Einen knapp 80 000 Euro teuren Pkw hat ein "Jungunternehmer" für eine Monatsrate von 960 Euro geleast, kurz danach beim Online-Portal Ebay als Schnäppchen angeboten und für 50 000 Euro verkauft. Ein nicht alltäglicher Fall einer nicht alltäglichen Verhandlung des Würzburger Jugendschöffengerichts mit einem breiten Mix aus Straftaten: Zu Beginn verlas der Staatsanwalt zwölf Anklagen.
Verurteilt wurde der inzwischen 20-Jährige zu drei Jahren Jugendstrafe, unter anderem wegen Betrug, Diebstahl und Bedrohung, Widerstand, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung. Da gebe es, so Jugendrichter Jürgen Reiher, noch erhebliche Defizite, die sich in Freiheit nicht abbauen lassen. Hinter Gitter könne der Angeklagte schulisch einiges nachholen, seine Spielsucht behandeln lassen und seinen Neustart vorbereiten.
Dickes Auto und möglicher geschäftlicher Erfolg
Die Anschaffung des Leasing-Fahrzeugs fiel, so der Verteidiger, zeitlich zusammen mit der Übernahme einer Bar. Beim Autohändler schätzte der junge Mann sein künftiges Einkommen auf bis zu 200 000 Euro im Jahr, gemeint war vermutlich der Umsatz und zu vermuten sei, dass das teure Fahrzeug die Botschaft verkünden sollte, dass die Bar sehr gut läuft. Allerdings stand der Angeklagte wegen Wettschulden unter starkem Druck und deswegen habe er keinen anderen Ausweg gesehen, als das Fahrzeug kurze Zeit später, an der Leasing-Bank vorbei, zu verkaufen.
Baseballschläger im Kofferraum
In dem Prozess ging es unter anderem auch darum, dass der Angeklagte im Kofferraum seines Pkw einen Baseballschläger mit sich führte. "Warum das denn ?", fragte der Richter und bekam die knappe Antwort: "Soll das verboten sein?". Tatsächlich ist der Baseballschläger zur Beendigung von Meinungsverschiedenheiten benutzt worden. Zum Beispiel als der Angeklagte sich spät in der Nacht auf der Juliuspromenade mit drei Fußgängern anlegte.
Einer von ihnen bemerkte beim Überqueren der Fahrbahn, dass sein Schnürsenkel offen war, kniete sich und brauchte vielleicht länger als sonst üblich zum Verknoten. Das empfand der Angeklagte, als er sich mit seinem Pkw flott näherte, als massive Behinderung und stieg aus. Die Fußgänger hielten sich verbal auch nicht zurück. Beide Seiten wurden gewalttätig und der 20-Jährig schlug schließlich mit dem Baseballschläger zu. Sein Opfer war vorübergehend bewusstlos.
Noch nichts dazu gelernt
In der engen Ortsdurchfahrt von Zell, wo nur 30 Stundenkilometer erlaubt sind, hat der Angeklagte, auch in den frühen Morgenstunden, eine Autofahrerin mit dichtem Auffahren und Lichthupe zu schnellerer Fahrt drängen wollen. Die blieb bei Tempo 30, als die Gelegenheit günstig war, überholte der Angeklagte, zwang sie zum Anhalten und bei der folgenden "Belehrung" war, an die Adresse der Beifahrerin gerichtet , "besoffene Schlampe" noch eine der angenehmeren Beleidigungen. Bei anderer Gelegenheit bedrängte und behinderte der junge Mann einen Polizeibeamten.
Der Angeklagte neige zu großspurigem Auftreten, meinte der Staatsanwalt, fühle sich schnell provoziert und schlage schnell zu. Auch in der Untersuchungshaft habe er noch nichts dazu gelernt. Laut dem Bericht der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg ist er auch dort unangenehm aufgefallen.