
Der 1990 in der Gartensiedlung am Danziger Platz errichtete Kindergarten des Trägervereins Kuratie Heiligste Dreifaltigkeit e.V. ist derzeit mit einer Kleinkindgruppe und drei Kindergartengruppen belegt. Der KiGa-Verein übernimmt ab November 2019 die Trägerschaft für eine zweite Kinderkrippe, die zunächst als Übergangslösung im Haus der Begegnung (HdB) im Altort eingerichtet wird.
Nach den Feststellungen der Kämmerei der Gemeinde existiert nämlich derzeit eine Warteliste mit 20 Kindern. Der Ferienausschuss stellte nun die Weichen und stimmte zu, die Kosten für die Einrichtung der Kleinkindgruppe zu übernehmen. Darunter fallen die Kosten für die notwendigen Ausstattungsgegenstände von 45 000 Euro und auch die Umbaukosten für die vom Gesundheitsamt aus hygienischen Gründen geforderte Umgestaltung des Wickelbereichs. Hier im ehemaligen Kegelraum des HdB waren seit September 2017 bis vor kurzem zwölf Krippenkinder während der Baumaßnahme des Kindergartens St. Martin ausgelagert.
Gemeinde muss Anbau finanzieren
Nach den Worten von Bürgermeister Jürgen Götz war Voraussetzung für die Übernahme der Trägerschaft durch den Kindergartenverein, dass die Gemeinde prüfen lässt, ob ein Anbau für eine weitere Krippengruppe am bestehenden Kindergarten in der Egerlandstraße möglich ist. Dieser Anbau, so wurde argumentiert, sei letztlich auch notwendig, um künftig die Ausgewogenheit im Kuratiekindergarten zu gewährleisten.

Das von der Gemeinde daraufhin beauftragte Architekturbüro hält in seiner Machbarkeitsstudie einen Anbau am bestehenden Standort in der Egerlandstraße für möglich. Dieser müsste jedoch, so die Forderung des Kindergartenvereins, komplett auf Kosten von der Gemeinde abzüglich der Fördermittel erfolgen, da seitens des Bischöflichen Ordinariats keine finanziellen Mittel mehr für Kindergartenbauten zur Verfügung gestellt werden könnten.
Förderung beantragen
Über diesen Krippenanbau, so der Bürgermeister, müsste der Gemeinderat in der nächsten Zeit noch einen separaten Beschluss fassen, um auch die Förderung bei der Regierung von Unterfranken beantragen zu können.
Der Anbau am bestehenden Standort wäre förderfähig nach dem Finanzausgleichsgesetz und eventuell nach einem Fördertopf für Kleinkindbetreuungsplätze, falls dieses Förderprogramm seitens der Staatsregierung verlängert wird.
Der jetzt gebilligte Kauf der Ausstattungsgegenstände sei nach Auskunft der Regierung von Unterfranken für sich selbst nicht förderfähig. Hier werde aber gleichwohl auf Qualität der Gegenstände geachtet, so dass diese dann auch beim späteren Umzug in den zu realisierenden Anbau noch nutzbar sind und somit Folgekosten vermieden werden können.