habe dann, als sie am Wochenende vor dem Geldtransport zuhause auszog, mit dem zweiten Mann beim Umzug Kartons geschleppt. Es sah so aus, als hätten die beiden Kumpels sich der Frau als „Beschützer“ für den Geldtransport nach Würzburg empfohlen, so der Bruder.
Wenige Tage nach der formlosen Darlehensgewährung im Café plagten die Frau dann jedoch Zweifel: Sie wollte, dass ein Darlehensvertrag bei ihrem Anwalt unterschrieben wird. Aber da spielten die beiden, die angeblich groß in den Autohandel einsteigen wollten, nicht mit. Kurz darauf kam die alarmierende Nachricht: Das Geld sei weitgehend weg, schuld sei eine „Fehlinvestition“.
Autohandel war nur eine Erfindung
Von den 200.000 Euro habe er keinen Cent bekommen, behauptete der Angeklagte. Der gemeinsame Autohandel sei eine Erfindung des flüchtigen Kumpels gewesen, davon habe er im Café zum ersten Mal gehört. Der große Gauner sei der andere gewesen, das stimme schon, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Behl. Aber der Angeklagte habe geschwiegen, als bei den Darlehensgesprächen von seiner großen Erfahrung und seinen beeindruckenden Umsätzen im Autohandel die Rede war. Damit habe er die Betrugsmasche des anderen unterstützt. Schamlos sei das Vertrauen einer Frau, die sich zu der Zeit in einer emotionalen Ausnahmesituation befand, ausgenutzt worden.
Das Opfer ist mittlerweile gestorben
Bei der Strafe habe man aber auch berücksichtigen müssen, dass die Frau es dem Betrüger-Duo leicht gemacht habe. Warum sie um einen so hohen Betrag betrogen werden konnte, bleibe ihr Geheimnis und sei nicht mehr aufzuklären, denn sie ist inzwischen gestorben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollten „Reisepläne“ des Angeklagten bekannt werden, so das Gericht, müsse er sofort mit einem Haftbefehl rechnen.
Das lernt man schon als kleines Kind....es ist die Gier nach mehr, dass das Hirn ausschalten lässt
was es nicht gibt !