Nach Feststellung der Vogelgrippe im Tierpark bei Sommerhausen am 15. März können nun die Schutzmaßnahmen gelockert werden. Das gibt das Landratsamt Würzburg in einer Pressemitteilung bekannt: Bei den Untersuchungen im Tierpark und in den Geflügelbetrieben im Sperr- und Beobachtungsgebiet sei kein weiterer Hinweis auf Geflügelpest zu finden gewesen. Deshalb werde der mit Tierseuchenallgemeinverfügung vom 15. März festgelegte Geflügelpest-Sperrbezirk ab dem 13. April aufgehoben und in das um den Seuchenbestand in Sommerhausen gebildete Beobachtungsgebiet eingegliedert. Das bedeutet, dass für die kommenden Tage weiterhin noch das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den damaligen Seuchenbestand fortbesteht.
Ab diesem Dienstag gelten in diesem Gebiet damit die mit der Verfügung vom 15. März angeordneten Maßnahmen: So dürfen zum Beispiel Geflügel, Eier und sonstige von Geflügel und Federwild stammende Erzeugnisse weder in einen noch aus einem Bestand mit Geflügel gebracht werden. Das Betreten der Ställe von betriebsfremden Personen ist nur mit Schutzkleidung gestattet. Sofern sich die Lage nicht verschlechtere, könne auch dieses Beobachtungsgebiet ab dem 16. April und somit 30 Tage nach dem Geflügelpestausbruch aufgehoben werden, schreibt das Landratsamt.
Aufstallungsgebot bleibt bestehen
Da die große Gefahr des Eintrages der Geflügelpest durch infizierte Wildvögel immer noch besteht, muss das Aufstallungsgebot bestehen bleiben: Geflügelhalter müssen ihr Geflügel weiterhin im Stall lassen.
Das Veterinäramt weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Stallpflicht für Geflügel, die mit der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25. Februar verfügt worden ist, für den kompletten Landkreis Würzburg weiterhin bestehen bleibt. Gerade jetzt könne man viele Wildvögel in der Region beobachten, deshalb sei es wichtig, jeglichen Kontakt von Geflügel mit Wildvögeln oder deren Ausscheidungen zu vermeiden.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.landkreis-wuerzburg.de/Geflügelpest