ROTTENDORF
Toter 17-Jähriger: Ursache möglicherweise „legal highs“
Nachdem Anfang Juni ein erst 17-Jähriger tot in seiner Wohnung gefunden wurde, laufen die Ermittlungen der Kripo Würzburg in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg. Es ergaben sich erste Hinweise, dass möglicherweise der Konsum sogenannter „legal highs“ zum Tod des jungen Mannes geführt hat.
Entsprechende Gutachten stehen noch aus, aber die Polizei warnt eindringlich vor dem Konsum der unberechenbaren Stoffe. Am Montag, 1. Juni, hatte der Bruder des Verstorbenen dessen Zimmer um die Mittagszeit betreten und den 17-jährigen leblos gefunden. Der hinzugerufene Notarzt konnte nur noch den Tod des jungen Mannes feststellen. Die Kripo Würzburg nahm die Ermittlungen auf.
Im Zimmer des Toten fanden die Beamten ein weißes Pulver. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ordnete daraufhin eine Obduktion an, um die genaue Todesursache festzustellen. Zunächst war es nicht möglich, die Todesart eindeutig festzustellen. Deswegen sind jetzt weitere toxikologische Gutachten in Auftrag gegeben worden. Das Ergebnis wird erst in einigen Wochen erwartet.
Auch wenn derzeit noch nicht abschließend der Zusammenhang mit dem Konsum der „legal highs“ und dem Tod des 17-Jährigen beurteilt werden kann, so warnt das Polizeipräsidium Unterfranken eindringlich vor dem Konsum dieser Produkte, die in unterschiedlichsten Formen vertrieben werden. Meist werden sie über Internethändler als vermeintliche Alternative zu verbotenen Betäubungsmitteln bezogen.
Die Wirkungen und Nebenwirkungen dieser Stoffe könnten von den Konsumenten aufgrund der fehlenden Deklarierung nicht eingeschätzt werden, warnt die Polizei. Außerdem würden die Zusammensetzungen laufend geändert, so dass man auch bei wiederholtem Konsum von ein und demselben Produkt nie wissen könne, welchen Wirkstoff man sich gerade in welcher Dosierung zuführt.
Bei der Unterfränkischen Polizei sind in der Vergangenheit mehrere Fälle von gesundheitlichen Problemen nach dem Konsum der „legal highs“ bekannt geworden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass der 17-Jährige wegen dieser Stoffe gestorben ist, so wäre dies der erste Todesfall im Zusammenhang mit diesen Stoffen in Unterfranken.
Entsprechende Gutachten stehen noch aus, aber die Polizei warnt eindringlich vor dem Konsum der unberechenbaren Stoffe. Am Montag, 1. Juni, hatte der Bruder des Verstorbenen dessen Zimmer um die Mittagszeit betreten und den 17-jährigen leblos gefunden. Der hinzugerufene Notarzt konnte nur noch den Tod des jungen Mannes feststellen. Die Kripo Würzburg nahm die Ermittlungen auf.
Im Zimmer des Toten fanden die Beamten ein weißes Pulver. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ordnete daraufhin eine Obduktion an, um die genaue Todesursache festzustellen. Zunächst war es nicht möglich, die Todesart eindeutig festzustellen. Deswegen sind jetzt weitere toxikologische Gutachten in Auftrag gegeben worden. Das Ergebnis wird erst in einigen Wochen erwartet.
Auch wenn derzeit noch nicht abschließend der Zusammenhang mit dem Konsum der „legal highs“ und dem Tod des 17-Jährigen beurteilt werden kann, so warnt das Polizeipräsidium Unterfranken eindringlich vor dem Konsum dieser Produkte, die in unterschiedlichsten Formen vertrieben werden. Meist werden sie über Internethändler als vermeintliche Alternative zu verbotenen Betäubungsmitteln bezogen.
Die Wirkungen und Nebenwirkungen dieser Stoffe könnten von den Konsumenten aufgrund der fehlenden Deklarierung nicht eingeschätzt werden, warnt die Polizei. Außerdem würden die Zusammensetzungen laufend geändert, so dass man auch bei wiederholtem Konsum von ein und demselben Produkt nie wissen könne, welchen Wirkstoff man sich gerade in welcher Dosierung zuführt.
Bei der Unterfränkischen Polizei sind in der Vergangenheit mehrere Fälle von gesundheitlichen Problemen nach dem Konsum der „legal highs“ bekannt geworden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass der 17-Jährige wegen dieser Stoffe gestorben ist, so wäre dies der erste Todesfall im Zusammenhang mit diesen Stoffen in Unterfranken.
Themen & Autoren / Autorinnen
zwar weiß ich nicht was Thor88 geschrieben hat zum Thema Pietätlos fällt mir allerdings als erstes ihre Überschrift ein! Toter 17-Jähriger: Ursache möglicherweise „legal highs“
Hier ist ein 17jähriger ums Leben gekommen und im Anschluss wird über die Todesursache spekuliert ohne das Klarheit herrscht! Das es sich um Spekulation handelt geht alleine schon aus dem Wort in der Überschrift "möglicherweise" hervor!
Ich finde so etwas unmöglich und einer Qualitätszeitung nicht würdig! Was sollen hier die Hinterbliebenen, Freunde, Bekannte etc. denken?
Außer einer schwachen Entschuldigung könnte die Mainpost nichts ausrichten sollte sich die Meldung als falsch heraus stellen!
Bin ja mal gespannt ob dieser Post überhaupt veröffentlich wird - eine Stellungnahmen wäre auch interessant - vielleicht vom Leseranwalt!
Angehörige werden in ihrem Leid noch einmal belastet.
Die berichteten Hinweise aus der Polizeimitteilung sprechen dafür, das der gefährliche Stoff Ursache für den Tod des jungen Mannes gewesen ist. Insofern spricht streng journalistisch und jouristisch betrachtet nichts gegen die Überschrift. Sie ist durch den Text gedeckt, in dem es unvermeidlich ist, Umstände, in denen der Tode aufgefunden wurde, zu nennen. Das ist auch Vorbeugung.
Es ist aber eine ethische Frage, inwieweit man sich gerade in einem loaklen Medium in der Verdachtsberichterstattung noch zurücknimmt, wenn Eltern ihren Sohn verloren haben. .... folgt eine Fortsetzung...
Leseranwalt Anton Sahlender
Richtlinie 11.3 – Unglücksfälle und Katastrophen
Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.
Man hätte diese Richtlinie in der gegenwärtigen unsicheren Nachrichtenlage aus meiner Sicht redaktionell stärker beachten müssen. Auch wenn nicht identifizierend berichtet wird, trifft Überschrift samt Meldung wahrscheinlich Angehörige schwer.
Wenn notwendig, hätte man später der folgenden Richtlinie gerecht werden können:
Richtlinie 11.6 – Drogen
Veröffentlichungen in der Presse dürfen den Gebrauch von Drogen nicht verharmlosen.
Ich fasse meine Beurteilung zusammen: Rechtlich unbedenklich, ethisch ganz schlecht.
Anton Sahlender, Leseranwalt [b][/b