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WÜRZBURG
Thallium-Prozess: Freispruch für den Angeklagten
Gisela Schmidt
Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 04.04.2016 03:24 Uhr

Freispruch für einen 46-Jährigen: Dem ehemaligen Bordellbetreiber sei die versuchte Ermordung seiner Ex-Freundin nicht nachzuweisen, sagt das Landgericht Würzburg. Und es wirft der 39-jährigen Frau, in deren Körper das Gift Thallium gefunden worden war, eine Falschaussage vor.

Eine Überraschung war der Freispruch nicht. Schon während des Prozesses hatte sich abgezeichnet, dass die Beweislage mehr als dünn ist. Nun ist der ehemals Angeklagte wieder ein freier Mann und er wird für die lange Zeit der Untersuchungshaft finanziell entschädigt.

Fest steht am Ende seines Prozesses nur, dass seine ehemalige Lebensgefährtin eine schwere Thallium-Vergiftung erlitten hat. Als sie im Sommer 2014 in eine Klinik in Norddeutschland eingeliefert wurde, schwebte die Hundetrainerin, die früher als Prostituierte gearbeitet hat, in Lebensgefahr. Mindestens zwei Jahre lang, so das Gericht in der Urteilsbegründung, habe die Frau regelmäßig Thallium in kleinen Mengen aufgenommen.

Wer ihr das Gift gegeben hat, ob es über Essen oder Getränke in ihren Körper gelangte, über, wie von der Staatsanwaltschaft vermutet, absichtlich verunreinigtes Kokain, oder ob sie es vielleicht sogar freiwillig eingenommen hat, ließ sich nicht klären.

Zeugin nicht glaubwürdig

Die 39-Jährige habe viele Kontakte gehabt, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Während ihrer Zeit im Rotlichtmilieu könne sie sich Feinde gemacht haben. Und dann seien da ja auch noch die Narben an ihren Armen, die zeigten, dass ihr Selbstverletzungen nicht fremd seien.

Auf jeden Fall fand das Gericht die Frau unglaubwürdig. Kein Wunder. Sie hat die Kammer belogen. So hatte sie im Zeugenstand erzählt, ihr neuer Freund, auf den der Angeklagte eifersüchtig gewesen sein soll, habe nie mit gekokst. Bei seiner eigenen Vernehmung gab der Mann jedoch an, dass er sehr wohl zusammen mit der 39-Jährigen Kokain konsumiert habe. Bei dem Angeklagten hingegen, von dem seine Ex-Freundin behauptete, er habe regelmäßig Kokain genommen, ließ sich das bei einer Haarprobe nicht nachweisen.

Das Gericht sah auch kein Motiv, warum der 46-Jährige der Frau nach dem Leben trachten sollte. Die in der Anklage angenommene Eifersucht komme nicht als Grund für die Gift-Anschläge in Frage. Die Frau habe dem Mann ja noch einen Heiratsantrag gemacht, als ihr Körper bereits vergiftet war, man sei in dieser Zeit gemeinsam ausgegangen und Streit habe es nicht gegeben.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und 30 000 Euro Schmerzensgeld für die Hundetrainerin gefordert. Die Verteidigung hatte für einen Freispruch plädiert.

 
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