Nach Gesprächen an der Regierung von Unterfranken mit Vertretern der höheren Naturschutzbehörde, des Staatlichen Bauamts und des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten scheinen nun auch die letzten Hürden beseitigt, die einem Planfeststellungsverfahren für die B 19-Ortsumfahrung noch im Wege standen.
Bayerns Innenstaatssekretär Gerhard Eck geht davon aus, dass die Bauarbeiten an der Umgehung 2020 beginnen können. Die Einschätzung Ecks stützt sich auf einen mühsam ausgehandelten Kompromiss zwischen Verkehrsplanern und Naturschützern.
Es geht dabei vor allem um die Ausgleichsflächen für die streng geschützten Feldhamster und Wiesenweihen, deren Lebensraum von der geplanten Umgehungsstraße durchschnitten wird. Die Forderung nach 34 Hektar fruchtbarem Ackerland, das dauerhaft aus der Bewirtschaftung genommen werden sollte, hätte die Träume vieler Giebelstadter von einer Umgehungsstraße vermutlich platzen lassen.
Die Lösung aus dem Dilemma lässt sich unter dem Schlagwort „produktionsintegrierte Kompensation“ zusammenfassen. In dem Verfahren, das erst seit wenigen Jahren im bayerischen Naturschutzrecht verankert ist, werden die Ausgleichsflächen vom Staat nicht gekauft. Stattdessen werden mit den Besitzern langfristige Verträge über die artenschutzgerechte Bewirtschaftung der Äcker geschlossen.
Lebensraum für seltene Tiere
Im Giebelstadter Fall bedeutet dies beispielsweise, dass auf Streifen zwischen den Äckern Luzerne und Getreide angebaut wird. Die Flächen dienen nicht nur dem Feldhamster als Nahrungsquelle, sondern sind auch Lebensraum anderer selten gewordener Arten wie der Feldlerche oder der Wachtel und zudem Jagdgebiet der Wiesenweihe.
Weil die Streifen im mehrjährigen Turnus gewechselt werden, wird kein Ackerland dauerhaft aus der Produktion genommen. Die Landwirte erhalten vom Bund eine Entschädigung für Mehraufwand und Minderertrag.
2015 bereits hatte die Oberste Baubehörde am Innenministerium dem Verfahren im Grundsatz zugestimmt. Danach war vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine artenschutzverträgliches Bewirtschaftungskonzept erarbeitet worden.
Die Gemeinde Giebelstadt verpflichtete sich, in Absprache mit den Giebelstadter Landwirten dafür zu sorgen, dass ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden. Der Umfang der Ausgleichsflächen konnte auf diesem Weg weiter reduziert werden, auf nunmehr 26 Hektar. Und das sogar zu Gunsten eines verbesserten Artenschutzes, wie die höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken betont.
Trotzdem fehlte der positive Bescheid der Fachbehörde, auf dessen Grundlage das Staatliche Bauamt das Planfeststellungsverfahren vorbereiten kann. Nach einem Gespräch bei der höheren Naturschutzbehörde scheint nun auch diese Hürde genommen, wie Giebelstadts Bürgermeister Helmut Krämer im Gemeinderat berichtete. Auch die Regierung von Unterfranken begleitet das Verfahren weiterhin konstruktiv, wie Pressesprecher Johannes Hardenacke betont.
Infoveranstaltung geplant
Die Aufgabe des Giebelstadter Bürgermeisters wird es nun sein, genügend Landwirte zu finden, die sich an dem Ausgleichkonzept beteiligen. In den nächsten Wochen soll dazu eine Infoveranstaltung stattfinden. Die rechtliche Absicherung des Bewirtschaftungskonzeptes wird später Teil des Planfeststellungsverfahrens sein. Um vor Überraschungen sicher zu sein, sollen die Rahmenbedingungen aber schon vor dem Verfahren abschließend geklärt sein, sagt Krämer
„Ich habe gute Hoffnung, dass die endgültige Abstimmung in diesem Jahr noch erfolgen kann“, so der Bürgermeister weiter, „dann stünde einem Baubeginn bis 2020 nichts mehr im Wege.“ Eine Einschätzung, die auch Staatssekretär Gerhard Eck teilt.