Hohe, rücksichtslose Geschwindigkeiten auch über 100 Kilometer pro Stunde im Ortsbereich, die regelmäßige Nutzung von Wirtschaftswegen Richtung Rottendorf und Gerbrunn als Abkürzung, aber auch wildes Parken hatten den Gemeinderat in Theilheim schon vor mehr als einem Jahr dazu bewogen, eine Verkehrsüberwachung zu beauftragen. Mehr als 2900 Fahrzeuge täglich sind allein auf der Staatsstraße 2272 unterwegs, eine wichtige Querverbindung Richtung Kitzingen. Weitere 1200 Fahrzeuge nutzen täglich die WÜ 64 Richtung Biebelried, Stand 2015. Darüber hinaus leidet der Ort regelmäßig an den Staus auf den Autobahnen 3 und 7, die sich sofort mit Umfahrungsverkehr in Theilheim bemerkbar machen.
Doch das Veto der Landratsämter Würzburg und Kitzingen, namentlich der Kommunalaufsicht, hatte zunächst verhindert, dass sich Theilheim an bestehenden Zweckgemeinschaften zur kommunalen Verkehrsüberwachung mit Federführung in der Gemeinde Gerbrunn bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen hätte anhängen können. Die vorhandenen Kapazitäten seien ausgereizt, hatte es im Landratsamt Würzburg geheißen, nachdem in Gerbrunn bereits Zweckvereinbarungen mit vier weiteren Gemeinden bestehen. Es würden bereits mehr Überwachungsstunden für andere Kommunen verwaltet, als für den eigenen Zuständigkeitsbereich. Das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit aber formuliert mit einem Nachrangigkeitsgebot Grenzen für solcherlei Leistungen.
Theilheim kann die Aufgabe personell nicht leisten
Bürgermeister Thomas Herpich blieb suchend, weil Theilheim selbst die Aufgabe personell nicht leisten kann. Dass Verkehrsüberwachung Not tut und die Polizei dies flächendeckend nicht leisten kann, steht laut Straßenverkehrsbehörde außer Zweifel und betrifft auch andere Gemeinden: Sommerhausen und Winterhausen beispielsweise.
Das Landratsamt Würzburg hat dann vor zwei Wochen doch den Weg frei gemacht, mit einer Neubewertung der Situation, bei der es Ermessensspielräume gibt und neben Überwachungsstunden verschiedene andere Parameter, um die Leistung Verkehrsüberwachung zu definieren, wie die Anzahl der Bußgeldbescheide oder die Einwohnerzahl. Zudem habe die Gemeinde Gerbrunn erklärt, dass sie grundsätzlich bereit wäre, für weitere Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften die Verkehrsüberwachung durchzuführen, erklärte die Pressestelle des Landratsamts auf Nachfrage.
Zusammenarbeit zwischen Nachbargemeinden erwünscht
Gerbrunn beschäftige auch kein eigenes Personal mit der Durchführung der Verkehrsüberwachung, sondern "eigens zu diesem Zweck bei einer darauf spezialisierten Firma ausgeliehenes, den Weisungen der Gemeinde unterliegendes Personal". Die Verwaltung Gerbrunns werde dadurch nur wenig belastet. Wesentlich sei zudem gewesen, dass es sich um direkte Nachbargemeinden handelt, wo die Zusammenarbeit erwünscht ist.
Die erforderliche Zweckvereinbarung zur Verkehrsüberwachung zwischen Theilheim und Gerbrunn wird vorerst befristet auf ein Jahr geschlossen, weil es Überlegungen zu einem Zweckverband auf Landkreisebene gibt, so die Kommunalaufsicht. Jährlich bis zu 48 Stunden Geschwindigkeitsüberwachung und bis zu 120 Überwachungsstunden für den ruhenden Verkehr sollen für Theilheim vereinbart werden. Die Post für Raser und Falschparker kommt dann aus Gerbrunn. Vereinnahmte Bußgelder wiederum stehen Theilheim zu. Es besteht die Möglichkeit, dass das für die Gemeinde relativ kostenneutral bleibt, sagt Herpich.