205 statt der gesetzlich vorgeschriebenen 180 Abgeordneten zählt der aktuelle bayerische Landtag. Der Grund sind 25 Überhang- und Ausgleichsmandate. Diese verteilen sich auf alle Regierungsbezirke – nur nicht auf Unterfranken. Die Grünen beklagen ein Ungleichgewicht der Stimmen und fordern eine Reform des Wahlrechts. Die gegenwärtige Regelung sei verfassungswidrig, heißt es in einer Presseerklärung.
Die Grünen haben ausgerechnet, dass bei der Landtagswahl in Unterfranken knapp 76.000 Stimmen für einen Sitz nötig waren, in Schwaben und Niederbayern aber nur knapp 61.000 Stimmen. Diese 25 Prozent Unterschied widersprächen den "Kriterien für eine gleiche Teilhabe an der demokratischen Mitbestimmung", wie sie das Bundesverfassungsgericht formuliert habe, sagt Stefan Wagener (Aschaffenburg). Der Grünen-Stadtrat hat gemeinsam mit Kollegen aus dem Bezirksvorstand einen Antrag an die Fraktionen im Landtag formuliert, dessen Ziel eine Wahlrechtsreform ist. Gegebenenfalls unterstütze man auch eine Popularklage gegen das bestehende Wahlrecht vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, heißt es. "Ungerechte Wahlsysteme" könne sich die Demokratie schließlich nicht leisten.
"One (wo)man one vote"
Das aktuelle Stimmen-Ungleichgewicht kommt zustande, weil die Überhang- und Ausgleichsmandate auf Regierungsbezirksebene errechnet werden. Würde man die Verteilung landesweit regeln, käme man dem Gleichheitsgrundsatz deutlich näher, sagen die unterfränkischen Grünen. Sie stellen ihre Initiative unter den Titel "One (wo)man one vote: Gleiches Stimmrecht für ganz Bayern – egal wo man in Bayern wohnt".
Bereits unmittelbar nach der Landtagswahl im Oktober war Kritik an der Sitzverteilung laut geworden. Der Würzburger Kirchenhistoriker Wolfgang Weiß sprach gar von einem "Skandal" zum Nachteil Unterfrankens. Seine Forderung, die aktuelle Sitzverteilung neu zu berechnen, wies der Landeswahlleiter gleichwohl zurück. Eine Notwendigkeit, sich in den Landtagsgremien mit dem Wahlrecht zu beschäftigen, sah auch der CSU-Innenexperte Manfred Ländner (Kürnach).
Heut hört man dazu vom Magus jedenfalls nicht mehr so viel...
Ich zitiere:
Nur 19 Sitze: Wird Unterfranken im Landtag benachteiligt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Freistaat Bayern, das größte Land der Bundesrepublik Deutschland, gliedert sich heute in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte, die in ihren Rechten und Aufgaben den Landkreisen gleichgestellt sind.
Dieses Wissen als Hintergrund könnte man für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einen (würde den Landtag verschlanken) oder zwei Landtagsabgeordnete entsenden.
Wenn, wie vorgeschlagen jeder Landkreis und kreisfreie Stadt nur einen Abgeordneten entsenden kann, braucht man keine Wahlkreise mehr und jeder, auch der Münchner darf auf seiner Liste den Kandidaten aus Aschaffenburg wählen.
Das wäre gerecht und jeder Wähler darf sich den besten Kandidaten, egal welcher Partei angehörig, aus ganz Bayern auswählen.
Gruß
Ihre Vorstellungen würden aber das Ungleichgewicht der Wählerstimmen noch wesentlich verschärfen. Das ist mit einer Demokratie schon gar nicht mehr im Einklang.
Die einzige Lösung wäre wirklich der Ausgleich der Mandate auf Landes- und nicht auf Bezirksebene.