Auch wenn die Grenzen des Standortübungsplatzes nicht überall mit einem Zaun versehen sind, weisen Schilder darauf hin, dass das Betreten des Geländes nördlich und ostwärts des Schenkenturmes nicht erlaubt ist, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundeswehr.
Der Standortälteste Veitshöchheim weist auf die Gefahren hin, die durch übende Einheiten auch außerhalb der Übungs-/Schießzeiten entstehen können. Schießzeiträume sind am Fußgängerdrehkreuz dem Schaukasten zu entnehmen.
Neben liegen gebliebenem Stacheldraht, ausgehobenen Gräben und Stellungslöchern ist auch eine Gefährdung durch Munition, Munitionsteile oder Munitionsreste nicht auszuschließen.
Eltern werden gebeten, ihren Kindern die Gefahren, die ein militärisches Übungsgelände in sich birgt, aufzuzeigen und dafür Sorge zu tragen, dass sie den Standortübungsplatz nicht betreten.
Die Pferdehalter werden darauf hingewiesen, dass der Standortübungsplatz kein öffentliches Reitgelände und die Nutzung auch zu diesem Zweck verboten ist.
Besonders Hundehalter werden darauf hingewiesen, dass Diensthundeführer der Bundeswehr mit ihren Diensthunden den gesamten Standortübungsplatz zur Aus- und Weiterbildung nutzen. Deswegen sollten Hunde auch noch in unmittelbarer Nähe zum Standortübungsplatz unbedingt angeleint werden. Auf dem Standortübungsplatz besteht Leinenpflicht.