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Uettingen
Uettingen gewährt Zuschuss zu 365-Euro-Ticket
Mechthild Buck
Mechtild Buck
 |  aktualisiert: 25.03.2021 02:16 Uhr

In seiner Sitzung am 17. März diskutierte der Gemeinderat Uettingen eine mögliche Kooperation mit dem Kommunalunternehmen APG in Hinblick auf einen Zuschuss zum 365-Euro Ticket für Schüler und Auszubildende, die keinen Anspruch auf die Kostenfreiheit des Schulweges haben. Das Kommunalunternehmen bietet den Landkreisgemeinden an, diesen Schülern und Azubis einen Zuschuss von 200 Euro zum 365-Euro-Ticket zu gewähren. Voraussetzung ist, dass die Gemeinden hiervon 100 Euro übernehmen. Start ist am 1. August. Mit den Karten können die Berechtigten die Landkreisbusse im gesamten Landkreis und auch in ihrer Freizeit nutzen.

Wenn alle Berechtigten in Uettingen dieses Angebot in Anspruch nehmen würden, würde das die Gemeinde ungefähr 5 800 Euro im Jahr kosten. Das Gremium beschloss, den Vertrag mit dem Kommunalunternehmen abzuschließen. Der Vertrag läuft zunächst für zwei Jahre.

Keine Mietrückerstattung für den TSV

Der Turn- und Sportverein bat in einem Schreiben an die Gemeinde um Rückerstattung der Miete für die Nutzung der Aalbachtalhalle im Jahr 2020 in Höhe von 6 000 Euro. Außerdem beantragt der TSV eine Mietminderung für das Jahr 2021. Hintergrund ist, dass die Halle aufgrund der Pandemie 2020 und 2021 kaum genutzt wurde und wird. Bürgermeister Edgar Schüttler wies darauf hin, dass eine Rückerstattung für 2020 nicht möglich sei, da das Haushaltsjahr bereits abgeschlossen sei. Außerdem habe die Gemeinde laufende Kosten für die Bereitstellung der Halle in Höhe von jährlich 70 000 bis 80 000 Euro. Bei einer Rückerstattung an den TSV könnten auch die anderen Vereine eine Rückerstattung fordern und man würde so eine "Lawine ins Rollen bringen". Die angespannte Haushaltslage der Gemeinde erlaube das nicht.

Die Räte beschlossen, eine Rückerstattung für 2020 an den TSV abzulehnen. Über eine Mietminderung für 2021 wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten, wenn der Verlauf der Pandemie und somit die Hallenöffnung besser absehbar ist.

Bauantrag findet gemeindliches Einvernehmen

Ein Bauherr möchte in der Kirchbergstraße 9 (Altortbereich) ein bestehendes Wohnhaus um eine zweite Wohneinheit erweitern und außerdem eine Scheune zur Wohnung umbauen. Insgesamt müsste der Bauherr aufgrund der gemeindlichen Satzung für dieses Vorhaben sechs PKW-Stellplätze einrichten. Auf dem Grundstück ist aber nur Platz für vier Stellplätze.

Für eine Ausnahmegenehmigung sprach, dass das Vorhaben den Altortbereich aufwerten würde. In diesem Bereich ist es tatsächlich nicht möglich, mehr Stellplätze einzurichten. Ein Gegenargument der Räte war, dass in Uettingen schon zu viele Autos auf der Straße parken und man daher dafür Sorge tragen müsse, dass die Bauherren die vorgeschriebenen Stellplätze auch einrichten. In Hinblick auf den Mehrwert für den Altort, beschloss der Gemeinderat, einer Ausnahmegenehmigung zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung liegt beim Landratsamt.

Verlegung eines Mittelspannungskabels

Die Bayernwerk Netz GmbH möchte im 60-Meter-Bereich des Aalbachs in der Gemarkung Roßbrunn und in Uettingen ein Mittelspannungskabel verlegen und eine alte Anlage abbauen. Nach der Verlegung soll der ursprüngliche Zustand der Oberfläche wieder hergestellt werden. Das aktuelle Vorhaben tangiert die Gemeinde nur minimal. Die Räte beschlossen daher, keine Bedenken zu äußern. Die Entscheidung über das Vorhaben treffen die Fachbehörden im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens.

Der Landtag hat im Dezember eine Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter beschlossen. Von der Änderung betroffen ist vor allem die Übertragung der Winterdienstpflichten an die Anlieger von öffentlichen Fußgänger– oder Radfahrverkehrsstraßen. Der Gemeinderat beschloss, die neue Verordnung zu erlassen. Diese tritt eine Woche nach der Bekanntmachung in Kraft und hebt die alte Verordnung auf.

Freibad: Bäderkooperation mit Firma Hansefit

Die Firma Hansefit möchte ihren Mitgliedern den Zutritt zum Freibad zu vergünstigten Konditionen ermöglichen. Der Kooperationsvertrag sieht für die reguläre Eintrittskarte einen Preis von 2,20 Euro vor statt 2,80 Euro. Der Eintritt erfolgt über eine Handy-App und die Kosten werden monatlich mit der Gemeinde abgerechnet. Für das Vorhaben spricht, dass die Gemeinde das zusätzliche Geld für das defizitäre Freibad gut gebrauchen kann. Dagegen sprach, dass wegen der Corona-bedingten Einlassbegrenzungen eventuell Uettinger Bürger nicht eingelassen werden können, wenn viele Fremde das Schwimmbad besuchen. Die Räte beschlossen, den Vertrag zunächst für ein Jahr abzuschließen. Dieser verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt wird.

 
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